vollaber mit der hohen
Buße von 60 Solidi gestraft wurde, so wurde der Hebungen eine der
Ursachen, die im 8. und 9. Jahrh. die kleinen
und mittlern Grundbesitzer vernichtete und in die Abhängigkeit von geistlichen
Stiftungen und großen Herren trieb, welche
die
Heerfahrt mit Scharen von bewaffneten Knechten leisteten und von dem Könige als
EntschädigungLand und
Leute zu
Lehn erhielten. Um 900 hatte der Hebungen fast alle Bedeutung verloren.
Dies Schwinden des Hebungen ist ein wichtiger
Teil der
Entwicklung, durch die der Unterthanenverband des
FränkischenReichs zerstört und durch den Lehnsverband ersetzt wurde. (S. Heerschild.) - Hebungen wurde
auch die Geldstrafe von 60 Solidi genannt, die für Versäumnis der
Heerfahrt gezahlt werden mußte. Um das J. 600 galten 60
Solidi
= 30 gesunden Ochsen oder 20 gesunden Kühen (Lex Ribuariorum, XXXVI, 11), unter
Karl d. Gr. etwa = 16 Ochsen.
(spr. seudweik),Clemens,Freiherr von, Parlamentarier, geb. zu Surenburg bei Riesenbeck
im Reg.-Bez.
Münster,
[* 1] studierte in
Bonn,
[* 2]
Heidelberg
[* 3] und
Berlin
[* 4] die
Rechte, trat in den Staatsjustizdienst beim
Kreisgericht zu
Münster, ging dann zur Regierung über und wurde Regierungsrat in Merseburg,
[* 5] nahm aber bei Beginn
des Kulturkampfs seine Entlassung aus dem
Staatsdienste. Heereman-Zuydwyk ist seit 1870 Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses
und seit 1871 des
DeutschenReichstags, wo er der Centrumspartei angehört. Er vertritt in beiden Körperschaften den Wahlkreis
Münster-Koesfeld, war 1879-80 zweiter, und ist seit 1881 erster Vicepräsident des Abgeordnetenhauses. Heereman-Zuydwyk gehört
zu den angesehensten Mitgliedern der Centrumspartei und übernahm nach dem
Tode Windthorsts 1891 die
Führung der Partei im
Abgeordnetenhause. Er stimmte 1893 gegen die Militärvorlage. Er ist auch Mitglied des westfäl. Provinziallandtags. Heereman-Zuydwyk schrieb:
«Die älteste
Tafelmalerei Westfalens. Beitrag zur Geschichte der altwestfäl. Kunst» (Münst.
1882).
Arnold Herm.
Ludw.,
Historiker, geb. zu
Arbergen bei
Bremen,
[* 6] studierte in Göttingen
[* 7] erst
Theologie, dann unter Heynes und
Spittlers
Leitung
Philologie und Geschichte. 1784 habilitierte er sich als Privatdocent, unternahm eine
Reise nach
Italien,
[* 8] den
Niederlanden
und nach
Paris,
[* 9] wurde 1787 zum außerord., 1794 zum ord. Professor derPhilosophie, 1801 zum ord. Professor
der Geschichte, später zum
Geh. Justizrat ernannt. Er starb zu Göttingen.
Schon 1784 war Heeren
Beisitzer der Königl.
Societät der Wissenschaften und 1789 Mitglied derselben geworden. Heeren veröffentlichte
eine
Ausgabe des Rhetors Menander
«De encomiis» (Gött. 1785). Vorzüglichen Einfluß hatte auf seine Geistesrichtung
das
Studium des Polybius, wodurch sich ihm die
Alte Welt von der Seite des
Handels und Verkehrs und, was damit in genauer
Verbindung
steht, des Ursprungs der
Bildung und
der Verfassung der alten
Staaten zeigte. So entstanden seine «Ideen über Politik, den
Verkehr und den
Handel der vornehmsten
Völker der Alten Welt» (2 Bde.,
Gött. 1793-96; 4. Aufl., 6 Bde.,
1824-26),
ein nach
Inhalt und Form klassisches Werk, mit dem er, durch Hereinziehung des
Handels, der Geschichtswissenschaft
eine neue
Bahn eröffnete. Noch schrieb er «Geschichte des
Studiums der klassischen Litteratur seit dem Wiederaufleben der
Wissenschaften» (2 Bde., Gött.
