Den
Namen Banken legen sich im uneigentlichen
Sinne auch manche
Institute bei, welche keins der oben aufgeführten
Geschäfte gewerbsmäßig
betreiben, sondern ganz andern wirtschaftlichen Zwecken dienen; namentlich haben ihn einige Versicherungsanstalten
angenommen, wie die beiden alten und berühmten Gothaer Versicherungsgesellschaften gegen Feuersgefahr und auf das Leben,
dann die
MecklenburgischeLebensversicherung- und Sparbank in Schwerin.
[* 1] Weiter gehören hierher die sog.
Baubanken in
Deutschland
[* 2] und
Österreich,
[* 3] deren Hauptzweck die Erwerbung, Parzellierung, Bebauung und
Veräußerung von Grundstücken, die Übernahme
und Ausführung von Bauunternehmungen ist, dann aber als bankartiges
Geschäft die Gewährung von
Darlehnen
für Bauten, woneben bisweilen in zweiter Linie auch einige andere
Bank- und Handelsgeschäfte betrieben werden. Dagegen sind
wirkliche Banken die Organe der Kreditvermittelung, die
Sparkassen (s. d.), dann die dem Kreditverkehr dienenden Erwerbs- und
Wirtschaftsgenossenschaften und verwandten Schöpfungen (s.Darlehnskassen,Darlehnsvereine,
Vorschuß- und Kreditvereine).
Über die Baulichkeiten der Banken s.
Bankgebäude.
(frz.
Banquette), die Verstärkung,
[* 9] auf der die Grundmauer aufsitzt (s.
Grundbau).
[* 10] - Bankett oder
Auftritt, eine Befestigung,
die feuernden Mannschaften hinter
Deckungen einen passenden
Standort geben soll, um den bequemen Gebrauch
der Schußwaffe zu ermöglichen. Ein Bankett wird notwendig, wenn die
Deckung eine größere Höhe als 1,30 m (Anschlagshöhe)
besitzt. Die
Breite
[* 11] des Bankett, meist für eingliedrige
Aufstellung berechnet, beträgt 1 m; zweigliedrige
Aufstellung erfordert
größere
Breite. Bei Erdwerken wird das Bankett meist auch aus Erde hergestellt; die zum Hinaufsteigen
dienende flache
Böschung heißt Bankettanlauf. Bei feldmäßiger Einrichtung von
Mauern und
Gebäuden können auch aus Tischen,
Stühlen,
Bänken,
Tonnen mit darüber gelegten Brettern hergestellt werden.
(engl.
bank holidays), in England
Tage, an denen alle
Banken geschlossen sind und Wechselzahlungen
unterbleiben, die aber keine kirchlichen Festtage sind. Das Bedürfnis der Einführung derartiger
Feiertage ergab sich namentlich
infolge der in
Großbritannien
[* 12] üblichen
strengen Feier des
Sonntags, an dem alle Museen, Kunstsammlungen u. s. w. geschlossen
sind. Die Bankfeiertage sollen Fabrikanten, Geschäftsleuten und Handwerkern sowie deren Angestellten
Zeit zur Erholung und Unterhaltung gewähren und wurden auf Anregung
Sir John Lubbocks 1871 gesetzlich eingeführt. In England
und
Irland sind Bankfeiertage der Ostermontag, der Pfingstmontag, der erste Montag im
August und in der Regel der 26. Dez.; fällt der 26. Dez. auf
einen
Sonntag, so tritt der 27. an seine
Stelle. In
Schottland sind Bankfeiertage der Neujahrstag, Karfreitag, die
ersten Montage im
Mai undAugust und in der Regel der Weihnachtstag; fällt letzterer auf einen
Sonntag, so ist der 26. Dez. Bankfeiertage. An
einem Bankfeiertage fällige Wechsel sind am nächsten nachfolgenden Geschäftstage zahlbar. Ergänzende Gesetze
aus den J. 1875 und 1880 haben die Einhaltung der Bankfeiertage als öffentliche
Feiertage auch für die
Zoll- und Steuerbehörden angeordnet.
Die Bankfeiertage haben sich jetzt so fest eingebürgert, daß sie fast allgemein beobachtet werden.
fürHandel und
Industrie, großes Kreditinstitut mit dem Sitze in
Darmstadt
[* 13] und
Berlin,
[* 14] nebst
Filiale in
Frankfurt
[* 15] a. M. und Kommanditen in vielen großen
Städten;
Konzession vom auf 99 Jahre, ursprünglich
mit einem Aktienkapital von 10 Mill.
Fl. süddeutsch (7
Fl. = 12 M.). Darauf erfolgten zwei weitere Begebungen in Höhe von 15 und
von 10 Mill.
Fl.
Laut 1889 abgeändertenStatuts können die auf 250
Fl. lautenden
Aktien in der
Weise umgetauscht
werden, daß 7
Aktien zu je 250
Fl. in 3 zu je 1000 M. verwandelt werden. 1889 wurden noch weitere 20 Mill. M. ausgegeben,
so daß nach vollzogenem Umtausch der sämtlichen Guldenaktien das Aktienkapital von 80 Mill. M. aus 80000
Aktien
zu 1000 M. bestehen wird. Die Rentabilität der
Aktien betrug 1854-93: 5½, 10⅔, 15, 5, 5¼,, 4, 4, 5, 6½, 5½, 6, 5½,
4½, 6½, 8, 10, 10, 15, 15, 10, 10, 6, 6, 6¾, 6¾, 9½, 9½, 10, 8¼, 8¼, 7, 6½, 7, 7, 9, 10½, 9,
5¼, 5¼, 5¼ Proz.
fürSüddeutschland, als Notenbank auf 50 Jahre konzessionierte
Bank mit dem Sitze in
Darmstadt. Das
Aktienkapital war häufigen
Veränderungen unterworfen. Erst 1871 wurden die bis dahin 40prozentigen
Aktien zu 250
Fl. süddeutsch
(7
Fl. = 12 M.) voll gezahlt und die Gesamtzahl auf 52241
Stück beschränkt. Vom ab wurden 128 M. 57
Pf.
auf jede
Aktie zurückgezahlt; es verblieben 52241
Aktien zu 300 M. = 15672300 M. Die
Bank darf bis 36981000 M.
Noten ausgeben;
davon 10 Mill. M. nicht durch Barvorrat gedeckt. Die
Noten werden im Großherzogtum Hessen
[* 16] auch von den
Staatskassen in
Zahlung genommen. Die Rentabilität der
Aktien betrug 1857-93: 4, 5, 4, 7⅓, 8 2/7, 9, 6, 8, 7½, 4, 5, 6,
7, 6¾, 8, 7, 7 3/10, 6½, 5¼, 5¼, 5¾, 5¼, 5⅙, 5⅙, 5¼, 5½, 5⅙, 4 7/10, 4⅖, 3⅝, 3 8/15, 3 7/10, 4,
4⅖, 4¾, 3 7/10, 4⅓ Proz.
oder einfach
Bank, die zur räumlichen Unterbringung der
Banken (s. d.) bestimmten Baulichkeiten. Die
Bank von England
zu
London,
[* 17] die 1788 von John
Soane erbaut wurde, zeigt das erste großartige
Beispiel einer solchen
Anlage. Damals hielt man
es noch für nötig, dasÄußere der Bankgebäude fensterlos zu gestalten, um die
Banken vor
Einbruch zu sichern.
Eine Säulenarchitektur belebt die Facaden. Die
Bank von Frankreich ist in einem alten, vielfach umgebauten
Pariser Palais
eingerichtet. Die
Österreichische Nationalbank zu
Wien
[* 18] baute
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