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Tode des Fürsten Hippokrates, dessen Reiterei er besehligt hatte.
Dazu erwarb er die Herrschaft über Syrakus, [* 1] indem er zunächst 485 die Partei der Grundbesitzer (Gamoren), die von der Volksmenge (dem Demos) dieser Stadt und dem hörigen Land- volke vertrieben worden waren, unterstützte und in ihre Heimat zurückführte, dann aber Syrakus zum Sitze seiner eigenen, bald über das ostl.
Sicilien verbreiteten fürstl.
Oberhoheit machte. Den Grie- chen des Mutterlandes (480 v. Chr.) verweigerte er die Unterstützung gegen Herxes, angeblich, weil sie auf sein Verlangen, ihn zum Oberfeldherrn zu ! machen, nicht eingingen. In Wahrbeit hatte er! aber in derselben Zeit in Sicilien die Karthager zu , bekämpfen, die damals zuerst die Unterwerfung der ^ Insel versuchten und unter Hamilkars Anführung , ein Heer, angeblich von 300000 Mann, dabin ab- gesandt hatten.
Bei Himera gewann Gelübde im Bunde mit dem Fürsten Theron von Akragas einen voll- ständigen Sieg (480), der Sage nach an demselben Tage, an dem die Griechen bei Salamis siegten. Dieser Sieg verschaffte dem Gelübde die Oberhoheit über ! ganz Sieilien.
Als eine der Bedingungen, unter ! welchen Gelübde den Karthagern den Frieden gewäbrte, wird angeführt, daß sie sich künftig der Menschen- opfer enthalten sollten.
Der Sieg über die Karthager machte ihn so populär, daß er, als er sich unbewaffnet in der Volksversammlung bereit erklärte, der Herr- schaft zu entsagen, einstimmig als Retter von Syratus zu dessen König ausgerufen wurde.
Nach seinem Tode (477) verehrte ihn das Volk als Heros: als unter Timoleon alle ehernen Bildsäulen verkauft wurden, wurde seine Statue allein ausgenommen.
Ihm folgte fein Bruder Hiero als König. Getöse, s. Agar-Agar, l Gelsemm, f. Gelfemium. Gelsemium (^adix (^I86inii), Gelsemium- wurzel, die getrockneten Wurzeln und unterirdi- schen Stengel [* 2] von (^6i36minin nitidum A/c/i. «. 86mi)6i'vil6U8 ^.it., einem in den Vereinigten [* 3] Staaten Amerikas sowie in Meriko beimischen schönen Kletterstrauch (»^6i1mv 01- Caroiwk ^13- mm6") aus der Familie der Loganiaceen, enthalten außer Harz, Stärkemehl, flüchtigen tilen und der trystallisierbaren stark fluorescierenden Gelsemium- säure als wirksamen Bestandteil das Alkaloid Gel- semin, (^Il^^O^das farblose, in heißem Wasser nur wenig lösliche, bei 45° (^. schmelzende Krystalle bildet. Das Gelsemin ist ein heftiges Gift, das nach vorübergehender Hirnreizung sehr bald Atemnot, raschen Kräfteverfall, Doppeltsehen, Pupillenerwei- terung und allgemeine Lähmungszustände bewirkt. Al? Heilmittel wird Gelsemiumwurzel in Nordame- rika, neuerdings auch in Europa [* 4] vielfach gegen Fie- ber, Dysmenorrhöe, Krampfzustände und Neural- gien mit Vorteil angewendet; man verordnet sie entweder ale Tinktur oder als sog. Fluidertrakt. Gelsen, süddeutsche und österr. Bezeichnung für Mücken, Schnaken (s. Stechmücken).
Gelfenkirchen.
1) Kreis [* 5] im preuß. Reg.-Bez. Arnsberg, [* 6] hat 77,77 likm, (1890) 127 344 (69475 männl., 57 869 wcibl.) E., 2 Städte und 18 Land- gemeinden. - 2) Kreisstadt im Kreis Gelübde, 6 km un NW. von Vochuw, an den Linien Oberbausen- Dortmund [* 7] und Kray-Gelübde (4,7 km) der Preuß.