1797-1802; neue Aufl. 1822),
«Die Geschichte der
Staaten des
Altertums» (ebd. 1799; 5. Aufl. 1828),
«Geschichte
des europ. Staatensystems und seiner
Kolonien» (ebd. 1809; 5. Aufl. 1830),
Spittler (mit G.
Hugo, Berl. 1812) und Heyne (Gött. 1813) und gab die «Eclogae
physicae et ethicae» des
Stobäus heraus (4 Bde., ebd. 1792-1801). In seinen
«Kleinen histor.
Schriften»
(3 Bde., Gött. 1803-8) sind höchst
interessante
Abhandlungen enthalten. Seine «Histor. Werke» (15 Bde.,
Gött. 1821-26) sind zum
Teil neue
Auflagen der erwähnten
Schriften. Mit
Mitscherlich und
Tychsen leitete er die Herausgabe der
«Bibliothek der alten Litteratur und Kunst», mit Ukert begründete er das berühmte, später
von Giesebrecht fortgesetzte histor. Sammelwerk «Geschichte der europ.
Staaten» (Gotha
[* 10] 1819 fg.),
und 1827-38 führte er die Redaktion der «Göttingischen Gelehrten
Anzeigen».
Friedr., Chemiker, Neffe des vorigen, geb. zu
Hamburg,
[* 11] studierte in Göttingen und
Paris, legte dann
mit seinem
Bruder eine Fabrik von Stearinlichten in
Hamburg an, mit der er später die Fabrikation von
Seife und Walratlichten verband; 1831 wurde er
Lehrer der
Chemie an der höhern Gewerbeschule (jetzt
Technischen Hochschule)
in Hannover.
[* 12] Er starb Sein «Pioskop» genanntes
Instrument zur Prüfung der
Milch auf ihren Fettgehalt
wurde patentiert. Im
Verein mit
Karmarsch gab er ein
«Technisches Wörterbuch», als freie Bearbeitung von
Ures «Dictionary of
arts etc.»
(Prag
[* 13] 1841-44; 3. Aufl., 11 Bde.,
1874-92), heraus.
(Armeekrankheiten),
Krankheiten, welche erfahrungsgemäß in
Armeen ziemlich häufig vorkommen und
bei diesen besonders leicht eine größere Zahl von
Menschen gleichzeitig ergreifen, deren Auftreten und
epidemische
Verbreitung also durch die Eigentümlichkeiten des militär. Dienstes und Zusammenlebens
begünstigt wird. Dazu gehören in erster Reihe viele
Infektionskrankheiten, insbesondere
Cholera, Fleckfieber,
Unterleibstyphus,
Rückfallsfieber,
Pocken,
Ruhr,
Tuberkulose u. a., desgleichen ansteckende
Augenkrankheiten
[* 14] u. a., sodann die durch
Parasiten
hervorgerufenen
Krankheiten wie
Krätze und andere Hautleiden. In zweiter Reihe fallen unter den
Begriff
Heereskrankheiten einige nicht übertragbare
Krankheiten, die vorzugsweise in
Armeen vorkommen, weil die bedingenden
Ursachen bei letztern
häufiger zusammentreffen und auf eine größere Zahl von
Menschen einwirken.
Die hauptsächlichsten
Krankheiten dieser
Klasse sind der Hitzschlag und die Minenkrankheit.
Endlich kann
man unter alle diejenigen
Krankheiten verstehen, welche überhaupt in
Armeen beobachtet werden. In diesem weitesten
Sinne umfaßt
der
Ausdruck sämtliche auch in der entsprechenden männlichen
Altersklasse der Civilbevölkerung vorkommenden
Krankheiten,
und zwar nach dem eingangs Gesagten nur diese, behält aber gleichwohl insofern eine Berechtigung, als die Häufigkeit der
einzelnen
Krankheiten (ihr statist. Verhältnis zueinander) infolge der Besonderheiten des militär.
Lebens und der verschiedenen Zusammensetzung der
Armeen einerseits, der
Bevölkerungen¶