forlaufend
Freising-Franken-276
thal (13,4 km) der Pfalz. Eisenbahnen, hat (1890) 2427 E., Posterpedition, Telegraph, kath. und evang. Pfarrkirche, Schloß, Neste der ehemaligen Festungs- werke; Obst-, namentlich Kirschen-, Wein- und Ge- treidebau. Freising wird schon im 8. Jahrh, erwähnt. Freipaß, bei den deutschen Zollbehörden ein Ausweis, welchen sie auf Antrag in dem Falle er- teilen, wenn für Waren, welche aus dem Auslande eingehen, unter bestimmten Voraussetzungen die zollfreie Ablassung im voraus gesichert werden soll; z. B. wenn Warenmuster u. dgl. nur vorübergehend ein- oder ausgeführt werden, um in unveränder- tem Zustande nach dem Ursprungsgebiete zurück- zukehren.
Derartige Waren unterliegen sowohl beim Eingang als beim Ausgang einer amtlichen Ab- fertigung (s. d.), werden in geeigneter Weise, z. B. durch Anlegung von Siegeln und Bleien, identifi- ziert, müssen von dem Freising begleitet sein und werden in besondern Freiregistern an-und abgeschrieben. Freire, Luis Iosö Iunqueira, brasil. Dichter, s. Brasilianische Litteratur (Bd. 3, S. 433 d). Freiregimenter, s. Freikorps. Freireligiöse Gemeinden, s. Freie Gemein Freis, Krampf, s. Frais. ften.
Freifamkraut, s. Viola. Freisaffen, s. Freigut. Freischarcn, eine Erscheinung dcr neuesten Zeit, die im Sonderbundskriege der Schweiz, im ersten deutsch-dän. Kriege, in den deutschen, ital., poln. Ne- volutionskämpfen u. s. w. hervorgetreten ist; der Name ist erst seit 1848 gebräuchlich geworden. Diese Kriegsscharen bilden sich ohne Autorisation (dies der Unterschied von Freikorps, s. d.) auf Veranlassung einzelner Männer (z. B. Garibaldi) oder polit.
Ver- bindungen durch freiwilligen Zuzug. Ihre Organi- sation ist Sache des Anführers und immer fchwierig, am schwierigsten ihre Disciplinierung. Offiziere und Unteroffiziere wählen sie sich meist selbst. Diese sind oft unfähig, und wenn auch einige Waffenfertigkeit der Freiwilligen sich bald findet, so wird eine tak- tische Brauchbarkeit in der Regel bei Freising erst in einem Kriege von längerer Dauer zu erlangen sein. Die unter qanz eigentümlichen Verhältnissen erreichten Erfolge Garibaldis 1860 dürfm darüber nicht täu- schen. Freising erfordern eine ganz eigene Behandlung, wenn sie etwas Tüchtiges leisten sollen.
Die Fecht- weise von Linientruppen soll man nicht von Freising fordern. Ein kühner Angriff, wenn er gelingt, stei- gert ihr moralisches Element, das in ungünstigen Wechselfällen freilich wenig Bestand hat. Geregel- ten Truppcn werden die Freising niemals gewachsen sein, und auch im eigenen Heere, wenn sie allzu zahlreich sind, werden sie eine Last für die Kriegsleitung. Dennoch können sie von Bedeutung werden. Sie müssen nur an den Liuientruppen einen militär. Halt gewinnen und find daher mit diesen in Ver- bindung zu bringen. In Deutschland verzichtet je- doch die obere Heeresleitung mit vollem Nechte auf jede Verwendung von Freising, und auch in Zukunft dürf- ten derartige Formationen ausgeschlossen bleiben.
Frei Schiff - frei Gut bezeichnet im Völker- recht kurz das Princip, wonach die neutrale Flagge das feindliche Gut deckt, anders ausgedrückt: wo- nach feindliches Privatgut der Aufbringung in einem Seekriege nicht ausgefetzt fein fotl, wenn es sich in einem Schiffe befindet, dessen Nationalität keine feindliche ist. (S. Seebeute.) Freischläfer, an Bord der Kriegsschiffe Leute, die keine Nachtwache haben, deren Dienst daher erst morgens 4 Uhr beginnt; zu ihnen gehören die Lastlcutc, Hellegatsleute, Schiffsköche, Stewards, Handwerker.
