dann in
Böhmen
[* 1] ein, wurde aber von Wallenstein wieder hinausgeschlagen (1632). Er hielt sich 1632‒33 in
Schlesien
[* 2] und führte
die Friedensverhandlungen mit Wallenstein. Dessen Ermordung verschaffte Arnim neue Gelegenheit zu ruhmvollen Kämpfen
gegen die Kaiserlichen, die er bei
Liegnitz
[* 3] 1634 schlug; dann drang er mit
Banér in
Böhmen ein, aber der
Friede von
Prag
[* 4] 1635,
den der Kurfürst gegen
A.s Willen geschlossen hatte, bewog ihn zum
Austritt aus sächs. Diensten.
Auf seinem Schlosse
Boitzenburg ließ ihn
Oxenstjerna wegen angeblicher
Teilnahme an
Intriguen gegen
Schweden
[* 5] aufheben
und nach
Stockholm
[* 6] bringen, von wo Arnim Nov. 1638 nach
Hamburg
[* 7] entkam. Von nun an ging sein Streben darauf,
das
Reich vom Druck der Fremdherrschaft zu befreien. Als kaiserl. und sächs.
Generallieutenant war er schon mit neuen Kriegsrüstungen gegen
Franzosen und
Schweden betraut, als er zu
Dresden
[* 8] starb. –
Vgl.
Helbig, Wallenstein und Arnim 1632‒34
(Dresd. 1850);
Harry
Karl Kurt Eduard,
Graf von,
Diplomat, geb. zu Moitzelsitz im pommerschen Regierungsbezirk
Köslin,
[* 10] aus dem Hause Arnim-Suckow, Neffe des Staatsministers
HeinrichAlexander,
Freiherrn von Arnim, trat nach vollendeten
Studien 1847 als
Auskultator in den
Staatsdienst, ging aber 1850 zur
Diplomatie über, wirkte 1853‒55 als Gesandtschaftssekretär in
Rom,
[* 11] dann
bis 1858 im Ministerium des Äußern als Hilfsarbeiter, war 1859‒61 erster
Rat bei der preuß. Gesandtschaft
in
Wien,
[* 12] wurde 1862 Gesandter in Lissabon,
[* 13] 1864 in
München.
[* 14]
Eine bedeutsame polit. Thätigkeit eröffnete sich für in
Rom, wo er Okt. 1864 in gleicher Eigenschaft bei der päpstl. Kurie
beglaubigt wurde, zumal seit 1866 das zwischen
Preußen
[* 15] und
Italien
[* 16] geschlossene Freundschaftsbündnis zu behaupten und zu
kräftigen war, ohne doch mit der Kurie in Ungelegenheiten zu geraten. Arnim entledigte sich seiner
schweren Anfgabe mit solchem diplomat. Geschick, daß er 1868 aufs neue als Gesandter des Norddeutschen
Bundes beim päpstl.
Studle beglaubigt wurde. Dem
VatikanischenKonzil gegenüber riet Arnim seiner Regierung, die deutschen
Bischöfe zu einem
Protest gegen das Unfehlbarkeitsdogma zu bewegen, ohne indes bei
Bismarck mit seinem
Rate durchzudringen. 1870 in
den Grafenstand erhoben, wurde Arnim im März 1871 zum
Kommissar für die auf den Friedensschluß mit
Frankreich bezüglichen
Geschäfte in
Brüssel
[* 17] ernannt, und wirkte dann in gleicher Eigenschaft in
Frankfurt
[* 18] a. M. Am wurde Arnim zum
deutschen Gesandten bei der
Französischen Republik in außerordentlicher Mission ernannt und als
Botschafter des
DeutschenReichs accreditiert.
Principielle Meinungsverschiedenheiten zwischen und
Bismarck ergaben sich schon 1872; Arnim riet zur Unterstützung der monarchischen
Elemente in
Frankreich,
Bismarck lehnte jedes Eingreifen in die innern Angelegenheiten entschieden ab.
