Entwicklung und Vervollkommnung es sich handelt, von Bildung des Gedächtnisses, der
Phantasie, des Verstandes, des Charakters,
des
Herzens u. s. w.
Sehr häufig bezeichnet man auch den
Inbegriff dessen, was ein Individuum, ein
Volk wie ein Zeitalter in diesen verschiedenen
Gebieten und
Richtungen erreicht hat, als die Bildung desselben.
Sucht man diesen
Inbegriff zu einem
System der
Bildung zu gliedern, so behauptet den obersten Rang die moralische Bildung. Während durch diese die allgemeinen
Grundfesten der Gesellschaft gestützt werden, erwirbt der
Mensch durch intellektuelle Bildung die
Mittel zur Herrschaft über die
Natur, und hiermit die Befähigung, seine
Sorgen und Interessen von dem Kampfe um die nächsten Lebensbedürfnisse
hinweg der
Anordnung jener moralischen Angelegenheiten zuzuwenden, in denen die Bestimmung des Menschenlebens besteht.
Und wie die intellektuelle Bildung sich zur moralischen als
Mittel und Werkzeug verhält, so zu ihr wieder die Ausbildung in den
agrarischen, technischen, merkantilen, gymnastischen, militärischen und industriellen Geschicklichkeiten und Fertigkeiten.
Die harmonische Entfaltung aller
Anlagen des
Menschen aber ist nur durch ästhetische Bildung zu erreichen,
da diese teils durch Gewöhnung an das Verständnis des künstlerischen Lebens, teils durch Veredlung und Verfeinerung der
gesamten Gefühlsweise die Einseitigkeiten der einzelnen Bildungsrichtungen aufhebt. Die Untersuchung und
Darstellung des
histor. Verlaufs, den die Bildung des Menschengeschlechts bei verschiedenen Völkern und zu verschiedenen
Zeiten genommen hat, ist Gegenstand der Kulturgeschichte. -
Über dieBildungsanstalten
(Volksschulen, Seminare, Gymnasien,
Universitäten
u. s. w.) s. die Einzelartikel.
militärärztliche. Die unter dem
Namen militärärztliche in
Berlin
[* 1] bestehenden Anstalten haben
den Zweck, für das deutsche
Heer und die
deutsche Marine wissenschaftlich und technisch leistungsfähige
Sanitätsoffiziere heranzubilden. Aufgenommen werden nur Staatsangehörige des
DeutschenReichs außer
Bayern.
[* 2] Die Studierenden
dieser Anstalten gehören teils dem Medizinisch-Chirurgischen
Friedrich-Wilhelms-Institut, teils der Medizinisch-Chirurgischen
Akademie für das Militärwesen an. Ersteres wurde infolge der Bemühungen
Goerckes (s. d.) unter dem
NamenPepinière
errichtet, der 1818 mit der jetzigen Bezeichnung vertauscht ward.
Die
Akademie wurde an
Stelle des 1809 aufgelösten Collegium medico-chirurgicum durch Kabinettsorder vom gegründet
und im Nov. 1811 eröffnet. Die Studierenden beider militärärztlichen Bildungsanstalten sind bei der
«Akademie» immatrikuliert. Die Ausbildung
und die spätern
Rechte der Studierenden beider Anstalten sind völlig gleich, der einzige Unterschied
besteht in einer Verschiedenheit der während der Studienzeit gewährten Vergünstigungen und der daraus hervorgehenden besondern
Dienstverpflichtung, die für die Studierenden des
Friedrich-Wilhelms-Institutes eine doppelt so lange ist als für diejenigen
der
Akademie.
