wurde. Seitdem das anerkannte Haupt der schweiz.
Kirche, trat Bullinger gegen
Bucers «Concordia» und
Luthers und J.
Brenz' Abendmahlslehre
auf. Friedfertig und maßvoll, verfaßte er
die ersteHelvetische oder zweite
Baseler Konfession (1536), verständigte sich 1549 mit
Calvin in
Bezug auf die Abendmahlslehre, über den
Züricher Konsensus, der die franz.- und die deutsch-schweiz.
Kirche vereinigte, und gab 1566 in der zweiten
Helvetischen Konfession ein
Bekenntnis, das lange maßgebend blieb. Bullinger starb Neben
zahlreichen eigenen
Schriften gab er 1543 die
Zwinglis heraus, für dessen Sache er als Pamphletist
(«Salz
[* 1] zum
Salat», 1532,
gegen den Luzerner Schriftsteller
Salat) und
Chronist eintrat.
Handschriftlich hinterließ er u. a. «Geschichte
der Eidgenossen, besonders der Tiguriner» ( 4 Bde.) und
«Reformationsgeschichte» (hg. von
Hottinger und Vögeli, 3 Bde., Zür.
1838-40). Auch schrieb Bullinger. «Ein schön spil von Lucretia und
Brutus»
(Bas. 1533; Straßb. 1550),
mit polit.und kirchlicher
Tendenz
(Neudruck durch
Bächtold in «denSchweiz.
[* 2] Schauspielen des 16. Jahrh.», I, Zur. 1890). Von sich selbst
erzählt er in dem handschriftlichen «Diarium». -
Vgl.
Pestalozzi, H. Bullinger, Leben und ausgewählte
Schriften (Elberf. 1858);
(spr. búlljönn) wird in England und Nordamerika
[* 3] das ungeprägte
Gold
[* 4] und
Silber genannt, welches
in Gestalt dicker
Stäbe oder
Barren (s. d.) einen Handelsgegenstand ausmacht und unter den Metallvorräten
der größern
Banken eine besondere Rolle spielt.
(Bullion committee; spr. búlljönn kommittih), die allgemein üblich gewordene Bezeichnung
des parlamentarischen
Komitees, das 1810 zur Untersuchung der engl. Valutaverhältnisse (s.
Bankrestriktion) niedergesetzt wurde und in seinemBerichte, dem sog.
Bullion Report (eigentlich Report
on the high price of gold bullion), die Grundsätze aufstellte, die später mehr und mehr für die engl.
Bankpolitik und bis zu einem gewissen
Grade auch für die Peelsche
Bankakte (s. d.) maßgebend geworden sind.
Das
Barrengold (bullion) war damals mit Rücksicht auf den frühern Münzpreis um ein Bedeutendes gegen
die uneinlöslichen
Banknoten gestiegen. Die Differenz des Wertes zwischen Papier und edlem Metall hatte während des
Französisch-Spanisch-PortugiesischenKrieges (1807-14) und der deutschen
Befreiungskriege ihren Höhepunkt erreicht. 1812 galten 100 Pfd. St. in
Noten durchschnittlich 75 Pfd.
St. 5 Sh. 3 Pence
in
Gold, 1813 nur 71 Pfd. St. 2 Sh., 1814 74 Pfd.
St. 17 Sh. 6 Pence.
Gleichwohl aber bestritten die Direktoren der
Bank, daß die
Noten entwertet seien; sie behaupteten, die
Noten könnten überhaupt
nicht an Wert verlieren, solange sie nur gegen unzweifelhaft solide, auf reellen
Geschäften beruhende Wechsel mit kurzer
Verfallzeit ausgegeben würden. Dem entgegen wies der Bullionausschuß nach, daß nicht das
Gold gestiegen, sondern
die
Noten wirklich gesunken seien, daß zu viele
Noten im
Umlauf seien und daß die
Ausgabe derselben durch die
Einstellung der
Einlösung ihre natürliche
Kontrolle verloren habe; man möge daher möglichst bald, nämlich in 2 Jahren, die
Barzahlung wieder aufnehmen.
