Bedingung oder Zeitbestimmung liegt vor, wenn mit Eintritt eines bis dahin ungewissen Ereignisses oder
mit Eintritt eines im voraus bestimmten Zeitpunktes ein in einem Vertrage oder Letzten Willen eingeräumtes Recht oder Verpflichtung
aufhört.
Ist der Witwe, solange sie unverheiratet bleibt, ein Nießbrauch eingeräumt, so tritt mit ihrer Wiederverheiratung
die ihren Nießbrauch auflösende Bedingung in Kraft;
ist ihr schlechthin eine Leibrente ausgesetzt, so
tritt mit ihrem Tode die auflösende Zeitbestimmung in Kraft.
Nach dem neuern Staatsrecht können Körperschaften, die ganz oder zum Teil aus gewählten Vertretern des
Volks, der Gemeindebürger u. s. w. zusammengesetzt sind, vor Ablauf der Wahlperiode von den zuständigen
Gewalten aufgelöst werden, so daß Neuwahlen erforderlich werden. Zur Auflösung des Deutschen Reichstags ist ein Beschluß des Bundesrats
unter Zustimmung des Kaisers erforderlich (Art. 24 der Reichsverfassung). In solchem Fall müssen die Neuwahlen verfassungsmäßig
innerhalb eines Zeitraums von 60 Tagen stattfinden, der neue Reichstag muß innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen
versammelt sein (Art. 25). Die Neuwahlen erfolgen für eine volle Wahlperiode.
Der einmal aufgelöste Reichstag kann inzwischen nicht wieder einberufen werden. In den Einzelstaaten hat der Monarch das Recht,
den Landtag aufzulösen. Der Kaiser kann den Landesausschuß von Elsaß-Lothringen auflösen, ebenso die dortigen Bezirkstage,
Kreistage und Municipalräte. Ähnliche Bestimmungen bestehen über die von Kreistagen, Distriktsräten oder Landesräten
sowie von Stadtverordnetenversammlungen und Gemeinderäten in den einzelnen deutschen Staaten.
Anßerhalb Preußens haben vielfach die Verwaltungsbehörden die Befugnis, polit. Vereine und Glieder der öffentlichen Sicherheit
wegen aufzulösen; in Preußen ist nach dem Vereinsgesetz nur eine vorläufige Schließung, vorbehaltlich
der Entscheidung des Richters erlaubt, wenn ein Verein dem Vereinsgesetz nicht entspricht. Polit. Versammlungen dürfen von
dem anwesenden Polizeibeamten aufgelöst werden, wenn in denselben Gesetzwidrigkeiten vorkommen, über die der Offenen Handelsgesellschaft
und anderer Verbindungen s. die betreffenden Artikel.
In der Metrik ist Auflösung die Vertretung einer Länge durch zwei Kürzen. Der antiken Metrik
sehr geläufig, war sie auch in der altdeutschen allitterierenden Langzeile wie im mittelhochdeutschen Reimvers statthaft;
nur mußte, da im deutschen Vers der auflösbaren Länge antiker Verse die Hebung entspricht, die erste der beiden auflösenden
Silben kurz und betont, die zweite unbetont sein. Auch Senkungen sind im altdeutschen Vers auflösbar, d. h.
sie können aus zwei ganz schwachen unbetonten Silben bestehen.
Manche sagen mit Lachmann statt Auflösung Verschleifung. -In der Musik bedeutet Auflösung das Fortschreiten der Intervalle eines Accords
von der Dissonanz zur Konsonanz. In der ältern Vokalmusik, besonders im a capella-Stil, erfolgt die Auflösung stufenweise,
je nach Art der dissonierenden Intervalle eine Stufe auf- oder abwärts. Die reguläre Auflösung ist die, wo die Dissonanz, im schlechten
Taktteil vorbereitet, auch im schlechten Taktteil wieder aufgelöst wird; die irreguläre, wo die im Durchgang gebrauchte
Dissonanz auf der guten Taktzeit ihre Auflösung findet. Die neuern Komponisten erklären
vielfach die Vorbereitung
der Dissonanzen überhaupt für unnötig. In der Notenschrift nennt man Auflösung die durch das Auflösungszeichen ♮ bewirkte Aufhebung
der Wirkung eines ♯ oder ♭. - In der Poesie, so im Roman und besonders im Drama, ist die (in der franz. Theatersprache dénouement)
der mit der Katastrophe (s. d.) eintretende letzte Teil der Handlung, der die bis dahin gesteigerten Verwicklungen
klärt und die Entscheidung bringt.
Die Auflösung muß, soll sie ästhetisch und psychologisch zu rechtfertigen sein, notwendig und naturgemäß entstehen,
ohne sich genau vorhersehen zu lassen, folgerichtig aus den frühern Vorgängen erwachsen, ohne daß Leser oder Hörer durch
peinliche Vorbereitungen ermüden. Sonst treten unmotivierte Effekte (s. d.)
und coups de théâtre ein, die nur die urteilslose Menge befriedigen. Die griech. Dramatiker
führten mitunter die Auflösung durch Dazwischenkunft eines Gottes (s. Deus ex machina) herbei. - in der Chemie, s. Lösung.
bei Waren die äußere Ausstattung, die einzelnen oder mehrern Stücken einer Ware oder deren Mustern beigefügt
wird, um dieselben in möglichst vorteilhafter Gestalt dem Abnehmer vorlegen oder in Schaufenstern, Musterlagern u. s. w.
zur Ausstellung bringen zu können. Bei der Auswahl der zur Aufmachung zu verwendenden Zuthaten
(farbige Bänder, Papier, Bilder, Schachteln, Sammetunterlagen u. dgl.) ist die Geschmacksrichtung und die Gewöhnung des in
Betracht kommenden Abnehmerkreises zu berücksichtigen.
Die Aufmachung wechselt deshalb je nach der Mode und zeigt in den verschiedenen Gegenden und zu verschiedenen Zeiten große Abweichungen.
Für den Absatz ist die von erheblicher Bedeutung. Insbesondere ist beim Verkehr mit auswärtigen Absatzgebieten
auf eine der jeweiligen Geschmacksrichtung möglichst entsprechende Aufmachung. Bedacht zu nehmen. In China und Japan, in Kleinasien,
in Südafrika, Brasilien, Columbia, Neusüdwales u. s. w. spielt die Aufmachung eine so große
Rolle, daß oft eine bessere Ware hinter einer schlechtern lediglich wegen der geschicktern der letztern
zurückgesetzt wird.
Die Franzosen und Engländer haben sich in dieser Hinsicht sehr ausgezeichnet, und die engl.
Industrie verdankt namentlich in den asiat. Staaten einen großen Teil ihrer Erfolge der ins Auge fallenden, die Käufer anlockenden
Aufmachung. Die deutsche Industrie hat früher auf die äußere Ausstattung nicht besonderes Gewicht gelegt, ist
aber in den letzten Jahren - namentlich infolge der Anforderungen überseeischer Absatzgebiete - mehr und mehr bemüht gewesen,
eine geschmackvolle, gefällige und den Gewohnheiten der Kundenkreise angepaßte Aufmachung durchzuführen.