palatina), die von einer fest anliegenden roten Schleimhaut überzogen sind. (S.
Tafel: Mund- und Nasenhöhle des
Menschen,
[* 1]
Fig. 2, beim
Artikel Mund.) Von dem hintern Ende dieses sog. knöchernen oder harten Gaumen hängt
schräg nach hinten eine bewegliche, häutige und muskulöse, die Mundhöhle
[* 2] vom
Schlunde trennende Platte herab, der weiche
Gaumen,
Gaumenvorhang oder das
Gaumensegel
(velum palatinum), das in der Mitte nach unten mit einem kegelförmigen
Anhange endigt,
dem sog.
Zäpfchen (uvula); das
Gaumensegel geht nach beiden Seiten in eine Art
Bogen
[* 3] und von diesen wieder jeder in zwei Falten
über, eine vordere und eine hintere, die
Gaumenbogen (arcus palatini) genannt, zwischen denen unten die
Mandeln (tonsillae) liegen.
Der vordere oder Zungengaumenbogen (arcus glosso-palatinus) geht von dem
Zäpfchen aus in den Seitenteil der Zungenwurzel
über und bildet mit dem der andern Seite die sog. Rachenenge (isthmus faucium). Die verschiedenen
Teile des Gaumen, insbesondere das bewegliche
Gaumensegel, sind sowohl zum Sprechen als zum
Schlingen mehr oder
weniger unentbehrlich. Dies bemerkt man besonders dann, wenn diese
Teile durch
Geschwüre zerstört oder durch eine ursprüngliche
Mißbildung fehlerhaft beschaffen sind. (S.Gaumenspalte.)
(Palatoschisis oder Palatum fissum), eine angeborene und nicht eben seltene
Mißbildung
des
Gaumens, besteht gewöhnlich in einer in der Mittellinie des
Gaumens verlaufenden, bis zu 1 cm breiten
Spalte, die entweder
nur den weichen
Gaumen oder diesen mitsamt dem harten
Gaumen in zwei seitliche Hälften trennt und eine Reihe lästiger
Beschwerden
und Funktionsstörungen zur Folge hat.
Wenn der harte
Gaumen gespalten ist, nennt man den Zustand Wolfsrachen
oder
Kieferspalte (Rictus lupinus).
Gewöhnlich ist damit auch eine einseitige oder doppelseitige Spaltung der Oberlippe (s. Hasenscharte)
verbunden, wodurch die Entstellung nur um so auffallender wird. Die Gaumenspalte gehört in die
Klasse der sog.
Hemmungsbildungen und
beruht darauf, daß während der embryonalen
Entwicklung die ursprünglich getrennten Gaumenknochen nicht zur Verwachsung
gelangten; wahrscheinlich wird dies durch mechan. Einflüsse verhindert, indem in der frühesten
Zeit, in den ersten sechs Wochen der
Schwangerschaft, ehe die Oberkieferfortsätze miteinander verschmelzen, gewisse
Teile
sich in die zwischen den Kieferfortsätzen befindliche
Spalte hineinlegen und so deren
Vereinigung hindern.
Die
Beschwerden, die jede Spaltung des
Gaumens verursacht, sind sehr erheblich und führen schon in den ersten
Tagen nach der
Geburt zur Entdeckung des Übels. Zunächst vermögen solche
Kinder gar nicht oder doch nur höchst unvollkommen zu saugen
und müssen deshalb künstlich und mühsam ernährt werden, indem ihnen die
Milch bei erhobenem
Kopfe mit
dem Löffel nach dem hintersten
Teile der
Zunge beigebracht wird, und nur bei großer Sorgfalt gelingt es, solche
Kinder am
Leben zu erhalten.
