Bengalen kam, aus welchem Kalkutta
[* 1] emporgewachsen ist. In
China
[* 2] wurde der Warenaustausch zwischen den europ. Handelsvölkern
und den Eingeborenen bis 1842 ausschließlich durch die großartigen Faktoreien der erstern zu Kanton,
[* 3] in
Japan bis 1858 durch die
niederländischen Faktoreien (seit 1609) zu
Nagasaki vermittelt. Gegenwärtig bestehen derartige europ. Handelsniederlassungen fast
nur noch in
Afrika,
[* 4] wie in
Senegambien,
Guinea, und in den Küstenländern des
Indischen Oceans. Die brit.
Hudsonsbai-Compagnie beherrscht nicht nur den
Handel, sondern auch die Indianerstämme ihres ausgedehnten Gebietes in Nordamerika
[* 5] vermittelst
Faktoren (Chief Factors), die in den einzelnen zerstreuten
Forts befehligen. Die Engländer verstehen seit dem
Ende des 18. Jahrh. unter Faktoreien (Factories) große industrielle
Etablissements, in welchen das Princip der
Teilung derArbeit zur Anwendung gelangt: Fabriken, Hochöfen,
Hüttenwerkeu. dgl.
(engl. Factory weight), eine 1787 eingeführte Gewichtsart in der brit.-ostind.
ProvinzBengalen. Für die meisten Waren bedient man sich in
Bengalen noch dieses ältern Gewichts und des
alten Bazargewichts (Old
BengalBazar weight) statt des brit.-ostind.
Normalgewichts
(IndianStandard weight) oder neuen bengal.
54 Faktoreimaunds (s.
Maund) sind = 49 bengal. neuen Bazarmaunds, 11 Faktoreimaunds
= 10 alten Bazarmaunds, 3 Faktoreimaunds = 2 engl. Hundredweights. (S.
Avoirdupois und
Troygewicht.)
(lat. fac totum,
d. i. mache alles), jemand, der im Dienste
[* 6] eines andern alles besorgt, was ihm aufgetragen
wird, der zu allem Möglichen zu gebrauchen ist.
(ital. fattura), Einkaufsrechnung, die
Rechnung, welche der Verkäufer dem
Käufer oder der Einkaufskommissionär
seinem Kommittenten gewöhnlich bei Lieferung der Waren übersendet. Sie pflegt auch die Zahlungsbedingungen
(per cassa, 2 Proz. Sconto bei Barzahlung oder Dreimonatsaccept
u. dgl.) wiederzugeben. Übersendung der Faktura ist üblich, wenn
schon der Preis verabredet und die Zahlungsbedingungen unter den Parteien bestimmt sind. Weicht die Faktura von dem,
was unter den Parteien verabredet ist, ab, so ist nach feststehender deutscher Rechtsprechung daraus,
daß der Empfänger nicht widersprochen hat, nicht zuschließen, er habe die
Abweichung genehmigt. Die Faktura des
Kommissionärs
enthält außer dem reinen Einkaufsbetrage sämtliche
Auslagen des
Kommissionärs und seine (gewöhnlich in Prozenten von dem
Betrage einschließlich der Kosten berechnete) Provision oder
Kommission. Im
Buchhandel führt den
Namen
Faktura jede
Rechnung über
Bücher, welche der
Verleger dem Sortimentshändler liefert. Eine Ware fakturieren heißt dieselbe berechnen,
über dieselbe Faktura erteilen.
(vom lat. facultas), Fähigkeit, Vermögen etwas zu vollbringen,
Vollmacht; dann Bezeichnung für die vier
(zuweilen auch fünf oder sechs)
Abteilungen, in die eine
Universität nach den Hauptwissenschaften
(Theologie, Jurisprudenz,
Medizin,
Philosophie, auch Mathematik und Naturwissenschaften und
Staatswissenschaften) zerfällt, sowie die Gesamtheit der
zu einer solchen
Abteilung
gehörenden Professoren und
Docenten (s.