Freischöffen, s. Femgerichte. Freifchurf, im Vcrgbau das Recht, von einem bestimmten Felde (Schurffeld) jeden andern von Aufschlußarbeiten auszuschließen. Der Freising ist den Rechten, die das Schürfen von der behördlichen Er- laubnis nicht abhängig machen, nicht bekannt; er hat immer die Schurflizenz zur Voraussetzung. Er ist ein Schürfprivilegium, das auf Ansuchen untcr gewissen gesetzlich normierten Voraussetzun- gen von der zuständigen Behörde verliehen wird. Das österr. Gesetz vom regelt diese Materie eingehend in den §§. 13 - 39. Ihm ist gefolgt das fardin. Gesetz vom das sächs. Gesetz vom U. 18 fg., so- wie der neueste Entwurf eines franz. Berggesetzes. In mancher Beziehung ist auch das portug. Gesetz vom hierher zu rechnen. - Wissen- schaftlich begründet ist die Lehre vom Freising von Dr. Otto Franke in Vrasserts «Zeitschrift für Berg- recht», XXVII, 32-79. Freischütz, in der Sage ein Schütz, der sich durch Bündnis mit dem Teufel fog.
Freikugeln verfchafft. Sechs follen unfehlbar treffen; die sie- bente aber oder auch eine von den sieben gehört dem Teufel, der nach feinem Willen die Richtung giebt. Diefe Sagen fowie die verwandten vom Festmachen herrschten besonders bei den deutschen Landsknechten des 15. Jahrh, und im Dreißigjäh- rigen Kriege. Nach einer Erzählung Apels in dem mit Laun herausgegebenen «Gespensterbuch», Bd. 1 (Lpz. 1810; Sonderabdruck, ebd. 1823), verfaßte Freising Kind den Text zu der bekannten Oper von K. M. von Weber (1821 komponiert),
die wegen des Reichtums an volkstümlichen Melodien noch heute auf allen Bühnen wie im Volk lebt. -
Vgl. Gräfse, Die Quelle des Freising (Dresd. 1875);
auch Kinds «Freischützbuch» (Lpz. 1822 u. ö.).
Freising.
1) Bezirksamt im bayr. Reg.-Bez. Oberbayern, hat 693,7? hkin, (1890) 33365 (16440 männl., 16925 weibl.) E., 72 Gemeinden mit 471 Ortschaften, darunter 1 Stadt. - 2) Unmittel- bare Stadt und Zauptort des Bezirksamtes Freising, 3l km im NO. von München, links an der Ifar und dcr Li- nie Hof-Wiesau-München der Bayr. Staatsbahnen, in frucht- barer und anmutiger Gegend am Rande des Münchener Plateaus, in 446 m Höhe, Sitz des Bezirksamtes, eines Amts- gerichts (Landgericht Mün- chen II), Landbau-, Rent- und Forstamtes und einer Oberförsterei, hat (1890) 9486 (4814 männl., 4672 weibl.) E., darunter 276 Evan- gelische, 2214 Haushaltungen; in Garnisondie 2. Ab- teilung des 1. Feldartillerieregiments Prinzregent Luitpold, Posterpedition, Telegraph, Wasserleitung.
Kanalifation; königl. Lyceum für kath. Theologen, königliches kath. Gymnasium, 1827 eröffnet (Nektm Höger, 15 Gymnasiallehrer, 4 Reallehrer und 48^ Schüler), königl. Realschule (6 Kurse in 10 Ab teilungen), ehemals Gewerbeschule mit Handels abteilung, städtiscke Erzielmna,sanstalr für di Realschule, königliches kath. Schullehrerseminar kath. Präparandenschule, Diöcesanbibliothek (1500( Bände); Vorschußverein, großartiges Waisenhaus