Der Same wird in den gut gedüngten und gepflügten
Boden in 30-50 cm voneinander liegenden
Reihen gedrillt.
Dann wird das Feld geschleift, damit der Same nicht zu tief in die Erde kommt.
Bei günstiger Witterung
erscheinen die Sämlinge schon nach einer Woche, und von da an ist Reinhaltung des Feldes von Unkraut
die einzige Kulturarbeit.
Ungefähr drei
Monate nach der
Aussaat tritt der Indigo
[* 1] in die
Blüte
[* 2] und muß sofort geschnitten
werden, und zwar, da der untere Stengelteil keinen Farbstoff enthält, etwa 12 cm über dem
Boden.
BeimBinden und
Einfahren
der Ernten, deren man in guten
Lagen drei, manchmal sogar vier im Jahre erhält, ist darauf zu achten,
daß die
Pflanzen nicht zu sehr gepreßt werden.
Die aus dem Himalaja stammende
I. Dosua Ham. wird wegen ihrer schönen
Blüten als Zierpflanze in Gärten gezogen und hält den deutschen Winter unter leichtem Schutz aus.
eine chem.
Verbindung von der Zusammensetzung C16H12N2O2, die sich vom Indigblau (s. d.)
durch einen Mehrgehalt von 2 Wasserstoffatomen unterscheidet und sehr wahrscheinlich die Konstitutionsformel
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besitzt. Es ist der wesentliche
Bestandteil der Indigküpen der Blaufärber (s. Indigo). Aus dem Indigblau
läßt es sich darstellen, wenn man dieses feingepulvert in alkalischen Flüssigkeiten mit Reduktionsmitteln
(Traubenzucker,
Eisenvitriol) bei
Abschluß von Luft behandelt. Das gebildete I. hat phenolartigen Charakter und löst sich daher in der alkalischen
Flüssigkeit. Wenn man diese, immer unter
Abschluß von Luft, mit Salzsäure fällt, so erhält man das
I. als weißes krystallinisches Pulver, das sich in
Alkohol,
Äther und
Alkalien mit gelblicher
Farbe löst. Aus der Luft nimmt
es begierig Sauerstoff
auf und geht wieder in Indigblau über.
C26H31NO17 (?), eine organische
Verbindung, die zur
Klasse der
Glykoside gehört und
in allen Indigo liefernden
Pflanzen enthalten ist. Es ist ein nahezu farbloser
Sirup, der sich beim Erwärmen zersetzt, von
bitterm
Geschmack und saurer Reaktion, löslich in Wasser und
Alkohol. Das I. ist die
Quelle
[* 3] des wertvollen Indigofarbstoffs.
BeimKochen mit verdünnten Säuren oder durch Gärung der mit Wasser übergossenenIndigopflanzen wird
es unter Abscheidung einer Zuckerart zersetzt und an der Luft zu Indigo oxydiert, der sich als
blaues Pulver absetzt. Das
I. ist nicht zu verwechseln mit dem
Harnindikan (s. d.).
Heilanzeige, in der
Medizin dasjenige Heilverfahren, welches im gegebenen Krankheitsfälle
zur Beseitigung der
Krankheit oder der Krankheitserscheinungen erforderlich ist. Man pflegt drei
Klassen
von Heilanzeigen zu unterscheiden:
1) Die ursächliche I. (indicatio causalis), deren
Aufgabe ist, die
Ursachen des Krankseins zu entfernen und damit das letztere
selbst zu beseitigen. Durch
Erfüllung der ursächlichen I. wird in den meisten Fällen auch die
Krankheit behoben; so wird
z. B. die Krätzkrankheit sicher geheilt, wenn bei ihr die ursächliche
I. erfüllt, d. h. die die
Krankheit verursachenden
Krätzmilben
[* 4] getötet werden.
2) Die wesentliche I. (indicatio essentialis s. morbi) nimmt den wesentlichsten Prozeß in
dem Krankheitsfalle in
Angriff, in der
Voraussetzung, daß von jenem alle übrigen
Störungen abhängen und mit ihm beseitigt
werden, kann aber nur verhältnismäßig selten auf eine genügende
Weise erfüllt werden.
3) Die symptomatische I. (indicatio symptomatica,) richtet sich im wesentlichen nur nach den Krankheitserscheinungen
und sucht, unbekümmert um das Wesen des Krankheitsprozesses, einzelne, besonders lästige
Symptome
(Schmerzen, Schlaflosigkeit,
Erbrechen,
Durchfallu. dgl.) zu beseitigen oder zu mildern und drohenden
Gefahren, die von Nebenumständen abhängen, rechtzeitig entgegenzutreten. Sehr häufig muß der
Arzt die symptomatische I.
bei plötzlich eintretender Lebensgefahr zu erfüllen suchen; man pflegt in solchen Fällen von einer indicatio vitalis,
d. h. von einer Forderung, das Leben zu erhalten, zu sprechen. Wenn z. B.
beim
Krupp der
Tod durch Erstickung droht, so ist sofort der Luftröhrenschnitt vorzunehmen und damit zunächst
die augenblickliche Gefahr zu beseitigen; erst dann kommt die ursächliche I. in Betracht.
Bisweilen ist ein Heilmittel oder Heilverfahren aus allgemeinen
Gründen wohl angezeigt, aber im gegebenen Fall durch gewisse
zufällige oder individuelle Umstände verboten oder kontraindiziert; das nennt man eine Gegenanzeige
oder Kontraindikation. So kann z. B.
Opium bei heftigen
Schmerzen wohl im allgemeinen angezeigt, in einem einzelnen Fall aber
durch ein gleichzeitig vorhandenes Herzleiden durchaus kontraindiziert sein.
in der chemischen
Analyse (s. d.), besonders in der volumetrischen,
Körper, die durch besonders ausfallende Erscheinungen, Farbenveränderungen oder Entstehung von charakteristischen Niederschlägen
die Beendigung einer Reaktion anzeigen. Der am längsten angewandte I. ist der Farbstoff des Lackmus, der in alkalischen
Flüssigkeiten rein blau erscheint, beim geringsten Überschuß von Säuren weinrot wird und in sauren
Flüssigkeiten zwiebelrot ist, während der geringste Überschuß von
Alkali wieder die weinrote Färbung hervorruft. Rosolsäure,
Phenolphthaleïn u. a. färben saure Flüssigkeiten kaum, werden aber intensiv rot beim
geringsten Überschuß von
Alkali. Stärkelösung zeigt durch intensive Blaufärbung einen Überschuß von Jodlösung beim
Titrieren von schwefliger und arseniger
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