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Darmst. 1861 u. 1864; nebst Supplementen: Bd. 1: Das Zündnadelgewehr, 1865;
Bd. 2, Tl. 1: Ncne Hinterladungsgewehre, 1867;
Tl. 2: Plönnies und Weygand, Deutsche [* 1] Gewehrfrage, 1872);
Weygand, Die modernen Ordonnanz-Präcisionswaffen der In- fanterie (3 Bde., Lpz.und Verl.);
N.Schmidt, Die Handlohn, ihre Entstehung und technisch-histor.
Entwicklung (Basel [* 2] 1875- nebst I.Folge, 1878);
Quellen zur Ge- schichte der Feuerwaffen, hg. vom Germanischen Mu- seum (Lpz. 1872-77);
Die Nepetiergewehre, ihre Geschichte, Entwicklung, Einrichtung und Leistungs- fähigkeit (2 Bde., Darmst. 1882-86);
Das Gewehr der Gegenwart und Zukunft (Hannov. 1883);
Thier- bach, Die geschichtliche Entwicklung der Handlohn (3 Bde., Dresd. 1886-89);
Mattenheimer, Die RückladungZ- gewehre (Darmst. 1899);
Holzner, Moderne Kriegs- yewehre (Wien [* 3] 1890 u. 1891);
Lepsius, Das alte und das neue Pulver (Lpz. 1891);
Capitaine und vonHertling, Die Kriegswaffen.
Eine fortlaufende, übersichtlich geordnete Zusammenstellung der gesam- ten Schußwaffen, Kriegsfeuer, Hieb- und Stichwaffen u. s. w. seit Einführung von Hinterladern (Bd. 5, Heft 6-11, mit Abbild., Rathenow [* 4] 1892);
von Bar- deleben, Über die krieg schirurg.
Bedeutung der neuen Geschosse [* 5] (Berl. 1892); Herbart, Die Geschoßwirkung der 8 mm-Handfeuerwaffen an Menschen und Pfer- den lmit 5 Lichtdrucktafeln, Wien 1892). Handflügler, [* 6] f. Fledermäuse. Handförmig, s. Blatt [* 7] (Bd. 3, S. 86a). Handfriede, im Mittelalter der (mittels Hand- schlag) gelobte Friede (s. d.). Sein Bruch galt nicht als selbständiges Vergehen, aber in Verbindung mit andern Vergehen als erschwerender Umstand. Handfrone, s. Frone. Handgalopp, ein kurzer, verhaltener Galopp. [* 8]
Im H. gewinnen heißt ein Rennen mit großer Überlegenheit gewinnen. Handgeld/s. Arrha. Handgelöbnis, auch cautio M-Htm-ia (eidliche Kaution) oder, da es jetzt meistens nur handgebend geleistet wird, Ltipulatg. mauuL genannt, gebort unter die Sicherheiten, gegen welche ein Angeschul- digter der Untersuchungshaft entlassen werden kann. Nach §§. 191, 192 der Österr. Strafprozeß- ordnung kann der Untersuchungsrichter von einem auf freien Fuß gesetzten Beschuldigten das Gelöbnis verlangen, daß er sich bis zur rechtskräftigen Been- digung des Strafverfahrens olmc Genebmiqung des Untersuchungsrichters von seinem Aufenthaltsorte nicht entfernen, noch sich verborgen halten, noch auck die Untersuchung zu vereiteln suchen werde. Der Bruch dieses Gelöbnisses, welches bei Aufhebung derwegenFluchtverdachtverhängtenUntersuchungs- haft neben der Sicherheitsbestellung abgelegt wer- den muß, zieht die Verhängung der Untersuchungs- haft nach sich. Die Strafprozeßordnung für das Deutsche Reich läßt nur eine Sicherheitsleistung durch Hinterlegung in barem Gelde oder durch Pfandbestellung oder mittels Bürgschaft geeigneter Personen zu. - Bezüglich des als Versicherung an Eidesstatt s. Eid (Bd. 5, S. 771 d). Handgemenge, der Kampf Mann gegen Mann mit blanker Waffe, bis zur Benutzung des Schieß- pulvers für Kriegszwecke fast die ausschließliche und jedenfalls die entscheidende Form des Kampfes, hat mit der fortschreitenden Entwicklung der Feuerwaffen immer mehr an Bedeutung verloren, sodah jetzt nur noch bei dem Kampfe von Kavallerie gegen Kaval- lerie ein Handlohn eintritt, während die überwältigend! Brockhaus' Konversations-Lexilon. 14. Aufl. vm. Feuerwirkung der Infanterie für diese ein Handlohn zur Ausnahme gemacht hat.
