kung der
Zölle schien auf den ersten
Blick unzweifelhaft, da die Eisenpreise in den nächsten Jahren sich hoben. Seit 1882 trat
jedoch wieder ein Rückgang ein, und 1885 standen die Eisenpreise trotz des
Zolls niedriger als jemals. Im ganzen scheinen
aber die Eisen
[* 1] immerhin dazu gedient zu haben, den Gewinn der Eisenindustrie vor einem noch tiefern
Sinken zu schützen, und es erscheint erklärlich, daß nach Erreichen dieses Zieles bei
Abschluß der neuen Handelsverträge
(1892) eine Ermäßigung der
Zölle wieder teilweise möglich wurde. Im
Vergleich mit denjenigen mehrerer anderer
Länder sind
übrigens die deutschen Eisen ziemlich mäßig. So erhebt
Frankreich nach seinem neuen Minimal- und Maximaltarif
von Roheisen (pro 100 kg) 1,20
bez. 1,00 M., von Schienen 4,80
bez. 5,60 M., und
Österreich-Ungarn
[* 2] vertragsmäßig von dem
erstern 1,30 M., von den letztern 5 M.
In denVereinigten Staaten
[* 3] beträgt der Roheisenzoll sogar 2,86 M. pro 100 kg. Sehr
empfindlich für die deutsche
Industrie ist die
Erhöhung der russischen Eisen, die besonders für Roheisen
und
Eisen- und Stahlwaren seit 1882 schrittweise erfolgt ist und zu den 1893 erlassenen Maximal- und Minimalsätzen führte.
Für
Eisen und
Stahl in
Barren und Sorten aller Art sowie für Schienen sind pro Pud 60 Kopeken (11,80 M.
pro 100 kg) zu entrichten; Gußeißen zahlt zur See eingeführt 30 Kopeken, über die westl.
Landesgrenze eingeführt 35 Kopeken. Dem Handelsvertrag mit
Deutschland
[* 4] vom zufolge trat wieder eine Ermäßigung
für
Gußeisen auf 30 Kopeken, für
Band- und Sorteneisen und
Stahl auf 50 Kopeken ein, und auch die andern
Eisen erfuhren zumeist Herabminderungen, die nunmehr auch
Österreich-Ungarn zu gute kommen.
Die Übersicht auf S. 945 giebt die Mitte 1894 in den verschiedenen
Staaten geltenden Zollsätze für die wichtigsten Eisensorten
in
Mark für 1
t an.
Der einzige
Staat, welcher überhaupt Eisen nicht erhebt, ist England.
Vorwiegend sind die Gewichtszolle,
doch ist der
Zoll auch hier und da (z. B. in der
Türkei mit 8 Proz.) nach dem Werte der eingehenden Waren bemessen.
Für viele
Artikel derselben Art steigt der Zollsatz mit der stärkern Bearbeitung
bez. der größeren Feinheit der Ware und daraus erklären
sich z. B. für feineEisenwaren die Angaben für die niedrigsten und
die höchsten
Sätze.
ein namentlich in der ältern Rechtssprache häufig angewendeter
Ausdruck für das, was für beständige
Zeiten
oder unablösbar festgesetzt ist. So spricht man von einem eisernen
Kapital, das vom Schuldner weder abgetragen, noch vom
Gläubiger eingefordert werden kann; von eisernem Vieh und eisernem Inventarium, das bei dem Gute
beständig bleiben und im Falle des Abgangs durch neues ersetzt werden muß. Daher das Rechtssprichwort «Eisern
Vieh, das stirbt nie». Unter Eisern-Vieh-Vertrag versteht man die Verabredung, daß bei einem
Pachtvertrag der
Pächter das
auf dem Pachtgut befindliche Vieh nach einer be-
stimmten
Taxe übernimmt mit der Verpflichtung, nach
Ablauf
[* 15] des
Vertrags die gleiche Anzahl gleich guten Viehes auf dem Gute
zurückzulassen.
Beim Militär ist der eiserne
Bestand der für den Mann (eiserne Portion) gewöhnlich auf drei, für das Reitpferd (eiserne
Ration) auf einen, für das Zugpferd auf drei
Tage berechnete Proviant,
den derSoldat im Felde für Fälle
der
Not mit sich führt. Bei der Festsetzung seiner
Bestandteile muß auf möglichst geringes Gewicht und geringes Raumerfordernis,
auf Haltbarkeit, auf die Möglichkeit rascher Fertigstellung zum Genuß sowie auf Genießbarkeit ohne weitere Vorbereitungen
Rücksicht genommen werden; daneben ist (für den
Menschen) Abwechselung wünschenswert. Meist besteht
der eiserne
Bestand aus
Brot
[* 16] (oder
Zwieback),
Reis,
Speck (oder Fleischkonserven),
Kaffee und
Salz,
[* 17] für die
Pferde
[* 18] aus Körnerfutter.
In angemessenen Zwischenräumen muß der eiserne
Bestand aufgefrischt, d. h. zum Verzehren angewiesen und durch Neuausgabe
ersetzt werden. - über den eisernen
Bestand an militär.
Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken s.
Bekleidungswirtschaft.
Jungfrau, eins der Werkzeuge
[* 21] der
Tortur (s. d.), von welchem sich ein Exemplar noch auf der
Burg zu
Nürnberg
[* 22] befindet. Es ist aus starken Eisenplatten, Schienen und
Stangen zusammengesetzt und mit starken Federn versehen.
Geschlossen
gleicht die Eiserne Jungfrau der Gestalt einer
Nürnberger Bürgersfrau des 16. Jahrh., mit Mantel, Halskrause und
Haube; auch die menschliche Gesichtsform ist nachgebildet. Klappt man das Werkzeug auf, so ragen in der ganzen
Brust- und
obern Bauchpartie scharfe eiserne
Spitzen hervor, und unten befindet sich eine Scheibe, die einen finstern
Schlund verdeckt.
Auf diese Scheibe mußte der zu Folternde oder zu Tötende treten, worauf die
Klappen langsam zugedrückt
wurden und die Eisenspitzen sich in den Körper bohrten. Lautete das
Urteil auf
Tötung, so wurden die
Klappen fest zugedrückt
und, nachdem der
Tod eingetreten war, die Scheibe geöffnet, sodaß der Verurteilte durch den
Schlund in einen darunter wegführenden
Wasserkanal hinabstürzte.
Krone, die
Krone, mit der seit Ende des 6. Jahrh. die lombard. Könige,
dann
Karl d. Gr. sowie die meisten deutschen Könige bis auf
Karl V., 1805 Napoleon I. und 1838 der
Kaiser Ferdinand von
Österreich
[* 23] als
Regenten der
Lombardei gekrönt wurden. Sie besteht aus einem einfachen, 8 cm breiten, mit
Edelsteinen
besetzten, goldenen Reifen und hat ihren
Namen von dem schmalen eisernen Reifen im Innern derselben, der nach der Sage aus
einem
Nagel vom Kreuze Christi geschmiedet und durch den Papst
Gregor d. Gr. der lombard. Prinzessin Theodolinde geschenkt
worden sein soll. Diese ließ zur Krönung ihres Gemahls Agilolf 593 dieKrone mit jenem Eisenreife fertigen,
die dann der Stiftskirche zu
Monza im Mailändischen zur Aufbewahrung übergeben wurde. Seit 1859 wurde sie in
Wien
[* 24] aufbewahrt, aber
an
Italien übergeben und befindet sich jetzt wieder in
Monza. (S.
Tafel:
Goldschmiedekunst
[* 25] I,
[* 26]
Fig. 2.)