Universitäten). – In der Mathematik ist Fakultät der
Ausdruck
für ein Produkt, dessen
Faktoren durch die
Glieder
[* 8] der natürlichen Zahlenreihe, von 1 beginnend, gebildet
werden. Geschrieben wird ein solches Produkt durch den letzten
Faktor mit dahintergesetztem
Ausrufungszeichen. So wird das
Produkt 1×2×3×4 durch die Bezeichnung 4! (gesprochen: 4 Fakultät) ausgedrückt. Diese Produkte kommen namentlich
in der Kombinationslehre sowie bei der
Entwicklung transcendenter Funktionen in Reihen vor.
(kirchenrechtlich), in denjenigen
Ländern, die unter dem Missionsrecht stehen, Bezeichnung der
Vollmachten,
welche die kirchlichen Obern von der Propaganda (s. d.) erhalten, kraft deren
ihnen mehr oder minder weitwirkende Befugnisse, vom ordentlichen Kirchenrecht abzuweichen, übertragen sind. Zweck dieser
Fakultäten ist die möglichste Erleichterung der Bekehrungsarbeit anHeiden und
Ketzern. Zu diesem Zwecke kann
vermittelst erteilter Fakultäten von allen Vorschriften des Kirchenrechts dispensiert werden, welche nicht auf göttlicher
Anordnung (jus divinum,
d. i. Dogma) beruhen. Die Fakultäten werden auf Zeit erteilt, diejenigen für die deutschen
Bischöfe immer auf fünf Jahre, daher
Quinquennalfakultäten genannt. –
Vgl. besonders
Mejer, Die Propaganda,
Bd. 2 (Gött. 1853), S. 205 fg.
(im Gegensatze zu obligatorisch), dem eigenen Ermessen, Belieben überlassen, freigestellt. In Civilprozessen
vor dem Landgericht ist die Vertretung der Parteien durch Rechtsanwälte obligatorisch (Civilprozeßordn. §. 74), in Prozessen
vor den
Amtsgerichten fakultativ. In schwurgerichtlichen und den sonst in §. 140 derDeutschen Strafprozeßordnung
genannten Verhandlungen ist die Zuziehung eines Verteidigers obligatorisch, in andern strafgerichtlichen Verhandlungen fakultativ.
Von einer fakultativen
Obligation (nicht zu verwechseln mit der alternativen [s.
Alternative]) spricht man, wenn dem Schuldner
gestattet ist, statt des geschuldeten Gegenstandes einen andern zu leisten. Dieser andere ist, wie die Juristen sagen, in
solutione, aber nicht in obligatione. Er kommt für den
Gläubiger überhaupt nicht in Betracht, außer in der
Erfüllung (s. d.),
wenn der Schuldner mit diesem andern Gegenstand leistet.
1)
Arrondissement im franz. Depart.
Calvados, hat 873,38 qkm, (1891) 48489 E., 114 Gemeinden und zerfällt in die fünf Kantone
Bretteville-sur-Laize (236,51 qkm, 11208 E.), Falaise-Nord (198,26 qkm, 10520 E.), Falaise-Sud (63,87 qkm, 8331 E.), Morteaux-Couliboeuf
(179,87 qkm, 6971 E.), Thury-Harcourt (194,87 qkm, 11639 E.). – 2) Hauptstadt des
Arrondissements Falaise, 34 km südöstlich
von
Caen an der zur Dives fließenden
Ante, in 133 m Höhe, malerisch auf Klippen
[* 9] (Falaisen) und an der Linie Couliboeuf-Berjou
der
Franz. Westbahn gelegen, Sitz eines Gerichtshofs erster Instanz und eines Handelsgerichts, hat (1891)
7554, als Gemeinde 8313 E., in Garnison einen
Teil des 36. Infanterieregiments; 2
Kirchen: St. Gervais und de la
Trinité, ein
Bronzedenkmal Wilhelms des Eroberers, der in Falaise
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