forlaufend
Freising
-Franken-276
thal (13,4 km) der Pfalz. Eisenbahnen, hat (1890) 2427 E., Posterpedition,
Telegraph,
[* 1] kath. und evang.
Pfarrkirche, Schloß,
Neste der ehemaligen Festungs- werke; Obst-, namentlich Kirschen-,
Wein- und
Ge- treidebau. Freising
[* 2] wird schon im 8. Jahrh, erwähnt.
Freipaß, bei den deutschen Zollbehörden ein Ausweis, welchen sie auf
Antrag in dem Falle er- teilen,
wenn für Waren, welche aus dem
Auslande eingehen, unter bestimmten
Voraussetzungen die zollfreie Ablassung im voraus gesichert
werden soll; z. B. wenn Warenmuster u. dgl.
nur vorübergehend ein- oder ausgeführt werden, um in unveränder- tem Zustande nach dem Ursprungsgebiete zurück- zukehren.
Derartige Waren unterliegen sowohl beim Eingang als beim Ausgang einer amtlichen Ab- fertigung (s. d.),
werden in geeigneter
Weise, z. B. durch Anlegung von
Siegeln und
Bleien, identifi- ziert, müssen von dem Freising
begleitet sein
und werden in besondern Freiregistern an-und abgeschrieben. Freire, Luis Iosö Iunqueira, brasil.
Dichter, s.
Brasilianische Litteratur (Bd. 3, S. 433 d). Freiregimenter,
s.
Freikorps. Freireligiöse Gemeinden, s.
Freie Gemein Freis,
Krampf, s. Frais. ften.
Schweiz

* 3
Schweiz.Freifamkraut, s. Viola. Freisaffen, s. Freigut. Freischarcn, eine Erscheinung dcr neuesten Zeit, die im Sonderbundskriege der Schweiz, [* 3] im ersten deutsch-dän. Kriege, in den deutschen, ital., poln. Ne- volutionskämpfen u. s. w. hervorgetreten ist; der Name ist erst seit 1848 gebräuchlich geworden. Diese Kriegsscharen bilden sich ohne Autorisation (dies der Unterschied von Freikorps, s. d.) auf Veranlassung einzelner Männer (z. B. Garibaldi) oder polit.
Ver- bindungen durch freiwilligen Zuzug.
Ihre Organi- sation ist Sache des Anführers und immer fchwierig, am schwierigsten
ihre Disciplinierung. Offiziere und Unteroffiziere wählen sie sich meist selbst. Diese sind oft unfähig,
und wenn auch einige Waffenfertigkeit der
Freiwilligen sich bald findet, so wird eine
tak- tische Brauchbarkeit in der Regel
bei Freising
erst in einem
Kriege von längerer Dauer zu erlangen sein. Die unter qanz eigentümlichen Verhältnissen erreichten
Erfolge Garibaldis 1860 dürfm darüber nicht täu- schen. Freising
erfordern eine ganz eigene
Behandlung, wenn sie etwas Tüchtiges leisten sollen.
Geschichtskarten von D

