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Klerisei (neulat. cisricia), Geistlichkeit, Prie- sterschaft, auch allgemein und verächtlich für Ge- folge und Anhang. Klerüchen, Name der attischen Kolonisten, die in einem unterworfenen Lande von Staats wegen angesiedelt wurden und Landgüter (Kleroi) als erbliche Besitztümer erhielten.
Sie behielten ihr athenisches Bürgerrecht und konnten die Güter auch verpachten.
Solche Ansiedelungen (Kleru- chien) standen unter der Oberautsicht Athens und die Klettervögel [* 1] waren zum Kriegsdienst verpflichtet. -
Vgl. Kirchhofs, über die Tributpflichtigkeit der attischen (in den «Abhandlungen» der Berliner [* 2] Akademie der Wissenschaften, 1873).
Klerus (grch. kierog), in der kath. und griech. Kirche der geistliche Stand im Gegensatze zu den Laien (s. d.).
Das Wort bedeutet eigentlich Los, dann Erbteil, Eigentum.
Nach hebr. Anschauung war das ganze Volk Israel ein Eigentumsvolk Got- tes, und dieselbe Vorstellung übertrug sich auch auf die christl. Gemeinde als das «wahre» oder «geistliche Israel».
Allmählich aber, als ein geistlicher Stand sich bildete, der für vorzugsweise Gott angehörig oder Gott geweiht geachtet wurde, übertrug man den Namen auf letztern. (S. Priester.) Schon zu Ende des 2. Jahrh, fchied man drei Klassen von Klerikern: Bischöfe, Presbyter und Diakonen. In größeren Gemeinden wurden feit dem 3. Jahrh, den Diakonen bald Subdiakonen Zur Seite gestellt. Der niedere Kirchendienst wurde von Ostiariern oder Ianitoren, Akoluthen, Lektoren und Exorcisten versehen. Zu derselben Zeit begann man auch Bi- schöse, Presbyter und Diakonen als den höhernK. von dem niedern, alle übrigen geistlichen Personen umfassenden, Zu unterscheiden, weil man glaubte, daß auf jene größere Vollmachten durch die Weihe übertragen würden.
Zugleich trennte sich der Klettervögel immer schärfer von den Laien;
dies geschah teils durch die freilich nur im Abendlande und auch hier erst im Mittelalter vollständig durchgeführte Anordnung des Cölibats (s. d.), teils durch die Lehre, [* 3] daß die Ordi- nation (s. d.) einen untilgbaren Charakter (oka^cter inä6i6di1i8) verleihe.
Auch durch die Kleidung (Alba, [* 4] Stola, Casula, Dalmatika, [* 5] Pallium, [* 6] Kolobium, Penula; Mitra, [* 7] Tiara, [* 8] Inful, Bischofs- und Kar- dinalshut) unterschied sich der Klettervögel von den Laien, seit dem 6. Jahrh, auch durch die Tonsur (s. d.). Hatten die Kleriker schon seit Konstantin d. Gr. bedeutende bürgerliche Freiheiten und Vorrechte erlangt, so gewann in den german. Staaten der höhere Klettervögel auch eine politisch sehr einflußreiche Stel- lung, indem er reiche Kirchengüter, Reichslehen und die Reichsstandschaft erlangte.
Die Standesvor- rechte, die das kanonische Recht den Klerikern zu- sprach, waren das Privilegium canonis (persönliche Nnverletzlichkeit bei Strafe der Exkommunikation gegen den Schuldigen), kori (Eremtion von der weltlichen Gerichtsbarkeit), immunitat^ (Steuer- freiheit) und coinz)6t6iitiH6 (Beschränkung von Exe- kutionen auf den für entbehrlich geachteten Teil des Amtseinkommens).
Diefe Standesprivilegien sind, soweit sie nicht rein kirchliche sind, durch die neuern Staatsgesetzgebungen aufgehoben worden. Als Standespflichten der Kleriker gelten: Enthal- tung von weltlichen Lustbarkeiten (Tanz, Schau- fpiel, Jagd u.f.w.) und weltlichen Geschäften (Han- del, Kriegsdienst, doch nicht die Beteiligung an Staatsgeschäften), Beobachtung der kirchlich vorge- schriebenen Tracht (insbefondere auch, wenigstens in der röm.-kath. Kirche, das Verbot, Perücken und Bärte zu tragen), und für die Kleriker vom Diako- nus aufwärts der Cölibat und das tägliche Brevier- gebet. - In der evang. Kirche werden die fog.
