Die Privatarmenpflege wird sich, wenn sie wahrhaft wohlthätig wirken soll, immer den durch die staatliche und kommunale
Armenpflege gegebenen Schranken anbequemen müssen, während diese ihr Augenmerk darauf zu richten hat, den engsten Zusammenhang
mit der Privatwohlthätigteit und deren ausgiebigste Ergänzung zu suchen. Die amtliche Armenpflege muß sich auf das Dringendste
beschränken, während doch darüber hinaus vieles wünschenswert erscheint, was nur durch freie Mildthätigkeit, wenn auch
keineswegs durch blindes Almosengeben, erreichbar ist.
Ohne organisatorische Einrichtungen wird die Privatarmenpflege fast immer so gut wie wirkungslos bleiben. Dazu drängt
schon der Umstand, daß für solche Einrichtungen sich Verhältnismäßig leichter
Teilnahme im
Volke erwecken
läßt als für Almosenspenden. Bisher sind beispielsweise durch Privatwohlthätigkeit für die
Jugend Krippen oder
Säuglingsbewahranstalten,
Kinderhorte,
Sonntags-, Nachhilfe- und Erwerbsschulen, Anstalten zur Versorgung mit Schulbüchern und
Bekleidung,
Taubstummen-
und Blindeninstitute, für erwachsene Leute
Arbeits- und Arbeitsnachweisungsanstalten, Leih- und Rentenanstalten, Wasch- und
Badehäuser, Rettungsinstitute und Vorschußkassen,
Suppenanstalten, Einrichtungen zur billigen Beschaffung
der Lebensbedürfnisse,
Baugesellschaften zur Herstellung guter Wohnungen, für ältere Leute
Alters- und Invalidenheime und
andere Einrichtungen begründet worden.
In der Regel wirkt die Privatwohlthätigteit durch freie
Vereine für bestimmte Zwecke; seltener sind allgemeine Armenpflegevereine.
Außerdem beteiligen sich an ihr
Vereine und Genossenschaften, und namentlich haben in neuerer Zeit auch in
Deutschland
[* 1] die kirchlichen Gemeinden eine eigene kirchliche Armenpflege, welche materielle Unterstützung mit sittlicher
und religiöser
Hebung
[* 2] verbindet, hervorzurufen gesucht. So dürfte in dem Zusammenarbeiten des
Staates und der Gemeinde mit
der
Kirche und der Privatwohlthätigkeit die Zukunft der Armenpflege liegen.
Aus der umfänglichen Litteratur über Armenwesen sind hervorzuheben: de Gérando,
De la bien-faisance publique
(4 Bde., Par. 1839);
Roscher,
System der Armenpflege und Armenpolitik (Bd. 5 des
«Systems der
Volkswirtschaft», 2. Aufl., Stuttg. 1894"; die
Artikel Armenwesen, Armenstatistik und Armenlast im «Handwörterbuch
der
Staatswissenschaften», Bd. 1
(Jena 1890), wo auch ausführliche Litteraturübersicht.
Grasnelke, Pflanzengattung aus der Familie der Plumbagineen (s. d.)
mit etwa 10
Arten, die sehr variabel sind, weshalb die Artenzahl häufig viel zu hoch angegeben wird; es sind perennierende
Kräuter
mit lauter grundständigen, linealen, gras- oder nelkenartigen
Blättern, die einen dichten
Büschel bilden, und mit
einfachem, blattlosem
Stengel,
[* 8] der auf seiner
Spitze ein halbkugeliges oder kugeliges
Köpfchen kleiner,
meist rosenroter, seltener weißer
Blüten trägt.
Einige südspan. und portug.
Arten sind auch
Halbsträucher oder
Sträucher, welche die
Blätter in dichten
Büscheln
an der
Spitze
des
Stammes und der
Äste tragen. Die Grasnelken sind hübsche
Pflanzen und namentlich in Südeuropa und Nordafrika zu Hause.
Eine Art, Armeriavulgaris Willd.
(s.
Tafel: Primulinen,
[* 9]
Fig. 6), wächst auch in
Deutschland auf Sandboden häufig. Eine andere, mit niedrigern
Stengeln, wahrscheinlich
bloß eine
Abart der vorigen, Armeria maritima Willd.,
am Seestrande wild wachsend, wird allgemein unter dem
Namen Seenelke zum Einfassen der Gartenbeete benutzt. Die schönste
Gartenform ist A, Laucheana; ausgezeichnet durch leuchtendrote
Blumen, dankbares Blühen und einen niedrigen
rasenartigen Wuchs. Auch die südeurop.
Arten können als Zierpflanzen dienen. Sie gedeihen, die strauchigen ausgenommen,
im freien
Lande, verlangen Sandboden und lassen sich durch Zerteilung der Wurzelstöcke vermehren.
Gust.
Moritz,
Baron, später
Graf, schwed., später finn.-russ.
General und Staatsmann, geb. trat
als Fähnrich in die Garde zu
Stockholm,
[* 12] zeichnete sich 1788-90 im
Kriege gegen
Rußland aus und schloß
als Generalmajor 1790 den Frieden zu Werelä ab. Auf dem Sterbebette ernannte Gustav III. ihn zum Oberstatthalter von
Stockholm
und zum Mitgliede der Regentschaft während der Minderjährigkeit Gustavs IV. Doch der
Bruder des Königs,
HerzogKarl vonSödermanland,
später König
Karl XIII., erkannte diese
Verfügung nicht an, verabschiedete und schickte ihn als Gesandten
nach Neapel.
[* 13]
Hier entwarf den
Plan zu einer Hofrevolution gegen den schwed. Prinz-Regenten. Die Verschwörung wurde jedoch
entdeckt, Armfelt entfloh von Neapel und wurde in contumatiam zum
Tode verurteilt. Nachdem Gustav IV.
Adolf die Regierung übernommen,
hob er 1799 das
Urteil auf, rief Armfelt nach
Schweden
[* 14] zurück und ernannte ihn erst zum Gesandten in
Wien,
[* 15] dann
zum
General der Infanterie. Als solcher befehligte er 1807 die
Truppen in
Pommern
[* 16] und 1808 das schwed.
Heer gegen
Norwegen. Nach
der Absetzung Gustavs IV.
Adolf wurde Armfelt 1809 nachStockholm berufen und zum Präsidenten des Kriegskollegiums
ernannt. Doch legte er schon 1810 dieses
Amt nieder und begab sich 1811 nach
Finland. In
Rußland mit Auszeichnung empfangen,
wurde er 1812 in den Grafenstand erhoben, zum Kanzler der
UniversitätÅbo und zum Präsidenten des
Komitee für finn. Angelegenheiten
sowie zum Mitglied des russ. Senats ernannt. Eine kürzere Zeit war er auch
Generalgouverneur von
Finland. Armfelt starb zu
Zarskoje-Selo. -
Vgl. E.
Tegnér, Gustav Mauritz Armfelt (Bd. 1-3, Stockh.
1883-87).
Karl Gust., schwed.
General, geb. in Ingermanland, trat 1685 in franz.
Kriegsdienste und zeichnete sich bei verschiedenen Gelegenheiten aus. Er kehrte 1700 nach
Schweden zurück
und nahm seit 1713 als Oberbefehlshaber in
Finland Anteil an
Karls XII. Kampf gegen
Rußland. Er kämpfte tapfer gegen die russ.
Übermacht unter Galitzin bei Stor-Kyro im Febr. 1714, mußte sich aber mit großem
Verluste nach dem nördl.
Österbotten
zurückziehen und endlich das Land räumen. Im Sept. 1718 schickte ihn
Karl XII. mit etwa
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