Diese
Ansichten wurden von dem Bullionausschuß keineswegs zuerst, aber in einer eindrucksvollen, wissenschaftlichen
Form entwickelt, und der Bullionbericht erlangte daher als Programm einer streng soliden
Bankpolitik auch außerhalb Englands
großes Ansehen. Man bezeichnet auch wohl die
Anhänger dieser Politik, die vor allem die unbedingte Einlöslichkeit derBanknoten
sichern will, als
Bullionisten, im Gegensatz zu den Inflationisten (s. d.), die durch reichliche,
wenn auch weniger solide Umlaufsmittel die
Lage der Schuldner und der Produzenten verbessern zu können glauben.
Salz, ein früher als
Geheimmittel empfohlenes, in wässeriger Lösung einzunehmendes Salzgemisch, das aus
doppeltkohlensaurem und schwefelsaurem Natrium bestand;
jetzt erhält man in Droguenhandlungen unter obigem
Namen meist nur
das doppeltkohlensaure Natrium.
Run (spr. rönn),Nebenflüßchen des
Potomac, südwestlich von
Washington,
[* 6] bekannt durch die an ihm und 29. und geschlagenen,
für das
Bundesheer unglücklichen
Schlachten.
[* 7] -
Vgl. TheConfederate States
Army and the battle of Bull Run (Neuyork
[* 8] 1862).
August von, Staatsrechtslehrer, geb. 12. Aug. in
Riga,
[* 10] studierte in Dorpat
[* 11] und
Heidelberg
[* 12] die
Rechte, habilitierte sich 1853 in Dorpat und wurde 1856 außerord., 1858 ord. Professor des
Staats- und
Völkerrechts.
In Dorpat wirkte Bulmerincq für den geistigen und materiellen Fortschritt der Ostseeprovinzen, regte hier den ersten
landwirtschaftlichen
Kongreß und
die ersteGewerbeausstellung an und begründete 1863 die
«Baltische Wochenschrift für
Landwirtschaft, Gewerbfleiß und
Handel». 1875 siedelte Bulmerincq nach
Deutschland
[* 13] über und war 1877-87 als Berichterstatter der
Kommission
für Seekriegsrecht bei dem Genter
Institut für internationales
Recht thätig, 1887-88 dessen Präsident. Sein Rapport, der
eine
Darstellung und Kritik des Prisenrechts aller
Länder und ein allgemeines internationales Prisenrechtsreglement giebt,
erschien 1880 in Gent
[* 14] und erhielt 1887 die Schlußredaktion. 1876-81 lebte in
Wiesbaden,
[* 15] seit 1882 war
er Professor des
Staatsrechts und der Politik in
Heidelberg; er starb in
Stuttgart.
[* 16] Bulmerincq schrieb: «Das
Asylrecht in
seiner geschichtlichen
Entwicklung» (Dorp. 1853),
«De natura principiorum juris inter gentes positivi» (ebd. 1856),
«Das
Völkerrecht
oder das internationale
Recht» (als
Teil von Marquardsens «Handbuch des öffentlichen
Rechts», Freib. i. Br. 1884; auch gesondert
erschienen, 2. Ausg. 1889),
«Die Staatsstreitigkeiten und ihre
Entscheidung» (in Holtzendorffs «Handbuch des
Völkerrechts»,
Bd. 4, Hamb. 1889).
Alexander Friedr. Wilh. Ferd. von, mecklenb. Staatsminister,
geb. in
Ludwigslust, studierte seit 1847 in
Heidelberg,
Berlin
[* 17] und Rostock
[* 18] die
Rechte, beschäftigte sich später
mit
Landwirtschaft und bewirtschaftete seit 1857 väterliche
Güter. 1860 mit dem Lehngute Rodenwalde belehnt,
übernahm er für einige Jahre als
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