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eben genannten Punkte eine Änderung erfahren. Zuletzt ist der Geldwert für das stehende Kapital, das sich aus lebendem und totem Inventar zusam- menfetzt, und für das umlaufende oder Betriebs- kapital zu veranschlagen. Ersteres ergiebt sich aus der Absckätzung des Inventars, letzteres beträgt im Mittel 40-50 Proz. des stehenden Kapitals. Es folgt dann die Berechnung des Roh- ertrags, die zweckmäßig nach den einzelnen Be- triebszweigen vorgenommen wird, z. V. Rohertrag des Ackers, der Wiesen, der Rindviehhaltung u. s. w., wobei der Übersichtlichkeit wegen jeder Zweig wieder in Untergruppen zerlegt wird, wie bei der Rindvieh- haltung: für Molkereiprodutte, für Kälber, für Mastvieh u. s. w. Die Höhe der dem Anschlag zu Grunde liegenden Preise ist im allgemeinen nach denen der letzten 20 Jahre zu normieren; nur bei Produkten, welche thatsächlich eine schnelle Preis- steigerung aufweifen, z. B. Butter und Milch, kann man besser die Preise der letzten 10 Jahre benutzen.
Hierauf sind die Aufwendungs kosten festzu- stellen, die der beabsichtigte Wirtschaftsplan er- fordert; sie setzen sich namentlich zusammen aus den Kosten für die Verwaltung, für die menschliche Arbeitskraft, für die gesamte Viehhaltung, für die Unterhaltung und Abnutzung der Gebäude und des toten Inventars, für Saat und Dünger, für Ver- sicherungen und Kapitalzinsen u. s. w. Endlich ergicbt sich der Reinertrag aus dem Abzüge der Äufwendungskosten von dem Roher- trage.
Der Geldwert des Grund und Bodens und der Gebäude wird repräsentiert durch die Kapitali- sierung des Reinertrags; sür Deutschland [* 1] beträgt der Zins des im Boden angelegten Kapitals im Mittel 4 Proz., sodaß die Höhe des Reinertrags in diesem Falle mit 25 zu multiplizieren ist. Bei hohen Landpreisen sind nur 3^ Proz. und bei niedrigen 4^/2 Proz. Zinsen anzunehmen. Die Werte sür das stehende und laufende Kapital ergeben die Höhe der iür den Pächter zur Wirtschaftsübernahme nötigen ^umme. Der Sicherheitswcrt ist in der Regel um ein Viertel bis ein Drittel niedriger als der Ver- kaufswert. -
Vgl. Graf zur Lippe, [* 2] Der landwirt- schaftliche Ertragstafeln (Lpz. 1802);
von der Goltz, Landwirt- schaftliche Taxationslehre (2. Aufl., Verl. 1891).
Grtragssteuer, eine direkte Steuer, welchevon dcn verschiedenen Ertragsquellen als solchen (s. Er- trag) nach Maßgabe ihrer Erträgnisse erhoben wird. Sie richtet sich also nicht nach dem Einkommen und der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen, und sie wird daher im Gegen- satz zu den Personalsteuern auch als Real- oder Objektsteuer bezeichnet. Doch paßt diese Be- nennung nicht wohl für die Besteuerung des auf rein persönlicher Thätigkeit beruhenden Verdienstes, obwohl auch in diesem Falle eine eigentliche Ertragstafeln vor- liegt, wenn keine Rücksicht darauf genommen wird, wie viel von dem Ertrage feiner Berufsthätigkeit z. B. der Arzt, Advokat u. s. w. als wirkliches Ein- kommen behält und wie viel er als Schuldzinsen abgeben muß.
Die Nichtberücksichtigung der Zin- sen und Renten, welche die Inhaber der Ertrags- auellen aus den ihnen zufließenden Erträgen ent- richten müssen, ist überhaupt das Charakteristische in dem System der Ertragstafeln und zugleich der Grund, weshalb dasselbe weniger rationell erscheint als die personale Besteuerung des Einkommens. Die Grundstücke und in geringerm Maße die Häuser bieten, als Ertragsquelle betrachtet, allerdings für jenen Übelstand dadurch eine Ausgleichung, daß die Steuer mit ihnen zu einer Art von Reallast ver- wächst und von dem Käufer bei feinem Preisgebot in Anschlag gebracht wird.
