vorkommt. Es wurden von deutschen Gerichten 1887 abgeurteilt wegen Beleidigung 58929
Personen, verurteilt 44084,
d. i. auf 100000 strafmündige
E. 177 und 132. Die Beleidigung ist auch dasjenige Delikt, welches von jeher eine besondere strafrechtliche Behandlung
erfahren hat, freilich bei den verschiedenen Völkern und zu verschiedenen
Zeiten eine recht verschiedene.
Während das röm.
Recht, dem der german.
Begriff der Ehre fremd blieb, neben der Bestrafung von Schmähschriften hauptsächlich
nur eine Klage auf Geldentschädigung kannte, wurde nach deutschem
Recht, entsprechend der in
Bezug auf die Ehre starken Empfindlichkeit
der
Germanen, andere Genugthuung gewährt:
Abbitte (s. d.),
Widerruf, Ehrenerklärung, und soweit das Gesetz
nicht genügend schien (auch die Peinliche Gerichtsordnung
[Carolina] bedroht nur die Schmähschriften mit peinlicher
Strafe),
machte sich die
Fehde geltend, als deren letzter
Ausläufer noch heute der Zweikampf in
Übung ist.
Das Österr.
Strafgesetz von 1852, welches zur Zeit noch in Geltung ist, bestraft die ungegründete Beschuldigung wegen eines
Verbrechens,
Vergehens oder einer
Übertretung und wegen anderer unehrenhafter oder unsittlicher Handlungen,
ingleichen die Veröffentlichung von ehrenrührigen, wenn auch wahren
Thatsachen des Privat- und Familienlebens, andere öffentliche
Schmähungen, öffentliche
Beschimpfungen und Vorwürfe wegen einer ausgestandenen oder erlassenen
Strafe, auf
Antrag regelmäßig
und (abgesehen von besondern Erschwerungs- und Milderungsgründen) mit
Arrest von einem bis zu sechs
Monaten
(§. 493). Der Österr. Strafgesetzentwurf von 1889 hat ähnliche Bestimmungen und Gefängnisstrafe bis sechs
Monate oder
Geldstrafe bis 500
Fl., und bei in einer Druckschrift ein Jahr oder 1000
Fl.
Verleumdung (s. d.) wird in diesem Falle bis 2000
Fl.
bestraft. (S. auch Majestätsbeleidigung.)
kalkige, spitzkonische, oft fingerförmig oder zapfenartig gestaltete und deshalb vom
Volke als Donnerkeile
oder
Teufelsfinger bezeichnete Reste gewisser, jetzt ausgestorbener
Tintenfische. Es sind unsern Sepienschulpen analoge Kalkausscheidungen
innerhalb des Mantels der genannten Meeresbewohner. Abgesehen von ihrer auffälligen Gestalt, ist ihre
radialstrahlige Zusammensetzung aus lauter rechtwinklig auf der Längenachse stehenden Kalkfasern ein untrügliches
Kennzeichen
für diese organischen Reste.
Während das untere Ende derselben in eine
Spitze ausläuft, ist das obere abgestumpft und trägt meist eine spitzkonische
Vertiefung (die Alveolarhöhle), in der eine kegelförmige
Röhre (die
Alveole) steckt, die durch uhrglasähnliche
Scheidewände in eine Anzahl flachcylindrischer
Luftkammern geteilt ist. Um diese
Alveole legt sich ein nur
in seltenen Fällen
erhaltenes zartes
Blatt
[* 2] und breitet sich nach oben zu dem eigentlichen hornigen Schulp aus, wie ihn in ähnlicher Form der
lebende Loligo besitzt. Die Abbildung zeigt den Belemnites hastatus. Die Belemnitentiere lebten während
der Jura- und Kreideperiode. ^[Abb.: Belemniten]
[* 3] ^[]
Staatsbahnen,
[* 5] hat mitKis-Belényes
(1890) 3682 E., Magyaren und Rumänen, von denen erstere sich zur reform., letztere teils zur
griech.-kath., teils zur griech.-orient.
Kirche bekennen, Post, königl. Gerichtshof,
Bezirksgericht, Reste eines alten Schlosses
am Markte, ein rumänisches griech.-kath. Obergymnasium;
[* 8] Die Einführung von Licht
[* 9] in Baulichkeiten kann als natürliche und als künstliche
Beleuchtung erfolgen. Die erstere steht in enger
Verbindung mit der Zuführung von Luft und Sonnenwärme, bildet also eins der wichtigsten
Probleme der
Baukunst
[* 10] und daher auch ein Hauptgebiet der Bauordnungen. Direkte Beleuchtung eines Raumes nennt man die, welche
durch Fenster (s. d.) geschieht. Meist sind diese an den
Wänden, oft auch an der
Decke
[* 11] angebracht. Die richtige
Größe der Fenster für einen Wohnraum ist bedingt von der
Lage des
Hauses (ob freistehend, eingebaut, in enger
Straße, ob nach Norden
[* 12] gelegen), von der
Größe des Raumes und von der Verwendung
desselben.
Auch die
Lage der Fenster ist von Bedeutung: hoch an der
Wand gelegene erleuchten mehr die hintern, tief
gelegene die vordern
Teile des Raumes. In der Regel soll die lichte Weite der Fenster ein Fünftel bis ein Siebentel der Grundfläche
des zu erleuchtenden Raumes betragen, doch wird namentlich an Zinshäusern dieser
Ansatz überschritten, da
mehrfensterige Zimmer gewöhnlich höhere Mietergebnisse bringen. Bei Schulen rechnet man 0,1‒0,2 qm Fensteröffnung pro
Kopf. In vielen Räumen, namentlich zur
Arbeit bestimmten, wird Oberlicht (s. d.) von Bedeutung sein.
Indirektes (mittelbares) Licht nennt man solches, welches erst aus einem Raume mit direktem Licht in einen zweiten fällt,
oder auch solches, welches aus engen
Höfen
(Lichtschachten) entnommen wird. Diese sind bei einer Grundfläche
von 2 bis 5 qm in höhern Bauten fast nur als Ventilationsrohre zu betrachten und als Lichtquelle selbst für untergeordnete
Räume möglichst zu vermeiden. – Sehr wichtig ist die in für öffentliche Sammlungen (namentlich solche für Kunstwerke)
bestimmten
Gebäuden und in
Ateliers (s. d.). Es kommt hierbei darauf an, daß die
Sonne
[* 13] nicht direkt durch
die Fenster oder Oberlichter in den Raum scheint oder durch
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