Bezüglich des Preises der Bauholz sind je nach der Herrichtungsweise drei Klassen zu unterscheiden:
1) vollkantig beschnittene, 2) vollkantig behauene, 3) beschlagene, mit Baumkanten und Ästen. Ferner ist der Einheitspreis,
der für 1 cbm gilt, abhängig von der Stärke und Länge der Hölzer sowie von der Gegend, von der sie
stammen und in der sie gebraucht werden. So kostet 1892 in Berlin:
1 cbm Kiefer in großen Längen und in Stärken über 28/42 zu Trägern voll geschnitten 58-62M.
1 cbm Kiefer in Längen unter 9½ m und Stärken unter 24/26 zu Trägern voll geschnitten 42-45 M.
1 cbm Kiefer in denselben Längen und Stärken, jedoch nur behauen, 36-38 M.
1 cbm Eiche in bedeutenden Längen und Stärken etwa 200 M.
1 cbm Eiche in geringen Längen und Stärken etwa 130 M.
Für Bohlen und Bretter treten etwas höhere Preise ein wegen der großen Anzahl der Schnittflächen, die auf 1 cbm kommen;
auch berechnet man sie gewöhnlich pro Quadratmeter, z. B.:
1 qm Bohle von Kiefer 7 cm stark 3,35 M.
1 " Brett "
"
4 "
"
2,25 "
1 "
"
"
"
2 "
"
0,70 "
1 " Bohle von Eiche 10 "
" 13,00 "
1 "
"
"
"
7 "
"
9,10 "
1 " Brett "
"
4 "
"
5,20 "
1 "
"
"
"
2 "
"
2,60 "
Litteratur. Chevandier und Wertheim, Mémoire sur les propriétés mécaniques du bois (Par. 1848: übersetzt
von Exner, Wien 1871);
Dupont und Bouquet de la Grye, Les bois indigènes et étrangers (Par. 1875);
Gottgetreu,
Physische und chem. Beschaffenheit der Baumaterialien (2 Bde., 3. Aufl.,
Berl. 1880-81);
Klauprecht, Die Holzmeßkunst (2. Aufl., Karlsr. 1846);
Lange, Holz als Baumaterial (2 Bde., Holzminden 1879-80);
Steinmetzhütten, Baulogen, Name der Körperschaften der Steinmetzen im Mittelalter. Die Baukunst, die während
der ersten Hälfte des Mittelalters in den Händen der Geistlichen und Laienbrüder war, ging seit dem 13. Jahrh.
in die Hände weltlicher Meister über, teils infolge des wachsenden Umfangs der Arbeiten, teils infolge der erwachenden Selbständigkeit
der Stadtgemeinden. Diese weltlichen Meister organisierten sich in den Bauhütten, deren Namen sie von den an großen Bauten eingerichteten
Werkstätten (Hütten) entlehnten.
Zweck der Bauhütten war die Verteidigung der Sonderrechte und die Stärkung des Standes durch Belehrung der Mitglieder,
durch Fürsorge für deren Ausbildung und Sittlichkeit, durch Ausübung von Verbietungsrechten gegen Nichtmitglieder. Im frühern
Mittelalter haben die Hütten sich als lokale oder wandernde freie Gemeinschaften ausgebildet, später sich zünftig abgeschlossen.
Seit 1459 beginnen die Bestrebungen, eine alle deutschen Bauhütten vereinigende Gemeinschaft
zu gründen. In Regensburg wurde eine Ordnung (Steinmetzordnung) ausgearbeitet, die 1498 Kaiser Maximilian nach einigen Abänderungen
bestätigte. 1501 that dies auch der Papst.
Als
Hauptorte wurden Straßburg, Köln, Wien und Bern
bezeichnet. Doch haben sich die mitteldeutschen Hütten der Ordnung wohl nie
unterworfen, ja es entstanden getrennte, der Straßburger Haupthütte feindliche Hüttenvereine (1464
in Torgau). Zahlreiche Streitigkeiten riefen die lokalen Verschiedenheiten im Lehrlingswesen und die Beteiligung von Bildhauern
an Bauten (1518 Annaberger Hüttenstreit) hervor, welche zeigen, daß die Bestrebungen zur Einigung nicht überall Anklang
fanden.
Mehr Gewalt als die Ordnungen übte dauernd das Herkömmliche. Meister, Polier, Geselle und Lehrling hatten
ihre bestimmten Rechte und Pflichten und ein besonderes Zeremoniell. 1563 wurde zu Straßburg eine neue Redaktion der Ordnung
beraten, die als Steinmetzrecht oder Bruderbuch gedruckt ward; doch fand diese Widerspruch bei den Reichsfürsten. Kurfürst
August von Sachsen verbot damals den Bauhandwerkern in seinen Landen, den von Straßburg an sie ergehenden
Aufforderungen Folge zu leisten, da nur ihm allein die Gerichtsbarkeit im Kurfürstentum zustehe. Straßburgs Losreißung vom
Deutschen Reich hatte 1707 einen Reichstagsbeschluß zur Folge, der die deutschen Bauleute von dieser Haupthütte trennte.
Noch bis ins 19. Jahrh. bestanden aber zu Köln, Basel,
Zürich,
Hamburg und Danzig Steinmetzbrüderschaften, welche die
Ordnung von 1563 aufrecht erhielten. Die Zeit ihres Entstehens und ihres Aufhörens fällt mit der Geschichte der übrigen
Zünfte zusammen. - Die noch keineswegs völlig klaren geschichtlichen Nachrichten über die Bauhütten sind von
den Romantikern vielfach mißverstanden und von den Freimaurern weiter verwirrt worden. Es scheint unzweifelhaft, daß
die moderne Freimaurerei ihre Formen von den zunftmäßigen Vereinigungen der engl. Werkmaurer entlehnt hat.
Den Inhalt der philanthropischen Lehren der Freimaurerei findet man aber in den echten Urkunden jener zunftmäßigen Vereine
nirgends, und die sog. Porter Konstitution von 926, die Edwyn seinen Schützlingen gegeben haben soll, ist entweder ganz unecht
oder doch verfälscht. Was in den echten Gesetzen der an freimaurerische Lehren erinnert, ist der Ausdruck des allgemeinen
religiösen Gefühls, das hier nur stärker hervortritt, weil der Zweck, der die Gemeinschaft vereinigte, für heiliger galt
als die Zwecke der übrigen Zünfte.
In neuerer Zeit hat sich die Aufmerksamkeit auf die Bauhütten wieder gerichtet, seitdem man dem Steinmetzzeichen
erhöhte Beachtung zuwendet. Man hat beobachtet, daß jeder Stein sowohl in vielen Baurissen als an zahlreichen Bauten, namentlich
im 15. Jahrh., ein geometr. Zeichen trägt, durch welches der
Geselle denselben als sein Werk sowohl für die Lohnberechnung als auch als Inschrift beurkundete. Diese
Zeichen wurden dem Steinmetz von der Bauhütte verliehen, derart, daß man wahrscheinlich am Zeichen erkennen konnte, welcher
Bauhütte der Gesell ursprünglich angehört habe. Die Meister brachten ihre Zeichen an hervorragenden Stellen des Baues an.
Je mehr es nun gelingt, die Namen der Meister und deren Zeichen zu ermitteln, desto klarer wird das Bild
der Baugeschichte des Mittelalters.
Vgl. Schnaase, Geschichte der bildenden Künste, Bd. 4 (2. Aufl.,
Düsseld. 1872);
Jänner, Die Bauhütten des deutschen Mittelalters (Lpz. 1876);