mehr
Linien gebildeten, nur an dem einen Ende durch Gleisverbindungen begrenzten keilförmigen Raum.
[* 1] ^[Abb. Fig. 5. Bahnhof mit keilförmiger Anordnung.]
Werden dagegen (s. Fig. 6) Empfangsgebäude und Bahnsteig an beiden Enden durch Schienenverbindungen zwischen den Hauptgleisen umschlossen, so entsteht ein Inselbahnhof.
[* 1] ^[Abb.: Fig. 6. Inselbahnhof.]
Am Schnittpunkte zweier oder mehrerer
Bahnen mit regelmäßig durchgehendem Zugbetrieb werden Kreuzungsbahnhöfe
angelegt. Die Kreuzung der Hauptgleise wird gewöhnlich durch
Über- oder
Unterführungen außerhalb des Bahnhofs bewirkt,
während innerhalb desselben die erforderlichen Schienenverbindungen zum raschen Übergang der Wagen und Züge hergestellt
und zu diesem Zweck die sich schneidenden
Bahnen auf eine gewisse Länge in gleicher Höhe geführt werden.
Ist dies nicht angängig, so erhalten die beiden
Bahnen ihre eigenen, in verschiedener Höhe liegenden Zwischenstationen,
welche nur mit ihren Endpunkten am Kreuzpunkt der
Bahnen zwecks Übergangs der Güterwagen verbunden sind; der Übergang der
Reisenden wird dann durch
Treppen
[* 2] vermittelt, solche
Anlagen heißen
Treppen- oder
Brückenstationen, auch
Turmstationen.
Nach dem
Umfang des Verkehrs unterscheidet man Hauptbahnhöfe
, mittlere und kleine Bahnhöfe,
[* 3] letztere teilt man wiederum
in Haltestellen für
Personen- und Güterverkehr,
nur für Personenverkehr und
nur für Güterverkehr, letztere werden auch
Ladestellen genannt.
Bei den deutschen Eisenbahnen werden nach dem Bundesratsbeschluß vom alle
Anhalte- und Aufenthaltsstellen
als
Stationen bezeichnet und die
Stationen eingeteilt in Bahnhöfe
(Stationen mit bedeutenderm Verkehr), Haltestellen
(Stationen mit
geringerm Verkehr, die mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr versehen sind) und Haltepunkte
(Stationen
ohne Weiche).
Als
Beispiele für die
Anordnung von Bahnhöfe
geringern Verkehrs dienen die auf
[* 1]
Fig. 7 und 8 dargestellten
Zwischenstationen, während
[* 1]
Fig. 9 eine Anschlußstation mittlern Verkehrs mit keilförmiger
Anordnung enthält.
[* 1] ^[Abb. Fig. 7. Bahnhof geringern Verkehrs (Zwischenstation).]
In dieser
[* 1]
Figur sind die durchgehenden Gleise I und II mit stärkern
Strichen von den Nebengleisen III bis XVIII und XXI und
XXII herausgehoben, wobei jeder einzelne
Strich ein Gleis (zwei zusammengehörige Schienenstränge) bezeichnet.
Zwischen den Kilometerstationen 23,1
und 23,2 findet eine Kreuzung der Hauptgleise I und II statt, um den Übergang vom Rechtsfahren
zum Linksfahren der Züge zu ermöglichen. (In
Deutschland
[* 4] befahren die Züge auf doppelgleisigen Bahnstrecken das in der
Fahrtrichtung rechts liegende Gleis, §. 21 des
Bahnpolizeireglements [s.
Bahnpolizei], während in andern
Ländern auch das linksliegende Gleis befahren wird.) Die Gleise XIX und XX gehören der abzweigenden Bahnlinie an. Die
Nebengleise III bis XII sind durch die Weichen 5 bis 13a (Weichenstraße) untereinander verbunden; außerdem stehen die Nebengleise
VII bis XIV noch durch
Drehscheiben ^[img.] (s. Eisenbahnbau)
[* 5] miteinander in
Verbindung. Eine
Drehscheibe
befindet sich auch vor dem segmentförmigen Lokomotivschuppen mit sternförmiger
Anordnung der Gleise. Auf den engl. und amerik.
Eisenbahnen
(London
[* 6] und
Chicago) sind die Güterbahnhöfe
zwecks möglichster Raumersparnis vielfach in mehrern (bis drei)
Geschossen angelegt. Die Züge oder Zugteile werden mittels hydraulischer
Aufzüge
[* 7]
auf und ab befördert.
Die Hochbauten der Bahnhöfe
umfassen die Bauwerke, welche für die
Abfertigung, den Aufenthalt und die
Verpflegung der Reisenden
und für die
Verwaltung bestimmt sind. Für kleine Bahnhöfe
(Zwischenstationen) mit gleichmäßigem, geringerm Verkehr mag
[* 1]
Fig. 3 und 4, Taf. III, als
Beispiel der üblichen
Anlagen gelten. Die Reisenden betreten das Bahnhofsgebäude
a, lösen am Schalter des Stationsbureaus d ihre Fahrtarten, verteilen sich in die Warteräume
b und c, welche unmittelbaren
Zugang. zum
Bahnsteig haben; f bezeichnet das Wirtschafts- und Retiradengebäude, g einen verdeckten
Gang.
[* 8]
Gleich an das Bahnhofsgebäude
schließt sich der Güterschuppen e. Bei stärkerm Verkehr werden dem
Bau eine Restauration mit
Büffett
und Küche, ein Zimmer für den
Stationsvorsteher und größere Warteräume zugefügt.
Lebhafter Güterverkehr erfordert eigene Schuppen mit gesondertem Bureau. Im Obergeschoß des Bahnhofsgebäudes befinden sich Wohnungen für Beamte. Größere Städte bedürfen bereits ausgedehnterer Anlagen. Als Beispiel einer solchen größern Station mag das auf Taf. IV, [* 1] Fig. 3, im Grundriß und auf Taf. I, [* 1] Fig. 4, in der Ansicht dargestellte Stationsgebäude zu Stuttgart [* 9] dienen, das zwei überdeckte Hallen mit zwischenliegenden Warte- und Verwaltungsräumen besitzt. ¶