Bauart der
Treppen
[* 1] u. s. w. vor;
Gebäude oder
Anlagen, in denen lärmende, gesundheitsschädliche oder sonst gefährliche
Gewerbe
betrieben werden sollen, bedürfen noch einer besondern Genehmigung. (Vgl. Gewerbeordn. §§. 16, 18; ferner Reichsstrafgesetzb.
§§ 367, Z. 12-15; 368, Z. 3, 4; 369, Z. 3.) Dasselbe ist auch mit Dampfkesseln und dergleichenAnlagen
der Fall.
(Erlaß des Reichskanzlers vom preuß. Gesetz, den Betrieb von Dampfkesseln
betreffend, sowie das Ausführungsregulativ vom In jüngster Zeit ist man von seiten des
Verbandes
der
DeutschenArchitekten- und Ingenieurvereine der Ausführung der Idee einer Reichsbauordnung näher getreten und hat
vorläufig den
Entwurf zu einer Normalbauordnung aufgestellt.
Die gemeingültigen und örtlichen Bestimmungen für die Handhabung der Baupolizei bilden immer nur einen
Bestandteil des
sog.
Baurechts oder des
Inbegriffs sämtlicher auf das Bauwesen bezüglicher Vorschriften. Hierher gehören noch manche
Institute
des Privatrechts, wie das Nachbar-, Fenster- und
Traufrecht, das
Miteigentum an gemeinschaftlichen
Mauern,
die städtischen
Servituten, die Grundsätze über Miete und
Accord bei Bauunternehmungen. -
Albert, Historienmaler, geb. zu
Aachen,
[* 3] bildete sich seit 1854 in
Düsseldorf
[* 4] unter Sohn und
Kehren,
dann bei Schwind in
München.
[* 5] 1861 nach
Düsseldorf zurückgekehrt, gewann er den von der
Verbindung für
histor. Kunst ausgeschriebenen Preis mit seinem großen Gemälde:
KaiserOttos III.
Leiche wird aus
Italien
[* 6] nach
Deutschland
[* 7] gebracht.
1864-67 arbeitete er an einem großen Wandgemälde im Schwurgerichtssaale zu
Elberfeld,
[* 8] das Jüngste Gericht darstellend.
Das
Bild:
Christen tragen den
Leichnam einer Märtyrerin aus dem
Cirkus
[* 9] (1870; Kunsthalle zu
Düsseldorf),
welches sich eines ungewöhnlichen Beifalls erfreute, lenkte ihn für längere Zeit auf frühchristl.
Darstellungen, wie:
Paulus predigt in
Rom
[* 10] vor den Vorstehern der Judengemeinde (1876), Die Versiegelung des
Grabes Christi (1879) und Die Tochter
des Märtyrers (1886). Ebenfalls noch dem romantischen Gebiete entnommen ist:
Otto I. an der
Leiche seines
BrudersThankmar (1874; städtische
Galerie zu
Barmen). Auf das liebenswürdige
Bild: Der röm. Fechter
(1880) ließ er dann einen großen Wandgemäldecyklus im Textilmuseum der königl.
Webeschule zu Krefeld
[* 11] folgen, in welchem er die Geschichte der Seidenindustrie in Europa
[* 12] zurDarstellung
brachte. Zwischen 1872 und 1876 hatte Baur als Professor in
Weimar
[* 13] gewirkt, war aber dann wieder nach
Düsseldorf zurückgekehrt.
Ferdinand
Christian, prot. Theolog, geb. zu
Schmiden bei
Cannstatt, studierte 1809-14 im
TübingerStift
und wurde, nachdem er an verschiedenen Orten als
Pfarrvikar, zuletzt als Repetent in
Tübingen
[* 14] thätig
gewesen, 1817 Professor am theol. Seminar zu
Blaubeuren, 1826 ord. Professor der
Kirchen- und Dogmengeschichte in
Tübingen,
wo er bis zu seinem
Tode, wirkte. Das Hauptverdienst B.s um die
Theologie ist, daß er eine wahrhaft geschichtliche
Auffassung des
Christentums von seinen ersten Anfängen an durch die Hauptstadien seiner
Entwicklung hindurch
begründet hat.
B.s epochemachende Leistungen liegen auf den Gebieten der Dogmengeschichte, der kirchlichen
Symbolik und namentlich der neutestamentlichen
Kritik und der Geschichte des Urchristentums. Während B.s Erstlingswerk: «Symbolik und Mythologie oder die Naturreligion
des
Altertums» (2 Bde., Stuttg. 1824 -25),
noch deutlich die Abhängigkeit des Verfassers von dem Standpunkt Schleiermachers verrät, zeigen seine
Schriften über «Das manichäische Religionssystem» (Tüb.
1831) und «Die christl. Gnosis oder die christl.
Religionsphilosophie in ihrer geschichtlichen
Entwicklung» (ebd. 1835) schon deutlich den Einfluß der Hegelschen Schule, der
er fortan treu geblieben ist. Seiner gesamten Behandlung der
Kirchen- und Dogmengeschichte haften infolgedessen
die Vorzüge und Schwächen der Hegelschen Geschichtsauffassung an. Seine bedeutendsten dogmengeschichtlichen Werke sind:
«Die christl.
Lehre
[* 15] von der Versöhnung in ihrer geschichtlichen
Entwicklung von der ältesten Zeit bis auf die neueste» (Tüb.
1838) und «Die christl.
Lehre von der Dreieinigkeit und
MenschwerdungGottes» (3 Bde., ebd. 1841-43),
denen sich
das «Lehrbuch der christl. Dogmengeschichte»
(Stuttg. 1847; 3. Ausg., Lpz. 1867) und
die ausführlichern «Vorlesungen über die christl.
Dogmengeschichte» (3 Bde., Lpz.
1865-67) anschließen. Seine kirchengeschichtlichen
Arbeiten wurden eingeleitet durch die
Schrift «Epochen der kirchlichen
Geschichtschreibung» (Tüb. 1852),
der «Das
Christentum und die christl.
Kirche der drei ersten Jahrhunderte» (ebd.
1853; 3. Ausg. 1863),
«Die christl.
Kirche von Anfang des 4. bis zum Ende des 6. Jahrh.» (ebd. 1859; 2. Ausg.
1863),
«Die christl.
Kirche des Mittelalters» (ebd. 1861; 2. Aufl., Lpz. 1869),
in der er den Lehrbegriff
der evang.Kirche gegen Möhlers (s. d.)
«Symbolik» verteidigte, hervorragend;
eine Ergänzung zu ihr ist
die «Erwiderung auf Möhlers neueste
Polemik» (ebd. 1834).
Von ganz besonderer Bedeutung waren B.s Forschungen auf dem Gebiete der neutestamentlichen Kritik und der christl.
Urgeschichte. Während man früher im Urchristentum nur Einheit und
Harmonie zu sehen gewohnt war, sucht
in demselben verschiedene, einander bekämpfende
Richtungen nachzuweisen: das judaistisch-gesetzliche
Judenchristentum der
Urapostel und das die Konsequenzen der
Lehre Jesu ziehende, das Ende des Gesetzes predigende, universalistische Heidenchristentum
des
Paulus. Aus der
Auseinandersetzung, in der diese Gegensätze anderthalb Jahrhunderte begriffen waren, sei durch allmähliches
beiderseitiges Nachgeben als eine Art von
Union die kath.
Kirche entstanden. Diese den bisherigen
Ansichten
völlig widersprechende
Auffassung des Urchristentums gründete Baur auf
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