Der
SturzThiers' 1873 führte zu einer gereizten
Auseinandersetzung zwischen und
Bismarck, der seine auf Stützung
Thiers' bedachte
Politik durchkreuzt sah durch die Wirkung der Berichterstattung
A.s auf den
Kaiser. Arnim wurde deshalb von seiner
Stellung in
Paris
[* 19] abberufen und 19. März zum
Botschafter in
Konstantinopel
[* 20] ernannt, trat jedoch diesen Posten
überhaupt nicht an, da er schon in den
Ruhestand versetzt wurde. ^[]
Wegen Zurückhaltung wichtiger amtlicher Schriftstücke, die man auf der deutschen
Botschaft zu
Paris vermißt hatte, wurde
Arnim auf seinem Gute Nassenheide bei
Stettin
[* 21] verhaftet, gegenStellung einer
Kaution von 100000
Thlrn. zwar entlassen, aber in dem vom 9. bis vor dem Stadtgericht zu
Berlin
[* 22] verhandelten Prozesse wegen
Vergehens
wider die öffentliche Ordnung zu drei
Monaten und in der Berufungsinstanz wegen Beiseiteschaffung amtlicher
Urkunden
zu neun
Monaten Gefängnis verurteilt.
der sich seiner Verhaftung durch eine
Reise nach der
Schweiz
[* 23] und
Italien entzogen hatte, veröffentlichte
hierauf eine anonyme
Broschüre«Pro nihilo,
Vorgeschichte des Arnim-Prozesses» (Zür. 1876), in der er, gestützt auf Mitteilungen
über geheime diplomat. Vorgänge, den Reichskanzler in der schärfsten
Weise angriff. Infolgedessen wurde er wegen Landesverrats
in contumaciam zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Arnim antwortete hierauf mit der Veröffentlichung
eines zweiten
Teils seiner
Broschüre, in welchem er wiederum unter Bezugnahme auf diplomat.
Aktenstücke sich als das unschuldige Opfer einer Verfolgung seitens des Fürsten
Bismarck hinstellte. Die Arnimsche Familie
bestimmte Arnim 1880, auf
Grund eines gerichtsärztlichen Gutachtens freies Geleit zu fordern, um sich dem
Reichsgericht persönlich zu stellen und die Wiederaufnahme des Prozeßverfahrens zu beantragen. Das Reichsgericht hatte
ihm eben freies Geleit bewilligt, als er zu Nizza
[* 24] starb. Arnim hatte noch zwei andere maßvoller gehaltene
Broschüren veröffentlicht: «Der
Nuntius kommt! Essay von einem Dilettanten» (anonym, 1.‒3. Aufl.,
Wien 1878) und «Quid faciamus nos?» (ebd. 1879), worin er sein Verhalten
während des
VatikanischenKonzils verteidigte und die
Ansicht vertrat, daß
Preußen die
Bildung einer deutsch-kath.
Kirche hätte
fördern müssen. –
Vgl. StenographischerBericht über den Prozeß Arnim (Berl. 1874);
Rechtsgutachten, erstattet zum Prozeß
des
Grafen Harry von Arnim, hg. von F. von Holtzendorff
(Münch. 1875).
Heinr.
Alexander,
Freiherr von, preuß. Staatsmann, aus dem Hause
Arnim-Suckow, geb. zu
Berlin, zog
im
Alter von 15 J. mit fünf seiner
Brüder in den Freiheitskampf und studierte dann seit 1818 in
Heidelberg.
[* 25] Seit 1820 war
er Gesandtschaftsattaché in der
Schweiz, dann Legationssekretär in
München, Kopenhagen
[* 26] und Neapel.
[* 27] An
letzterm Orte zum Geschäftsträger ernannt, wurde er 1829 in gleicher Eigenschaft nach
Darmstadt
[* 28] versetzt, wo er sich um
die
Entwicklung des Zollvereins verdient machte. 1834 trat er als
Geh. Legationsrat und vortragender
Rat in die polit.
Abteilung
des Ministeriums des
Auswärtigen, ging 1840 als Gesandter nach
Brüssel, wurde 1841 in den Freiherrenstand
erhoben und machte sich in
Brüssel namentlich durch die Förderung des am abgeschlossenen belg.-preuß.
Handelsvertrags verdient. In seiner
Schrift «Der Worte sind genug gewechselt, laßt mich nun endlich Thaten sehn!
Ein handelspolit.
Testament» (anonym, Berl. 1846) trat er mit Entschiedenheit für
den
Freihandel ein. 1846 zum Gesandten in
Paris ernannt, kehrte er 1848 nach
Berlin zurück und wirkte hier für eine kühne,
durch militär. Rüstungen
[* 29] unterstützte
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