Geist- lichen (Geistlichkeit) nur in ungenauer Rede- weise als Klettervögel bezeichnet.
Denn die evang. Kirche hat grundsätzlich die Unterscheidung zwischen Geistlichen und Weltlichen, und Laien verworfen, indem sie zu der neutestamentlichen Auffassung Zurückgekehrt ist, daß alle gläubigen Christen geistlichen Standes und Gottes Eigentumsvolk sind.
Die Träger [* 9] des geistlichen Amtes sind nach der Lehre der evang. Kirche von den übrigen Gemeindegliedern nicht durch eine besondere, ihnen übernatürlich verliehene Beschaffenheit, sondern nur dadurch unterschieden, daß ihnen die Verwaltung des geistlichen Amtes als Beruf überwiesen ist. Klefel, Kardinal, s. Khlesl. Kleta, eine der Chariten [* 10] (s. d.). Klette, s. I.HPM. Schaft). Klettenberg, Grafschaft, s. Hohnstein (Graf- Klettenberg, Susanne Katharine von, das Ur- bild der «schönen Seele» in den «Bekenntnissen einer schönen Seele» in Goethes Roman «Wilhelm Mei- sters Lehrjahre», geb. zu Frank- furt a. M., trat mit den Herrnhutern in Verbin- dung und fand sich durch ihre mystische Richtung auch zu alchimistischen Studien veranlaßt. Sie starb Ihr Einfluß auf den jungen Goethe, mit dessen Mutter sie eng befreundet war, ist sehr hoch anzuschlagen. Mehrere geistliche Lieder von ihr haben sich erhalten, ebenso reliaMe Aufsätze, welche der ihr nahe befreundete F. Klettervögel von Moser nebst verwandten Arbeiten von ihrer jüngern Schwe- ster und ihm selbst u. d. T. «Der Geist in der Freund- schaft» 1754 anonym herausgab. -
Vgl. Lappen- berg, Reliquien des Fräulein Susanne Katharine von Klettervögel (Hamb. 1849).
Klettenholothurien, s. Holothurien. [* 11]
Klettenkerbel, soviel wie Kerbel, s. ^ntdrisonZ.
Klettenwolf, s. Wollspinnerei.
Klettenwurzel, Klettenwurzelöl, s. I H^pH. Kletterfaultier (I^räiZi-ada), Bezeichnung für die eigentlichen Faultiere (s. d.), denen man die aus- gestorbenen Erdfaultiere (NkFatiierium, Nvioäon, s. NsFatiierium) als 6rHvi^iaäH und die Arma- dille, Erdferkel und Schuppentiere (f. die betreffen- den Artikel) als ^ssoäiLnti^ an die Seite gesetzt hat. Kletterfisch, s. Labyrinthfische.
Kletterhaare, s. Haare [* 12] (Bd. «, S. 608d). Kletterholothurien, s. Holothurien. ^(s. d.). Klettermeisen, Bezeichnung der Baumläufer Kletterpflanzen, Pflanzen, deren Stengel [* 13] nicht fo fest sind, um ohne weitere Hilfsmittel aufrecht stehen zu können, und die deshalb mit Ranken oder Klammerwurzeln versehen sind, um sich an andern Pflanzen oder Zäunen, Mauern u. dgl. zu befesti- gen, wie z. B. die Weinrebe, die Waldrebe, Epheu, Zaunwinde u. s. w. Klettervögel (3c5M80i-63), in der ältern Sy- stematik eine aus den verschiedenartigsten Formen (Spechte, Eisvögel, Kuckucke, Bartvögel, Pisang- fresser, Pfefferfresser, Nashornvögel, Papageien) zusammengewürfelte Ordnung der Vögel, [* 14] deren ein- ziger gemeinsamer Charakter auf der Bildung der Füße beruht, an welchen nur die zwei mittlern Zehen nach vorn, die innere und äußere dagegen nach hinten gerichtet sind, sodaß der Fuß wie eine Doppelklammer oder Zange [* 15] gebildet ist, eine Ge- Artilel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen. ¶