Handgeschenk (Oon m^miel), im franz. Recht die Schenkung beweglicher Sachen, welche dem Schenknehwer zum vollen unwiderruflichen Eigen- tum übergeben oder, wenn er sie bereits besitzt, schenkungsweise belassen werden. Sie ist nicht an die sonst für Schenkungen (s. d.) vorgeschriebene Form Handgöpel, s. Göpel. ^gebunden. Handgranate, s. Granate. ^S. 555".). Handhackmaschine, s. Gartengeräte (Bd. 7, Handhafter Diebstahl wurde früher ein Dieb- stahl genannt, bei welchem der Dieb auf frischer That ertappt wird. Handhobelmaschine, s. Hobelmaschinen [* 9] Handicap (spr. hänndikäpp, abgeleitet vonbkmä i' td6 cap, «Hand [* 10] in die Mütze»),
ein in Irland bei Wettrennen und ähnlichen Anlässen übliches Tausch- verfahren, bei dem verschiedenartige Gegenstände durch eine von einer unparteiischen dritten Person, demsog.Handicapper,sestzustellendeundvondem Besitzer des minderwertigen Tauschgegenstandes zu zahlende Summe ausgeglichen werden; ferner eine eigentümliche Art des Gewichtsrennens (f. Wett- rennen), an dem Pferde [* 11] jeden Alters und jeder Fähigkeit teilnehmen, hierbei aber durch Gewichts- zuteilungen des Handicappers, der das von jedem einzelnen Pferde zu tragende Gewicht festfetzt, nach Fähigkeiten und bisherigen Leistungen so beschwert werden, daß alle Pferde gleiche Chancen (Aussichten auf den Sieg) haben. (S. auch Beaten-Handicap.) Handkloben, soviel wie Feilkloben [* 12] (s. d.). Handkurbel, s. Kurbel. [* 13]
Handkuß, s. Küssen. Händl, Jakob, s. Hänel, Jak. Handlehn, ein mit Erlassung des Lehnseides verliehenes Lebn (lsuänm in^uiatum), bei welchem aber doch die Verpflichtung zur Lehnstreue bestand. Handleinen, s. Leinenfischerei. Händler, Paul, Maler, geb. zu Altenweddinyen bei Magdeburg, [* 14] bildete sich an den Kunstschulen in Berlin [* 15] und Düsseldorf [* 16] und war 1853 -58 bei Iul. Schnorr in Dresden [* 17] thätig, unternahm dann Studienreisen nach Nom und Paris [* 18] und kehrte 1860 nach Dresden zurück, wo er anfing, für kirchliche Zwecke in monumentalem Stil zu schaffen. 1872 wurde er Lehrer an der Akademie in Berlin und 1883, jedoch nur für kurze Zeit, Professor.
Besonders für Altarbilder thätig, stellte er auch Kartons für Glasgemälde und Wanddekoration her. Von feinen Werken feien hervorgehoben: die Entwürfe der Glas- fenster für das Mausoleum des Prinz-Gemahls von England in Windsor Castle (1866), eine Kreuz- tragung als Altarblatt für die Garnifonkirche in Pofen (1867), Schiffahrt des heil. Paulus (1868), Nc,c6 boiiw (1872), Christus mit Petrus auf dem Meere, für eine Kirche zu Kolberg [* 19] (1876), Paulus predigt den Athenern und Die Verbrennung der päpstl.
Bulle zu Wittenberg, [* 20] als Wandgemälde für das Gymnasium in Magdeburg (1881-83). 1891 schuf er Bilder aus dem Leben des Apostels Paulus, 1892 ein Himmelfahrtsfenster für Magdeburg. Handlohn (Ehrschatz, Lehnware, I.auä6- mwm), die Abgabe, die der neue Erwerber, nament- lich der Käufer, oft auch der Erbe eines Bauern- gutes an den Gutsherrn bezahlen mußte zur An- erkennung von dessen Gutsherrlichkeit. Der Handlohn bestand regelmäßig in gewissen Prozenten des Guts^ wertes. Jetzt ist der Handlohn meistens abgelöst. 49 ¶