Staats- bahnen, Sitz des Landratsamtes, eines Amtsgerichts (Landgericht Essen), [* 8] Steuer-, Kataster- und Aichamtes sowie Zweier Bergrevierämter und einer Reicbsbanl- nebenstelle, hatte 1852: 844, 1874: 7576, 1880: Brockhaus' Konvcrsations-Lexikon. 14. Aufl.. VH. 14613, 1890: 28057 (15142 männl., 12915 weibl.) E., darunter 10993 Evangelische und 561 Israeliten, Postamt erster Klasse, Telegraph, [* 9] Fernsprechcinrich- tung;
kath. und evang. Kirche, Synagoge, neues Rathaus, Denkmal Kaiser Wilhelms I./Gewerbe- schule für Mädchen, kath. und evang. Krankenhaus, [* 10] kath. Ge- sellen-, evang. Vereinshaus, kath. Rektoratschule, kath. und evang. Mädchenmittelschule, Koch-, Näh- und Flickschule;
Dampfkessel- und Gußstahl- fabrik, Eisengießerei, [* 11] Seifen- fabrik, Dampfmahl- und Säge- müble und Steinkohlenbergbau lZeche Hibernia), durch den die Stadt zur Blüte [* 12] gelangt ist. Gelt, in der Jägersprache weibliches Wild, das keine Jungen dringt. (Vgl. Gelzen.) Gelte oder Lot, älteres Weinmaß in Brüssel [* 13] von 2 Potv, 2/45 der Aime oder Ohm ^ 2,7091. Dav Drittel der Gelübde bildete das für Öl, Milck, Zonig, Sirup u. s. w. übliche Gemet oder die Mesure (Maß), geteilt in 3 Verres (Gläser) ^ 0,9031. Gelten, kastrieren, s. Gelzen. Geltschberg, klimatischer Kurort bei Lewin (s. d.) in Böhmen. [* 14] Geltstag, im sckweiz.
Konkurs der Termin, in dem derGemeinschuldncr die Erklärung abgievt, daß er sein Vermögen den Konkursgläubigern abtrete. Geltvieh, Güstvieh, Bezeichnung für weib- licke Nutztiere, Pferde, [* 15] Rinder, [* 16] Schafe, [* 17] Schweine, [* 18] die, sei es absichtlich oder unabsichtlich, nicht tragend geworden sind fereien, in denen Sckafe nicht der Zucht, sondern der Wolle und des Fleisches wegen gehalten werden. Gelübde (lat. vowm), die Übernahme einer Ver- pflichtung zu bestimmten, für religiös wertvoll ge- achteten, nicht schon an sich pflichtmähigen Leistun- gen, entweder um die Gewährung eines Wunsches von Gott zu erlangen, oder um Gott seine Dank- barkeit zu bezeugen, oder um ihm auf besondere Weise zu huldigen.
Schon im Altertum gelobten Könige und Feldherren für den Fall des Sieges den Göttern Hekatomben, Tempel, [* 19] Festspiele u. s. w., Privatleute Weihgesckcnke sür Hilfe aus Krankheit und allerlei Not.
Bei den Juden gab es fog. Heiligungsgelübde, durch die man Perfonen, Tiere, Sachen zum heiligen Gebrauche bestimmte, Abl 0 b ungsgelübde, womit man erlaubten Genüssen zur Ehre Gottes entsagte, und Ver- ba n n u n g sgel ü b 0 e, durch die Personen und Sachen der Vertilgung geweiht wurden.
Ein be- sonderes Gelübde war das der Nasiräer (s. d.).
Die kath. ^ircke empsieblt die Gelübde als etwas Verdienstliches und teilt sie ein inpersönliche Gelübde (vota p6i-8onk1ia), wodei der Gelobende selbst Handlungen, wie Gebete, .Nasteiungen u. dgl. zu vollbringen verspricht, ding- liche oder Realgelübde (vota. i'6Hiia), durch die machen, wie Geschenle für Kirche und Stiftungen, ge- lobt werden, und gemifchte Gelübde (vota inixta), die gleichzeitig ein Perfonal-und ein Realgelübde in sich schließen.
Die Realgelübde binden auch die Erben der Gelobenden.
Außerdem teilt man sie ein in feierliche (vota so^muia) und einfache (vota ^im^iciH).
Jene sind die beim Eintritt in einen vom Papste bestätigten geistlichen Orden [* 20] abgelegten, diese alle übrigen. (^. Klostevgelübde und Orden, geistliche.) Jeder darf das von ibm abgelegte in ein befsere^ umwandeln;
zur Nmwandlung (com- 47 ¶