Auch in spätern Jahren ist es den mit Gaumenspalte. Behafteten unmöglich, den untern
Teil des
Schlundes, den Mundschlund,
gegen den obern, den Nasenschlund, abzusperren, weshalb
sie außer stande sind, zu blasen oder zu saugen, und selbst nach
langjähriger
Übung kommt ihnen oft die genossene Flüssigkeit zum
Teil aus der
Nase
[* 4] hervor. Weiterhin lernen solche
Kinder
sehr schwer sprechen und behalten stets einen unangenehm näselnden
Klang der
Stimme; selbst bei niedern
Graden der Gaumenspalte, wo nur der weiche
Gaumen gespalten erscheint, ist diese Beeinträchtigung der
Sprache
[* 5] sehr auffallend.
Die
Spalten,
bez. Defekte des harten (knöchernen)
Gaumens werden durch
Uranoplastik geschlossen, d. h. die Schleimhaut und
Knochenhaut
werden vom
Knochen
[* 6] abgelöst und nach Anfrischung der
Bänder in der Mittellinie durch Nähte vereinigt.
Die Schließung der
Spalten des weichen
Gaumens geschieht durch Anfrischung und Nahtvereinigung der Spaltränder (Staphylorraphie,
Gaumennaht). Gelingt die operative Schließung der
Spalten nicht oder ist die
Operation aus besondern
Gründen nicht ausführbar,
so kann man die vorhandenen
Beschwerden durch Einsetzen eines künstlichen
Gaumens (Gaumenobturators oder
Gaumenstopfers, obturator
palati, palatum artificiale) aus
Gold,
[* 7]
Silber oder Hartgummi zu lindern suchen.
Spalten und Löcher im
Gaumen können übrigens auch durch Verschwärungen und Zerstörungen der Gaumenknochen erworben werden,
welche gar nicht so selten im Verlaufe der konstitutionellen
Syphilis oder der
Skrofulose sich einstellen. Nach ihrer Ausheilung
hinterlassen diese
Geschwüre mehr oder minder umfangreiche Defekte im harten oder weichen
Gaumen, welche
dieselben
Beschwerden und
Störungen wie die angeborenen Gaumenspalte verursachen können und zu deren Beseitigung gleichfalls die Vornahme
der
Gaumennaht oder das Tragen einer künstlichen Gaumenplatte sich erforderlich machen.
oder
Gurgelton, unangenehme Klangbeimischung der menschlichen
Stimme, infolge deren der natürliche
Brustklang entfärbt wird und der entstandene
Ton gepreßt und blökend klingt. Die
Ursache dieses
Stimmfehlers, der bei allen
Stimmen, namentlich aber bei
Bassisten, vorkommt, liegt in einer falschen Lagerung der
Zunge, denn sowie man mit dem Finger
bei der Intonation der
Vokale die Zungenwurzel nach dem
Schlund hinunterdrückt, erhält der betreffende
Lokalbrustton regelmäßig einen gaumigen Beiklang. Sänger, die mit diesem
Fehler behaftet sind, müssen gehörig auf die
Gaumen- und Zungenstellung achten und sich durch häufige
Übungen
(Gaumen- und Zungenturnen) die Herrschaft über diese
Teile
zu verschaffen suchen.
früher auch Jauner (in der ältern Diebssprache
Joner, soviel wie
Spieler, vom hebr. jânâ,
betrügen), bedeutet den gewerbsmäßigen Verbrecher, Dieb,
Räuber,
Betrüger im weitern
Sinne. Das Gaunertum hat eine vielhundertjährige
Geschichte, eine besondere Organisation und eine besondere
Sprache. Entstanden aus dem Vagantentum herrenlos gewordener Knechte,
zeitig durchsetzt mit jüd. und zigeunerischen Elementen, gefördert durch die Zustände im Gefolge
des
Faust- und
Fehderechts, wie durch die von
Reformation und Gegenreformation veranlaßten
Kriege, nicht
behindert durch die in völliger
Ohnmacht daniederliegende Polizei, konnte sich das Gaunertum zu einer socialen Macht entwickeln.
Die älteste
Urkunde über Gauner, das vermutlich aus dem ersten Viertel des 15. Jahrh.
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