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deutschen Heere indes bleibt die Fahnenlehn, auf die die Offi- ziere und Mannschaften den Eid der Treue geleistet haben (s. Fahneneid), auch im Kriege bei der Truppe. Der Name eines Offiziers oder Soldaten, der mit der Fahnenlehn in der Hand [* 1] gefallen ist, wird auf einem an der Fahnenstange angebrachten Ring eingegraben. -
Vgl. Geschichte der königl. preußischen Fahnenlehn und Standarten seit dem 1.1807, bearbeitet im königl. Kriegsministerium (Berl. 1889).
Der Name Fahnenlehn ist (wie Fähnlein, s. d.) auch die Benennung eines Kriegshaufens, der sich um sie schart. Wie die Lanze ist die Fahnenlehn ein Symbol der Belehnung (s. Fahnenlehn), die rote Vlutfahne das Symbol des Vlutbannes.
Als Symbol des Sieges trägt das Lamm Gottes und der auferstandene Christus die Fahnenlehn. Die alte Wehrverfassung der Lands- knechtsheere knüpfte an verschiedene Manipulationen mit der Fahnenlehn besondere Bedeutungen.
Eine umge- kehrte Fahnenlehn bedeutete Meuterei;
durch einen Stoß mit der Fahnenstange wurde der Feigling ehrlos gemacht;
sollte er rehabilitiert werden, schwenkte man die Fahnenlehn über ihm. Fahnenlehn von bestimmten Farben dienen in allen neuern Heeren als allgemein bekannte Signale. So bedeutet eine weiße Fahnenlehn die Absicht zu unterhandeln.
Sie wird einen: Parlamentär vorangetragen, oder auf den Wällen einer Festung [* 2] aufgezogen, wenn diese kapitulieren will. Wo sie sichtbar wird, soll das Feuer schweigen. - Eine weihe Fahnenlehn mit rotem Kreuz [* 3] ist das Zeichen der Genfer Konvention und schützt vor Beschießung und Gefangennahme. - Durch eine schwarze Fahnenlehn wer- den Pulvertransporte kenntlich gemacht. In derBotanik hcißt Fahnenlehn bei den Schmetterlings- blüten das meist breit fahnenartig ausgebildete und nach hinten stehende Vlütenblatt. (S.Leguminosen.) Im Buchdruck ist Fahnenlehn ein technischer Ausdruck für den Korrekturabzug von einem längern Stücke Schriftsatz, der noch nicht «umbrochen», d. h. zu Kolumnen (Seiten) formiert wurde. In der Jägersprache hcißt Fahnenlehn der langbehaarte Schwanz (Nute) von Jagdhunden.
Über die Fahnenlehn als Teil der Vogel feder s. Federn. Fahne, Anton, Historiker, geb. 28. Fcbr. 1805 zu Münster [* 4] in Westfalen, [* 5] studierte in Bonn [* 6] und Berlin [* 7] Jurisprudenz und wurde 1833 Friedens- richter zu Vensberg, welche Stellung er jedoch 1842 aufgab, um sich ganz seinen genealog.-histor.
Ar- beiten zu widmen. Er machte im Interesse der letztern zahlreiche Reisen, beteiligte sich lebhaft an dem künstlerischen und öffentlichen Lcbcn der Rhcin- provinz und starb auf seiner Villa Fahnenberg bei Düsseldorf. [* 8]
Eine eingehende Be- schäftigung mit den alten kölnischen Echreinsur- kunden(Hypothckenbüchern) gab den Anlaß zu seiner «Geschichte der kölnischen, jülichschen und bcrgischcn Geschlechter» (2 Tlc., Köln [* 9] 1848).
Dann folgte die «Geschichte der westfäl. Geschlechter unter besonderer Berücksichtigung ihrer Übersiedelung nach Preußen, [* 10] Kurland [* 11] und Livland; mit fast 1200 Wappen [* 12] und mehr als 1300 Familien» (Köln 1858),
«Die Herren und Freiherren von Hövcl» (3 Bde. in 4 Abteil., ebd. 185^-60),
«Die Dynasten, Freiherren und jetzigen Grafen von Vocholtz» (4 Bde. in 5 Abteil., ebd. 1857 - 63),
«Geschichte der Grafen, jetzigen Fürsten zu Salm-Neifferscheid» (2 Bde. in 3 Abteil., ebd. 1858-66),
«Chroniken und Urkundenbücher hervorragender Geschlechter, Stifter und Klöster» (4 Bde./ebd. 1862-81),
«Denkmale und Ahnen- tafeln in Nbeinland und Westfalen» (6 Bde., ebd. 1876-83),
«Das Geschlecht der Mumm oder Momm» (3 Bde., ebd. 1876-81) u. a. An diese genealog. Studien knüpften sich außerdem Forschungen aus der kölnischen und westfäl.
