Damit war die Einheit der Hussiten gesprengt, denn die Taboriten und Waisen weigerten sich, ihren Frieden mit der Kirche zu schließen.
In der Schlacht bei Böhmisch-Brod und Lipan wurden die Taboriten völlig geschlagen sie verschwanden als eigene
Partei, doch erschienen Ausläufer derselben wieder unter den Böhmischen Brüdern (s. d.). Die Kalixtiner
gewannen die Herrschaft und die Kompaktaten wurden vom Landtage zu Iglau feierlich bestätigt und von Sigismund
beschworen, der nun als König von Böhmen anerkannt wurde.
Alsbald aber versuchte er die den Hussiten gemachten Zugeständnisse wieder aufzuheben, ebenso sein Nachfolger Albrecht II. (1437-39).
Nach dessen Tode entstand in Böhmen so große Verwirrung, daß die Hussiten die Wahl Georg Podiebrads 1458 zum
König von Böhmen durchsetzen konnten. Freilich erklärte Papst Pius II. die Kompaktaten für aufgehoben und wollte
Georg Podiebrad nur dann als König anerkennen, wenn er sich verpflichte, die Ketzerei in Böhmen auszurotten;
aber der gegen Böhmen unternommene Kreuzzug wurde glänzend abgeschlagen.
Auch Georgs kath. Nachfolger, der poln. Prinz Wladislaw II. (1471-1516),
mußte auf dem Landtage zu Kuttenberg 1485 die Kompaktaten bestätigen, und der Reichstag von 1512 verlieh und Katholiken
volle Gleichberechtigung. Als sich die deutsche Reformation vollzog, trat unter den Hussiten eine Scheidung
ein. Einige kehrten zur kath. Kirche zurück, andere schlossen sich den Protestanten an und vereinigten sich mit ihnen 1575 auf
Grund der Confessio Bohemica.
Über die Litteratur s. Huß;
vgl. ferner: Lenfant, Historie de la guerre des Hussites (Amsterd. 1729; Utr.
1731);
W. F. Schubert, Geschichte des Hussitenkrieges (Neust. 1825);
Palacky, Urkundliche Beiträge zur
Geschichte des Hussitenkrieges 1419-36 (2 Bde., Prag 1872-74);
die einschlägige Partie in Schlesingers «Geschichte Böhmens»;
Bezold, Zur Geschichte des Hussitentums (Münch. 1874);
ders., König Sigmund und die Reichskriege gegen die Hussiten (3 Tle., Münch.
1872-77);
Grünhagen, Die Hussitenkriege der Schlesier 1420-35 (Bresl. 1872);
Loserth, Beiträge zur Geschichte
der hussitischen Bewegung (Wien 1890).
(Tussis) nennt man ein hastiges, tönendes, meist krampfhaft, d. h. durch Reflexreizung
erfolgendes Ausstoßen der Luft aus den Lungen und obern Luftwegen, wobei in der vorher krampfhaft verengten Stimmritze das
Hustengeräusch entsteht. Meist geht eine tiefere und kräftigere Inspiration voraus; ist dies nicht der
Fall, so entsteht das Hüsteln. Der Husten wird verursacht (ausgenommen bei rein willkürlichem Hüsteln) durch eine
Reizung der vom Nervus vagus abstammenden Empfindungsnerven an einer beschränkten Stelle der Unterseite der Stimmbänder, durch
den sog. Hustenkitzel.
Diese Reizung teilt sich dann dem Reflexcentrum im obern Rückenmark mit und ergreift von da die Bewegungsnerven
der Atmungsmuskeln des Brustkastens und der Bauchwände. Der Hustenreiz wird bei gesunden Atmungswerkzeugen durch Eindringen
fester oder ätzender Körper in den Kehlkopf und die Luftröhre hervorgebracht (Staub, Flüssigkeit beim Verschlucken, reizende
Gase, Tabaksrauch, Schleim), kommt aber auch bei Entzündung und geschwürigen Prozessen
der Luftwege zu
stande. In einzelnen Fällen wird er durch die bloße Mitleidenschaft der Atmungswerkzeuge bei Leiden anderer, in der Nähe
liegender Organe hervorgerufen; so kann eine Reizung der in der Schleimhaut des Magens sich verbreitenden Aste des Nervus vagus
reflektorisch auf die Lungenäste überstrahlen und so den sog. Magenhusten hervorrufen.
Mitunter tritt der auch als selbständige Neurose, unabhängig von anderweitigen Veränderungen in den Luftwegen auf (sog.
Kehlkopfhusten, Tussis laryngealis); meist handelt es sich dabei um blutarme und nervöse Individuen, besonders Frauen, die
auch an sonstigen nervösen oder hysterischen Beschwerden leiden. Sind die Luftwege schon an sich krank,
so bringt schon ein sehr leichter Reiz, z. B. die Anhäufung des Schleims, Husten zu Wege. Sonach ist der Husten keine eigentümliche
Krankheit, sondern nur das Symptom eines regelwidrigen Zustandes, der manchmal nach Hinwegnahme der Ursachen schwinden, oft
aber auch nicht entfernt werden kann, wie bei der Lungenschwindsucht und den andern Zerstörungskrankheiten
der Respirationsorgane.
Hält der Husten längere Zeit an, z. B. 8-14 Tage, ohne sich zu vermindern, so ist er immer als ein ernsthafter Zufall zu betrachten,
da jeder Katarrh in Lungenentzündung oder Tuberkulose übergehen oder zu allerlei bedenklichen Übeln, wie Emphysem der Lungen,
auch Lungenblutungen, Blutandrang nach einzelnen Teilen, besonders nach dem Kopfe, bisweilen auch Berstung
von Gefäßen (Nasenbluten, Schlagfluß), Eingeweidebrüche, Abortus u. dgl. führen kann. Aus diesem Grunde muß auch in jenen
Fällen, in denen die betreffende Grundursache nicht entfernt werden kann, der Husten wenigstens symptomatisch bekämpft
werden, was teils durch milde, laue, schleimig-ölige Dinge geschieht (z. B.
durch warme Milch, Leinthee, Brustthee, Malzbonbons, Emulsionen), teils durch narkotische, den Hustenkitzel und die Reflexreizbarkeit
mildernde Mittel (besonders Morphium, Opium, Blausäure, Bilsenkraut, Belladonna, Chloralhydrat), teils durch schleimlösende oder
expektorierende Mittel (wie die kohlensauren Alkalien, die meisten Mineralwässer), teils durch Ableitungen auf die Haut (z.B.
Pechpapier, Blasenpflaster, Senfteige, warme Breiumschläge), welche man meist vorn auf der Brust anbringt.
Am entschiedensten tritt der krampfhafte und schädliche Charakter des Husten bei dem sog.
Keuchhusten (s. d.) hervor.
1) Kreis (Landratsamt im Schloß vor Husum) im preuß. Reg.-Bez.
Schleswig, hat 850,40 qkm, (1890) 36 042 (17 812 männl., 18 230 weibl.) E., ^[img] 2 Städte, 25 Landgemeinden, 3 Gutsbezirke.
- 2) Kreisstadt im Kreis an der kanalisierten Husum-Aue, die 3 km unterhalb der Stadt in eine Bucht der
Nordsee mündet, vor der die Insel Nordstrand liegt, 4 km von der Hever, die die Fortsetzung der Aue im Watt und 5 km vor Husum eine
sichere Reede bildet, liegt an den Linien Heide-Tondern und Tönning-Jübek der Preuß. Staatsbahnen (2 Bahnhöfe),
durch regelmäßige