Die Anstalten gewähren nach einem bestimmten, alljährlich zeitgemäß vervollkommneten Studienplan den umfassendsten Unterricht
in allen Gebieten der ärztlichen Wissenschaft und ihrer Hilfszweige an der
Universität zu
Berlin, gemeinsam
mit den Studierenden der letztern, außerdem Wiederholungsunterricht in den wichtigsten Lehrfächern unter Benutzung reichhaltiger
Sammlungen und
die für den Heeres-Sanitätsdienst erforderliche besondere Ausbildung. Die Studienzeit umfaßt 9 Halbjahre,
von denen das erste Sommerhalbjahr der Ausbildung mit der Waffe bei einem Garderegiment gewidmet wird.
Nach Beendigung der
Studien werden die Studierenden zunächst als
Unterärzte in der
Armee oder Marine angestellt, zum
Teil als
solche behufs erhöhter Ausbildung im praktischen Krankendienste auf ein Jahr in das Charitékrankenhans zu
Berlin kommandiert.
Beide Bildungsanstalten stehen unter dem preuß. Kriegsminister als
Kurator, dem Generalstabsarzt der preuß.
Armee als
Direktor und einem
Generalarzt als Subdirektor; der Etat umfaßt 28 Stabsärzte (davon 2 der Marine) als Repetenten und ordinierende
Ärzte im Charitékrankenhause und 264 (einschließlich 18 der Marine) Studierende (darunter 57 der
Akademie).
Außer der Ausbildung
der Studierenden dienen die militärärztlichen Bildungsanstalten zugleich in hohem
Maße der wissenschaftlichen und
praktischen Fortbildung der Sanitätsoffiziere durch die Verwendung solcher (mit meist dreijährigem Wechsel) als Repetitoren,
behandelnde
Ärzte in der
Charité und Assistenten klinischer
Lehrer. Die militärärztlichen Bildungsanstalten haben eine große Bedeutung
nicht
nur für das Militär-, sondern auch für das
Civil-Medizinalwesen in
Deutschland;
[* 3] viele berühmte
Ärzte sind
aus ihnen hervorgegangen.
Die Heranbildung und Fortbildung der Militärärzte anderer großer
Armeen geschieht gegenwärtig zum
Teil in abweichend organisierten
Anstalten, zum
Teil ganz ohne solche. Als erste bedeutende Bildungsanstalt für Militärärzte (und zwar an
Stelle der seit 1768 in
Brüssel
[* 4] unterhaltenen «Schule der militär.
Wundarznei») wurde die
Medizinisch-Chirurgische Josephsakademie zu
Wien
[* 5] 1784 gegründet. Dieselbe gelangte
zu hohem Ruhme, verfiel jedoch später, wurde 1848 geschlossen und durch ein «Feldärztliches
Institut» ungenügend ersetzt, 1854 wieder eröffnet, nach kurzem neuen
Glänze 1864 wesentlich umgestaltet, 1874 aber wiederum
aufgelöst. An ihre
Stelle trat nunmehr bis auf weiteres der «Militärärztliche Kurs».
(S. Fortbildungskurse, militärärztliche.)Großbritannien
[* 6] besitzt gegenwärtig die «Army Medical School»
zu Netley im
Fort Pitt zu Chatham eröffnet),
Frankreich die «École d'application de la médicine et pharmacie
militaire» zu
Paris
[* 7] (durch
Verfügung vom begründet und 1856 mit dem
Val-de-Grâce, dem größten Militärlazarett
von
Paris, organisch verbunden) sowie zwei Vorbereitungsanstalten für dieselbe zu
Bordeaux
[* 8] und Nancy;
[* 9] Italien
[* 10] seit die «Scuola d'applicazione di sanità militare»
zu
Florenz,
[* 11]
Rußland die (aus der allgemeinen Medizinisch-Chirurgischen
Akademie durch
Statut vom 10./22. Juli 1881 hervorgegangene)
«Militärmedizinische
Akademie».
Litteratur.Bestimmungen über die
Aufnahme in die königlich preuß. militärärztlichen Bildungsanstalten (Berl.
1890);
Knorr,
Entwicklung und Gestaltung des Heeres-Sanitätswesens der europ.
Staaten (2. Aufl., Hannov.
1883);