Geschichte, über Liv- land u. s. w. Dahin gehört z. B. «Die Grafschaft und Freie Reichsstadt Dortmund» [* 13] (4 Bde. in 5 Ab- teil., Köln 1854-59). Fahne des Propheten, s. Sandschak-Scherif.
Fahnenbänder, Auszeichnungen, die Truppen- teilen bei besondern Gelegenheiten, z. B. für einen Feldzug, für eine Schlacht, für eine Belagerung, gelegentlich der Feier des 100- oder 200jährigen Be- stehens verliehen und in Form von gestickten Bän- dern an der Fahnenspitze getragen werden.
Die zu Jubiläen verliehenen Fahnenlehn sind oft Geschenke fürstl. Frauen in eigenhändiger Stickerei. Fahneneid, ein promissorischer Eid, welcher von den Personen des Soldatenstandes bei ihrem Dienstantritt geleistet wird und das Gelöbnis der Treue gegen den Kriegsherrn und der Erfüllung der militär. Pflichten enthält.
Dieser Eid hat seinen Namen erhalten, weil er von den Mann- schaften derjenigen Truppen, welche Fahnen oder Standarten führen, in Gegenwart der letztern und gleichsam denselben geleistet wird.
Die Mannschaf- ten der Artillerie leisten den Diensteid symbolisch dem Geschütz, selbst wenn der betreffende Truppen- teil eine Fahne besitzt.
Offiziere, Arzte und Militär- beamte leisten nach der Reichsverfassung den Fah- nen- oder Veamteneid dem König von Preußen, soweit derselbe sie ernennt. In denjenigen deutschen Staaten, mit welchen Preußen eine Militärton- vention abgeschlossen hat, leisten die ausgehobenen Wehrpflichtigen, mögen sie in den Truppenteil ihres Landes oder in andere Truppenteile des Reichs- heers eingestellt sein, den Fahnenlehn ihrem Landesherrn unter verfassungsmäßiger Einschaltung der Gchor- samsverpflichtung gegen den Deutschen Kaiser und König von Preußen.
Die Elsaß-Lothringer werden dem Deutschen Kaiser vereidigt.
Bei der Marine ist der Fahnenlehn ebenfalls dem Kaiser zu leisten. Fahnenflucht, s. Desertion. Fahnengaffe, in Zeltlagern diejenige Haupt- gasse zwischen den Zeltreihen, in der die Fahnen aufgepflanzt werden.
Jetzt ungebräuchlich.
Fahnenhafer, Kammhafer, türkischer Ha- fer, Haferart mit zusammengezogener Nispe, die sahnenartig nach einer Seite gewendet ist (s. Hafer [* 14] und Tafel: Gctrcidearten, [* 15] Fig. 19 a u. d). Fahnenjunker, früher diejenigen jungen Edel- leute im Alter von 14 bis 16 Jahren, die sich der militär. Laufbahn widmeten und denen als besondere Auszeichnung das Tragen der Fahne anvertraut wurde. In manchen Armeen (Rußland) werden die Avantageure noch jetzt Junker genannt.
Auch in Preußen ist diese Bezeichnung, wenn auch nicht offiziell, vielfach gebräuchlich.
Fahnenlehn (Fahnlehn), im alten Deutschen Reiche Bezeichnung der Fürstentümer.
Ihre In- haber wurden vom Kaiser unter Übergabe einer Fahne als Symbol des Heerbannes, den die Fürsten dem Kaiser zu leisten hatten, belehnt.
Die Grund- lage des Fürstentums war ursprünglich staatsrecht- lich gewesen, denn sie bestand in der Ernennung zum Grafen, d. h. zum Beamten des Reichs, seit 1180 war sie lehnrechtlich.
Dieser neue Reichsfürstmstand beruht darauf, daß der König den Betreffenden in den Stand erhebt und ihm unmittelbar vom Reiche ein Fabnlehn überträgt. ¶