Darlehnskassenverein; Seidenzwirnerei und -Färberei (500
Arbeiter) und
Weinbau. Der Ort, 793 zuerst genannt, wurde im 11. Jahrh.
Stadt. Von der
Burg der Ganerben, welche 1525 im
Bauernkrieg zerstört wurde, findet sich noch ein
Turm und
[* 1]
Mauern vor.
(spr.-wahr), François von, Staatsmann, geb. 1496 zu Genf,
[* 2] wo er 1514 das Priorat
zu St. Victor erhielt, wurde als unerschütterlicher Verteidiger der Unabhängigkeit
Genfs gegen den Druck der
Bischöfe und
der
Herzöge von Savoyen 1519 auf
Befehl des
HerzogsKarl III. gefangen und erst nach zweijähriger Haft infolge päpstl. Verwendung
freigegeben, jedoch 1530 abermals aufgegriffen und im Schlosse
Chillon am Genfersee in einen unterirdischen
Kerker geworfen. Am wurde
Chillon durch die
Berner, die Befreier
Genfs, eingenommen, und Bonnivard mit seinen Leidensgefährten
im
Triumph nach Genf
zurückgeführt, wo er eine Pension erhielt und Ende 1570 starb. Seine
Bibliothek hatte er 1551 der Stadt vermacht.
Er schrieb «Les
Chroniques deGenève» (hg. von Dunant, Genf
1831) und
«De l'ancienne et nouvelle police de
Genève»
(hg. Genf
1845). Durch
Byrons Gedicht «The Prisoner of
Chillon» ist sein
Name verherrlicht worden. -
Vgl.
Merled'Aubigné, Geschichte
der
Reformation, Bd. 1 (deutsch, Elberf.
1863).
Carlo, ital.
Maler, geb. 1569 zu Ferrara,
[* 3] gest. 1632, bildete sich an den
Hauptwerken in
Rom,
[* 4]
Venedig,
[* 5] Parma
[* 6] und
Bologna zu hoher Meisterschaft aus und wurde der bedeutendste
Maler Ferraras seiner Zeit.
Seine Hauptwerke sind: die Fresken in Sta. Maria in Vado, Der Auferstandene von
Benediktinern verehrt in
San Benedetto, Die
Hochzeit zu Kana und Der heil.
Antonius von
Padua
[* 7] in der
Pinakothek zu Ferrara.
AndereBilder sind in Ravenna
(das
Abendmahl im
Dom), in der
Brera zu Mailand
[* 8] und in Modena.
possesio (lat.) heißt im röm.
Rechte diejenige rechtliche
Stellung, welche der
Prätor (s. d.) einer
Person,
die nach dem strengen
RechteErbe nicht werden konnte, gewährte. Damit war der
Kreis
[* 9] der
Berufenen erweitert. Zugleich eröffnete
der
Prätor die denjenigen, welche ein wirkliches
Erbrecht hatten, sodaß die Reihenfolge der
Berufenen einheitlich
festgestellt war.
Schon zur Kaiserzeit ist die Bedeutung der wesentlich abgeschwächt, weil diejenigen
Personen (insbesondere
die Kognaten und der
Ehegatte), welche früher nur auf dem Wege der zur Erbfolge gelangen konnten, kraft des Gesetzes
Erbrecht
hatten; auch sind die Unterschiede zwischen der rechtlichen
Stellung des bonorum possessor und des
Erben
fast völlig ausgeglichen.
Verschieden war aber noch die Art, wie die Erbschaft erworben wurde. Namhafte Rechtslehrer sind der
Ansicht, daß auch diese
Unterscheidung im heutigen gemeinen
Rechte nicht mehr in Betracht komme. In gewissen Fällen, in welchen der
Prätor nur vorläufig
in den
Besitz einwies, sprechen die
Quellen des röm.