Grund- und Gebäudc- steuer sind die am allgemeinsten verbreiteten Arten der Ertragstafeln, was sich schon daraus erklärt, daß ihre Ob- jekte offen daliegen und auf die bequemste Weise zu erfahren sind. Die Gewerbesteuer ist schon we- niger ausgebildet, indem sie als besondere Ertragstafeln ent- weder ganz fehlt, wie in England, oder in gar kei- nem bestimmten Zusammenhang mit dem wirk- lichen Ertrag der geschäftlichen Unternehmer steht, wie in Frankreich und früher in Preußen. [* 3] Die Kapitalrentenstcuer fehlt in Preußen und England als selbständige Ertragstafeln ganz und in Frankreick ist sie nur in ganz unvollständiger Gestalt vorhanden. Am konsequentesten ist das System der Ertragstafeln in Bayern [* 4] und Württemberg [* 5] ausgebildet. So besteht in Bayern die Grundsteuer, Haussteuer, Gewerbe- steuer, Kapitalrentensteuer und die sog. Einkom- mensteuer, welche das den übrigen Steuern nicht unterliegende Einkommen, also hauptsächlich das durch wissenschaftliche Berufsthätigkeit erworbene und die Besoldungen und Pensionen der Beamten trifft, wobei aber ausdrücklich das Abziehen von Schuldzinsen, sofern dieselben nicht zu den für den Erwerb notwendigen Ausgaben- gehören, verboten ist.
Die Ertragstafeln sind ein wichtiges Glied [* 6] im Steuer- system eines Staates, weil sie einen sickern und gleichbleibenden Ertrag haben, können aber an- dererseits dem wachsenden Bedarf des Staates nur unvollkommen angepaßt werden. Grtragstafeln, forstliche, auch Zuwachs- tafeln genannt, die tabellarische Darstellung des Ganges des Massenzuwachses eines Bestandes. Sie sollen für alle vorkommenden Holz- und Betriebs- arten und Bonitätsklassen auf die landesübliche Flächeneinheit (Hektar) reduzierte Angaben von Zeit zu Zeit (gewöhnlich in 10-, mindestens 5jähriger Ab- stufung) über die Bestandsmasse und die siebedingen- den Faktoren sowie über die verschiedenen Sorti- mente (Derbholz, Reisig) enthalten.
Die Angaben der Ertragstafeln erstrecken sich meist nur auf die Masse des Hauptbestandes (ausgeschlossen Stockholz), da über die des Zwischen- oder Ncbcnbestandes noch keine recht genügenden Untersuchungen möglich waren. Schon Ende des vorigen Jahrhunderts erkannte man die Wichtigkeit der Ertragstafeln für alle Arbeiten der Ertragsregelung und Waldwertrechnung; infolge- dessen besitzt schon die ältere forstliche Litteratur eine große Anzahl folcher Tafeln, z. B. von Hartig, König, Vurckhardt, Feistmantel, Grebe, Preßleru.a.
Die große Schwierigkeit der Aufstellung der Ertragstafeln war aber Ursache, daß die ältern derselben meist zu künst- lich ausgebaut worden waren. Deshalb betrachtete es der Verband [* 7] der deutschen forstlichen Versuchs- anstalten (s. Forstliches Versuchswesen) neuerdings als eine seiner wichtigsten Aufgaben, auf Grund ausgedehntester, genauester Untersuchungen in ganz Deutschland neue Tafeln aufzustellen. Dergleichen liegen nun vor für die Fichte [* 8] von Baur, Kunze und Lorey, für Kiefer von Weife, für Tanne [* 9] von Lorey, für Buche von Baur. Die Untersuchungen werden noch fortgefetzt, indem die Maffen einer großen Menge dazu bestimmter Probebestände von 5 zu 5 Jahren neu aufgenommen werden. Auch außer den genannten haben sich mehrere Forstleute neuerdings mit der schwierigen Frage der Aufstellung von Ertragstafeln beschäftigt, fo z/V. Guttenbcrg, Schuberg u. a. ¶