An der
Spitze dieser steht die preuß. Hauptbibelgesellschaft in
Berlin
[* 9] seit 1814, der schon 8 Jahre früher eine
Berliner
[* 10] Bibelgesellschaft
vorangegangen war. Sie hatte 1893 eine Jahreseinnahme von 254374 M. und einen
Umsatz an heiligen
Schriften
von über 136000 Exemplaren; seit ihrem Bestehen hat sie 2184866
Bibeln und 554968
NeueTestamente verbreitet. An zahlreichen
Orten bestehen Tochtergesellschaften, die im Interesse der Hauptbibelgesellschaften arbeiten.
seit 1831 sind im ganzen 1060321
biblische
Bücher verteilt worden, und zwar in luth.-deutscher, kath., poln.
und litauischer
Übersetzung.
Die deutschen Bibelgesellschaften vereinigten sich 1887 zu einem
Verbande, grenzten ihre Arbeitsgebiete ab, verabredeten
gemeinsame Bibelausgaben und einheitliche Verkaufspreise und verständigten sich über die
Verbreitung derBibel im deutschen
Heere und in der Marine sowie unter den
Deutschen im
Auslande.
In den J. 1825-27 entbrannte im
Schoße der engl. Bibelgesellschaft der
Apokryphenstreit. Die Frage, ob die
Apokryphen (s. d.
und
Bibel) würdig seien, mit den kanonischen
Schriften gedruckt und verbreitet zu werden, wie dies nach dem Vorgange
Luthers
in
Deutschland verlangt und geübt wird, wurde in England meist verneint. Nach langen Verhandlungen
ließ die engl. Bibelgesellschaft die
Apokryphen weg und entzog den Gesellschaften, welche die
Apokryphen verbreiten, ihre
Unterstützung, während die Bibelgesellschaften auf dem Kontinent sich von der britischen ablösten. In neuerer Zeit
beginnt die letztere sich ganz aus
Deutschland zurückzuziehen. Die nach langjähriger
Arbeit fertig gestellte
Revision der luth.
Übersetzung ist von einer Anzahl Bibelgesellschaften, wie von der preußischen und württembergischen, angenommen
worden.
(frz., spr. bibloh), Bezeichnung aller der verschiedenartigsten
kleinern Kunstgegenstände zumal der Kunstindustrie, welche zum Schmuck der Wohnung, zur
Ausstattung der
Etagèren und Vitrinen,
oder nur als
Kuriositäten dienen.
Ähnliche Bibelverbote wurden in England gegen die Wiclifiten z. B. auf der
Synode zu Oxford
[* 12] 1408 erlassen. Trotzdem kamen seit Mitte
des 15. Jahrh. zahlreiche Bibelübersetzungen in die
Hände des
Volks. Um die
Verbreitung der Lutherbibel zu hindern, veranstaltete
Hieronymus Emser eine kath. Bearbeitung derselben. Das
Konzil von
Trient
[* 13] erlaubte das
Lesen «häretischer»
Übersetzungen des
NeuenTestaments gar nicht, des Alten nur mit bischöfl. Genehmigung; kirchlich approbierte
Übersetzungen
in der Volkssprache sollten nur mit ausdrücklicher bischöfl.
Erlaubnis auf
Grund einer vom
Beichtvater ausgestellten Empfehlung gelesen werden. Nachdem gegen Ende des 18. Jahrh.
vielfach eine mildere Praxis Eingang gefunden hatte, rief zu Anfang des 19. Jahrh.
die Thätigkeit der prot.
Bibelgesellschaften (s. d.) wieder härtere Gegenmaßregeln der Päpste hervor.
Dergleichen namentlich gegen die
Verbreitung prot. Bibelübersetzungen gerichtete Verordnungen gingen aus von
Pius VII. 1816,
Leo XII. 1824,
Pius VIII. 1829,
Gregor XVI. 1844 und
Pius IX. 1846, 1849 und in seiner Encyklika 1864.
Ohne
das Bibellesen den Laien geradezu zu verbieten, erneuern diese päpstl.
Erlasse die Grundsätze von
Trient, deren strenge Durchführung
einem thatsächlichen Bibelverbot ziemlich nahe kam. Ähnliche Verbote der
Bibelgesellschaften und nichtautorisierten Bibelübersetzungen
kamen auch in der griech.
Kirche vor, wie 1826 in
Rußland durch
KaiserNikolaus und 1839 durch den
PatriarchenGregor von Konstantinopel.
in einzelnen feinen Sorten nach dem
FranzösischenCastorin und nach dem
EnglischenBeaver genannt, ein beidrecht
geköpertes
Woll-, jetzt meist Baumwollgewebe mit feiner, starkgedrehter
Kette und grobem, schwachgedrehtem
Einschlag, das auf beiden Seiten sehr stark gerauht ist;
hiernach bilden die in der Längenrichtung des
Stücks nach dem
Strich
liegenden Härchen des Einschlags eine dichte
Decke,
[* 14] wodurch der
Stoff das Aussehen eines dicken, langhaarigen
Tuchs gewinnt.
(CastorL.), eine Gattung der Säugetiere aus der Ordnung der Nager, welche sich durch den
horizontal abgeplatteten, breiten, schuppigen
Schwanz und die mit Schwimmhaut versehenen Hinterfüße auszeichnet. Die Nagezähne
sind sehr stark, die obern mit keilförmiger Schneide, Backenzähne überall vier, mit Schmelzleisten, und die Füße kurz,
fünfzehig. An der zweiten Hinterzehe befindet sich ein Doppelnagel. Man kennt nur eine Art, den gemeinen
Biber
(CastorfiberL., s.
Tafel: Nagetiere
[* 15] IV,
[* 16]
Fig. 1), welcher gesellig die Ufer großer
Flüsse
[* 17] Nordeuropas, Nordasiens und Nordamerikas
bewohnt, in den größern
Flüssen des westl. Europas nur noch vereinzelt und meist unter
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