KarlWilh.Herm.
von, preuß.
General, geb. zu
Potsdam,
[* 1] trat 1852 beim 13. Infanterieregiment in den Militärdienst, wurde 1854
Lieutenant
und 1861 Premierlieutenant, 1862
Adjutant der 27. Infanteriebrigade; 1865 unter
Beförderung zum Hauptmann als
Adjutant zum
Kriegsminister von Roon kommandiert, machte er den Feldzug gegenÖsterreich
[* 2] mit. Nachdem Blume dann in das
Kriegsministerium einrangiert gewesen war und 1868 eine Compagnie im 16. Infanterieregiment geführt hatte, trat er 1870 als
Major zum Generalstab über, machte im
Großen Hauptquartier den Feldzug gegen
Frankreich mit und nahm an den
Schlachten
[* 3] von
Gravelotte,
Beaumont,
Sedan
[* 4] und
Paris
[* 5] teil.
Nach dem Feldzuge wiederum in das Kriegsministerium versetzt, wirkte Blume dort als Abteilungschef
und gleichzeitig als
Lehrer der Kriegsgeschichte an der Kriegsakademie und wurde 1879 unter
Beförderung zum Obersten zum Commandeur
des 36.
Regiments ernannt. Nachdem er 1878
Vorsitzender der Militärkommission des
Berliner
[* 6]
Kongresses gewesen war, wurde er 1880
Vorsitzender
der Militärkommission der
Berliner Konferenz zur Regelung der griech.-türk. Grenzfrage, in welcher Angelegenheit
er im folgenden Jahre nach
Konstantinopel
[* 7] entsandt wurde. 1883 zum
Chef des Generalstabes vom 4.
Armeekorps ernannt, trat Blume 1885 unter
Beförderung zum Generalmajor abermals in das Kriegsministerium zurück und leitete hier zunächst das Militär-Ökonomiedepartement.
Nachdem er dann zum Mitglied des
Staatsrates, des
Bundesrates und des Reichsdisciplinarhofs ernannt war,
wurde er 1888 auch Mitglied der Studienkommission der Kriegsakademie. In demselben Jahre in den Adelstand erhoben, übernahm
Blume das
Allgemeine Kriegsdepartement und wirkte an den
Arbeiten der Heeresverstärkung mit. Im Sept. 1888 wurde Blume zum Generallieutenant,
April 1889 zum Commandeur der 8. Division ernannt, Okt. 1891 mit dem Range eines kommandierenden
Generals
zu den Offizieren von der
Armee versetzt, April 1892 zum kommandierenden
General des 15.
Armeekorps ernannt. Er schrieb: «Die
Armee und die Revolution in
Frankreich von 1789 bis 1793» (Brandenb. 1863),
künstliche, in verschiedenartigsten
Stoffen ausgeführte, mehr oder weniger treue Nachahmungen der natürlichen
Blumen; besonders versteht man darunter die im wesentlichen aus Webstoffen hergestellten künstlichen
Blumen
(Stoffblumen), die einen wichtigen Zweig der Modeindustrie bilden. Der Herstellungsprozeß zerfällt in zwei
Teile, die
häufig getrennt betrieben werden: die fabrikmäßige Erzeugung der Pflanzenelemente, als Laub, Blumenblätter,
Knospen,
[* 9]
Früchte,
zweitens die
Verbindung dieser
Teile zur vollendeten
Blume,
Kranz,
Guirlande u. s. w., welcheArbeit, weil
im wesentlichen von der Geschicklichkeit und dem künstlerischen
Geschmack
des
Arbeiters abhängig, den eigentlich fabrikmäßigen
Betrieb ausschließt.
Von Geweben werden zu
Stoffblumen verwendet:
Batist, Jaconnet,
Englisches Leder,
Taffet,
Atlas,
[* 10]
Sammet, Satin antique,
Velvet u. a.,
für die Blumenblätter außerdem noch Perkal,
Kautschuk, Deckstoff u. s. w. Damit die Gewebe
[* 11] die erforderlicheGlätte
erlangen und möglichst ohne
Textur erscheinen, werden dieselben (außer
Sammet und
Atlas) satiniert. Letzteres bezieht sich
in der Hauptsache auf Blätterstoffe.
Sollen sie kräftiger und steifer werden, so erhalten sie auf der Rückseite eine
Appretur
aus mit Gelatine gekochter
Stärke,
[* 12] wozu sie auf
Rahmen eingespannt werden; oder es wird ihnen
Gaze untergelegt.
So zubereitet, kommen die
Stoffe nun, je nach ihrer Beschaffenheit in ein bis acht Schichten übereinander gelegt, unter verschieden
geformte
Ausschlageisen, die mit einem kräftigen
Hammerschlag durch die Schichten getrieben werden, und erhalten so die Form
von
Blättern.
Zwei
Arten solcher
Ausschlageisen
(Blümcheneisen) sind in den nachstehenden
[* 13]
Fig. 1 und 2 angegeben. Durch
die in
[* 13]
Fig. 1 sichtbare Öffnung werden mittels eines
Drahtes die geformten
Blätter aus dem
Ausschlageisen herausgedrückt.
Die
Anordnung
[* 13]
Fig. 2 hat den
Vorteil, daß die ausgeschlagenen
Blätter sich von selbst oben herausdrängen. Diese
Ausschläge
werden nun, wieder je nach der Beschaffenheit des
Stoffes, in einer Zahl von 1 bis 20 auf einmal gefärbt
(gestippt), dann auf einer durch
Gas oder
Spiritus
[* 14] erwärmten Platte ausgelegt und getrocknet.
Eine Färbung des Gewebes im
Stück (vor dem
Ausschlagen) findet nur statt, wenn es zu minderwertigen Blumen verwendet werden
soll. Nach dem
Trocknen werden die
Ausschläge auf Kleiekissen oder
Gummiplatten gelegt und mittels erwärmter
stählerner Kolben,
Messer,
[* 15]
Haken u. s. w. behandelt (gekröst), um ihnen die mannigfachen
Krümmungen und die Äderung der
natürlichen Blattfläche zu geben.
Soll die Krösung recht gleichmäßig ausfallen, so benutzt man dazu auch fein ausgearbeitete
Formen, die zugleich einen massenhaften Betrieb ermöglichen.
Eine solche Form besteht
[* 13]
(Fig. 3‒8) aus einem eisernen Oberteil
(Stempel,
Patrize) und einem denselben
mit vorstehendem Rand umfassenden kupfernen Unterteil (Matrize); die wirksamen
Flächen beider
Teile sind den betreffenden
Formen durch Gravierung,
Guß oder
Galvanoplastik
[* 16] nachgebildet.
Beim Gebrauch wird der mit einer Handhabe versehene Oberteil
in einem
Gas- oder Spiritusfeuer erwärmt, worauf je nach der verlangten Genauigkeit der
Arbeit ein oder
mehrere
Blätter in den Unterteil gelegt werden, sodann der Oberteil eingesenkt und fest angedrückt wird. Der in
[* 13]
Fig. 9 dargestellte
Kolben dient zur Herstellung der Wölbung der Blumenblätter.
[* 13]
Fig. 10 zeigt einen sog.
Streifkolben zur Hervorbringung von Fältelungen oder längern
Streifen in der Blattfläche.
Andere Formen
des Streifkolbens zeigen eine zwei- und mehrfach gezackte
Spitze.
Von den übrigen
Teilen der Blumen werden die Staubfäden meist aus rohen
Seiden- oder
Baum-