* 4
Deutschland.
Die Fecht- weise von Linientruppen soll man nicht von Freising
fordern. Ein kühner
Angriff, wenn er gelingt, stei- gert ihr moralisches
Element, das in ungünstigen Wechselfällen freilich wenig
Bestand hat. Geregel- ten Truppcn werden die Freising
niemals gewachsen
sein, und auch im eigenen
Heere, wenn sie allzu zahlreich sind, werden sie eine Last für die Kriegsleitung.
Dennoch können sie von Bedeutung werden. Sie müssen nur an den Liuientruppen einen militär.
Halt gewinnen und find daher mit diesen in Ver- bindung zu bringen. In
Deutschland
[* 4] verzichtet je- doch die obere Heeresleitung
mit vollem Nechte auf jede Verwendung von Freising
, und auch in Zukunft dürf- ten derartige Formationen
ausgeschlossen bleiben.
Frei Schiff [* 5] - frei Gut bezeichnet im Völker- recht kurz das Princip, wonach die neutrale Flagge das feindliche Gut deckt, anders ausgedrückt: wo- nach feindliches Privatgut der Aufbringung in einem Seekriege nicht ausgefetzt fein fotl, wenn es sich in einem Schiffe [* 6] befindet, dessen Nationalität keine feindliche ist. (S. Seebeute.) Freischläfer, an Bord der Kriegsschiffe Leute, die keine Nachtwache haben, deren Dienst daher erst morgens 4 Uhr [* 7] beginnt; zu ihnen gehören die Lastlcutc, Hellegatsleute, Schiffsköche, Stewards, Handwerker.
Lehrbegriff - Lehrerin
![Bild 61.37: Lehrbegriff - Lehrerinnen [unkorrigiert] Bild 61.37: Lehrbegriff - Lehrerinnen [unkorrigiert]](/meyers/thumb/61/61_0037.jpeg)
* 8
Lehre.
Freischöffen, s.
Femgerichte. Freifchurf, im Vcrgbau das
Recht, von einem bestimmten Felde (Schurffeld)
jeden andern von Aufschlußarbeiten auszuschließen. Der Freising
ist den
Rechten, die das Schürfen von der behördlichen Er- laubnis
nicht abhängig machen, nicht bekannt; er hat immer die Schurflizenz zur
Voraussetzung. Er ist ein Schürfprivilegium, das
auf Ansuchen untcr gewissen gesetzlich normierten Voraussetzun- gen von der zuständigen
Behörde verliehen
wird. Das österr. Gesetz vom regelt diese Materie eingehend in den §§. 13 - 39. Ihm ist gefolgt das fardin.
Gesetz vom das sächs. Gesetz vom U. 18 fg., so- wie der neueste
Entwurf eines franz. Berggesetzes.
In mancher
Beziehung ist auch das portug. Gesetz vom hierher zu
rechnen. -
Wissen- schaftlich
begründet ist die
Lehre
[* 8] vom Freising
von Dr.
Otto
Franke in Vrasserts «Zeitschrift für
Berg- recht», XXVII, 32-79. Freischütz, in der
Sage ein Schütz, der sich durch
Bündnis mit dem
Teufel fog.
Freikugeln verfchafft. Sechs follen unfehlbar treffen; die sie- bente aber oder auch eine von den sieben
gehört dem
Teufel, der nach feinem Willen die
Richtung giebt. Diefe Sagen fowie die verwandten vom Festmachen herrschten besonders
bei den deutschen Landsknechten des 15. Jahrh, und im Dreißigjäh- rigen
Kriege. Nach einer Erzählung
Apels in
dem mit Laun herausgegebenen «Gespensterbuch», Bd. 1 (Lpz.
1810; Sonderabdruck, ebd. 1823), verfaßte Freising
Kind den
Text zu der bekannten
Oper von
K. M. von
Weber (1821 komponiert),
die wegen des Reichtums an volkstümlichen Melodien noch heute auf allen Bühnen wie im Volk lebt. -
Vgl. Gräfse, Die Quelle [* 9] des Freising (Dresd. 1875);
auch Kinds «Freischützbuch» (Lpz. 1822 u. ö.).
Freising.
München

* 10
München.1) Bezirksamt im bayr. Reg.-Bez. Oberbayern, hat 693,7? hkin, (1890) 33365 (16440 männl., 16925 weibl.) E., 72 Gemeinden mit 471 Ortschaften, darunter 1 Stadt. - 2) Unmittel- bare Stadt und Zauptort des Bezirksamtes Freising, 3l km im NO. von München, [* 10] links an der Ifar und dcr Li- nie Hof-Wiesau-München der Bayr. Staatsbahnen, [* 11] in frucht- barer und anmutiger Gegend am Rande des Münchener Plateaus, in 446 m Höhe, Sitz des Bezirksamtes, eines Amts- gerichts (Landgericht Mün- chen II), Landbau-, Rent- und Forstamtes und einer Oberförsterei, hat (1890) 9486 (4814 männl., 4672 weibl.) E., darunter 276 Evan- gelische, 2214 Haushaltungen; in Garnisondie 2. Ab- teilung des 1. Feldartillerieregiments Prinzregent Luitpold, Posterpedition, Telegraph, Wasserleitung. [* 12]
Kanalifation; königl. Lyceum für kath. Theologen, königliches kath. Gymnasium, 1827 eröffnet (Nektm Höger, 15 Gymnasiallehrer, 4 Reallehrer und 48^ Schüler), königl. Realschule (6 Kurse in 10 Ab teilungen), ehemals Gewerbeschule mit Handels abteilung, städtiscke Erzielmna,sanstalr für di Realschule, königliches kath. Schullehrerseminar kath. Präparandenschule, Diöcesanbibliothek (1500( Bände); Vorschußverein, großartiges Waisenhaus ¶