Karl Victor von, schweiz. Schriftsteller, geb. zu
Bern,
[* 2] studierte zu
Leiden,
[* 3]
Cambridge und
Paris
[* 4] und reiste dann nach
Italien;
[* 5] 1775 ward er Mitglied des
GroßenRats von Bern,
1779 Landvogt
zu Saanen, 1787 (bis 1792) in
Nyon und 1795 Obervogt in
Lugano. Bei ihm lebten Matthisson, Salis und Friederike
Brun, und J. von
Müller schrieb im Verkehre mit ihm die Geschichte seines Vaterlandes. Den Umwälzungen in der
Heimat ausweichend,
reiste Bonstetten 1796 nach
Italien und lebte 1798-1801 als Gast von Friederike
Brun in Kopenhagen.
[* 6]
Seit 1803 wohnte er abwechselnd in Genf
[* 7] und auf seinem Erbgute zu Valeyres. Er starb zu Genf.
Bonstetten veröffentlichte:
«Briefe über ein schweiz. Hirtenland» (deutsch von J. von
Müller in
Wielands «Deutschem
Merkur»,
[* 8] 1781; französisch, Bern
1782),
«Voyage sur la scène des six derniers livres de l'Énéide, suivi de quelques
observations sur le Latium moderne» (Par. 1805; deutsch von Schelle, 2
Tle., Lpz. 1805),
«Recherches sur la nature et les lois
de l'imagination» (2 Bde., Genf
1807),
«La Scandinavie et les
Alpes» (1826).
In den «Pensées sur divers sujets
du
bien public» (Genf
1815),
den «Études de l'homme ou recherches sur les facultés de sentir et de juger»
(2 Bde., ebd. 1821; deutsch von Gfrörer u. d. T.
«Philosophie der Erfahrung, oder Untersuchung über den
Menschen und seine Vermögen», 2 Bde., Stuttg.
1828) und der hervorragendsten seiner
Schriften: «L'homme du
Midi et l'homme du Nord» (Genf
1824; deutsch von
Gleich, Lpz. 1825) spricht sich eine praktische Lebensweisheit in gemeinverständlicher
Darstellung aus. Eine Auswahl seiner
Schriften veröffentlichte Matthisson (Zür. 1792; 2. Aufl. 1824).
B.s
«Briefe an Matthisson» von 1795 bis 1827 gab Füßli (Zür. 1827),
(spr. bongtuh),Eugène, franz. Finanzmann, geb.
1824, war von
Beruf Ingenieur, wurde nach
Österreich
[* 10] berufen und hier bald zum Generaldirektor der
Südbahn ernannt. Dabei
machte er, unterstützt vom Hause Rothschild, große
Spekulationen, verfeindete sich aber mit demselben bei der Krisis von
1873, was ihn veranlaßte, im Gegensatz zu dem jüd. Bankhause eine kath.
Bank zu errichten. Mit Hilfe legitimistischer und klerikaler
Kreise
[* 11] gründete er 1878 die
«Union générale»
in
Paris, deren
Aktien in kurzer Zeit einen hohen Kurs erlangten.
Stadt und Handelsplatz in Gjaman in Nordwestafrika, nördlich der
Goldküste, in 260 m Höhe, hat 7000 E.
Hier treffen die Karawanen der
Mandingo aus dem Norden
[* 13] und Westen mit den Kaufleuten an der
Küste zusammen;
Goldstaub und
Baumwollwebereien sind die Haupthandelsartikel. Bontuku wurde 1882 von dem Engländer Lonsdale,
als erstem Europäer, von
Kumase aus besucht.
(lat., «gut») nennt man in England
jede bei einer Finanzoperation oder einem Aktienunternehmen erzielte Prämie oder Extradividende; besonders
aber heißt in der neuern Zeit der nach dem Reingewinn bemessene Zuschuß, den manche
Arbeitgeber ihren
Arbeitern neben dem
landesüblichen Lohne am Jahresende gewähren. Ist ein Zuschuß zu dem Lohne lediglich dadurch bedingt, daß der
Arbeiter
durch
Aktien oder auf andere Art selbst einen Anteil an dem
Geschäft besitzt, so ist er als eine Dividende
und nicht als Bonus im eigentlichen
Sinne aufzufassen; erscheint er als ein ganz von dem Ermessen und Gutdünken des
Arbeitgebers
abhängiges Geschenk, so kann er nur als Prämie oder Gratifikation bezeichnet werden.
Das Wesen des eigentlichen Bonus wäre also darin zu sehen, daß er vertragsmäßig als bestimmter
Prozentteil des noch unbestimmten und erst nach
Ablauf
[* 14] des Jahres feststellbaren Reingewinns dem
Arbeiter zugesagt ist, während
der eigentliche Lohn auf irgend eine
Weise im voraus festgestellt wird. Eine solche Beteiligung der
Arbeiter am Reingewinn
ohne Anteil am
Geschäft wurde in
Deutschland
[* 15] zuerst von Joh.
Heinrich von
Thünen (s. d.) im Anschluß an
seine theoretischen Untersuchungen auf seinem Gute Tellow in
Mecklenburg
[* 16] 1848 eingeführt, und ist seitdem von dessen
Sohne
und Enkel mit gutem Erfolge beibehalten worden.
Die Anteile werden nach bestimmten Grundsätzen berechnet, jedoch den Betreffenden nicht bar ausgezahlt, sondern in einem
Sparkassenbuch gutgeschrieben und verzinst, bis der Berechtigte das
Alter von 60 J. erreicht hat. Stirbt
er früher, so erbt seine
Witwe das
Kapital, jedoch bleibt es dem Ermessen des Gutsherrn anheimgestellt, ob ein
Teil desselben
für die
Kinder noch zurückbehalten werden soll. Die Höhe dieses Bonus schwankt natürlich von Jahr zu Jahr
oft sehr bedeutend; sie betrug z. B. 1864 nahezu 52 Thlr., 1866 aber
ausnahmsweise weniger als 2 Thlr., 1877 konnten sogar gar keine Anteile gewährt werden; in den
letzten Jahren beliefen sich dieselben 1885 auf 80 M., 1886 auf 84,94 M., 1887 auf 75,30 M., 1888 auf 98,14 M., 1889 auf
66,86 M., 1890 auf 106,59 M. Im Durchschnitt von 43 Jahren stellte sich derL. auf 70,57 M. Auf andern
Gütern sind ähnliche Beteiligungssysteme versucht worden.
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