Rechts noch von aber auch von missio in possessionem,
d. h. von Inbesitzsetzung. So z. B. wenn der als
ErbeBerufene noch nicht geboren ist, oder im Falle des
Carbonianum edictum
(s. d.). In diesen Fällen erging nach vorgängiger Prüfung eine besondere
Verfügung
des
Prätors; man spricht
alsdann von decretalis gegenüber der edictalis. Für diese Fälle, in welchen die wirkliche Erbberechtigung noch in
Frage bleibt, ist der Unterschied im gemeinen
Rechte noch von Bedeutung. Die contra tabulas testamenti, d. h. die Erbschaftseinweisung
durch den
Prätor für den Fall der
Übergehung vonKindern des
Erblassers, dürfte ebenfalls nur noch der
Rechtsgeschichte angehören.
(spr. bongpláng),Aimé, franz. Naturforscher,
geb. zu La Rochelle, begleitete als
Zögling der Arzneischule und des
BotanischenGartens zu
Paris
[* 14] 1799
A. von
Humboldt nach
Amerika
[* 15] und sammelte dort über 6000 Pflanzenarten, von denen 3500 noch gar nicht beschrieben waren.
Nach seiner Rückkehr ward er 1804 Vorstand der Gärten zu Navarre und
Malmaison, die er in der «Description des plantes rares
cultivées à Navarre et à
Malmaison» (11 Lfgn., Par. 1813-17, mit 66 Kupfertafeln)
beschrieb.
Gleichzeitig gab er noch zwei auf seine
Reisen mit
Humboldt bezügliche Werke heraus, die «Plantes équinoxiales récueillies
au Mexique etc.» (2 Bde.,
Par. 1808-9, mit 144 Abbildungen) und die «Monographie
des Mélastomacées etc.» (2 Bde.,
ebd. 1809-16, mit 120 Kupfertafeln). B.s anderweitige botan. Materialien sind von Kunth benutzt
in den
«Nova genera et species plantarum» (7 Bde. mit über 700
Tafeln, Par. 1815 fg.). Für ein aus den
Doubletten der mit
Humboldt gesammelten
Pflanzen hergestelltes und dem Jardin des Plantes überlassenes Herbarium empfing Bonpland von
der franz. Regierung ein Jahrgehalt von 3000
Frs. 1816 begab sich Bonpland nach
Buenos-Aires, wo man ihn 1818 zum
Professor der Naturgeschichte ernannte.
Dort unternahm er eine Untersuchungsreise den
Parana hinauf in das
Innere von
Paraguay,
[* 16] wurde aber Dez. 1821 zu
Santa Ana am
östl. Ufer des
Parana, wo er Theepflanzungen angelegt und eine
Kolonie von Indianern gegründet hatte, von 800
Soldaten des
Diktators von
Paraguay, Dr. Francia, auf dem Gebiete von
Buenos-Aires überfallen und, nachdem diese die
Theepflanzungen zerstört hatten, mit den meisten Indianern gefangen nach
Paraguay abgeführt. Dr. Francia schickte Bonpland zunächst
als Garnisonarzt in ein
Fort und beauftragte ihn dann mit der Anlegung eines Handelswegs.
Seine Gefangenschaft hatte keinen andern
Grund als den, daß Francia die Anpflanzung des
Maté- oder
Paraguaythees
in
Buenos-Aires verhindern wollte. Erst 1829 erhielt Bonpland seine
Freiheit wieder, worauf er sich nach
Buenos-Aires wendete.
Bald
aber ging er nach
Brasilien,
[* 17] an dessen äußerster Grenze, zu
SantaBorja am
Uruguay, er sich niederließ. Später kehrte er
nach
Paraguay zurück, wohnte schließlich in der Estancia de
Santa Ana in der argent.
Provinz Corrientes,
wo er teils durch einen Kramladen, teils als praktischer
Arzt sein Leben fristete. Er starb daselbst Eine
Biographie
B.s schrieb
Brunel (3. Aufl., Par. 1872). -
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