Verkehrsobligationen, übertragen. Man sagt z. B., daß das deutsche Reichspapiergeld (die
Reichskassenscheine, in Appoint
(Abschnitten) zu 5,20 und 50 M. bestehe, die
Noten irgend einer
Bank in Appoint zu 100 M., die
Staatspapiere
einer gewissen
Kategorie in Appoint
(Abschnitten,
Obligationen) zu 1000 und 5000 M.
(spr. ópponji), ungar. Grafengeschlecht, schon 1315 urkundlich
nachweisbar, führte ursprünglich den
Namen Peech.
MagisterThomas von Peech, genannt der
«Rote», vertauschte 1392 Schloß
und Herrschaft Esekléz gegen die Herrschaft Nagy-Appony im Neutraer
Komitat, von dem alsdann die Familie ihren
Namen entlehnte,
doch wird sie 1411 auch noch «Peech» genannt. Sie wurde 1718 mit Lazar
von in den
Freiherrn-, in der ältern Linie 1739, in der jüngern 1808 in den Grafenstand erhoben. –
Der Enkel Lazars,
GrafAntonGeorgApponyi, geb. gest. begründete
die ApponyischeBibliothek mit einem Aufwande von beinahe 1 Mill.
Fl. Sie zählt an 50000
Bände, darunter eine kostbare Sammlung
der
Aldinen; sie ist seit 1827 in
Preßburg.
[* 2]
Der älteste Sohn
AntonGeorgs war
GrafGeorgvonNagy-Apponyi, geb. gest. als
k. k.
Kämmerer und
Besitzer der Majoratsherrschaft Apáty und der Herrschaften Körtweles u. s. w. –
Sein zweiter Sohn,
GrafGeorgApponyi, geb. war zuerst Konzipist, dann Hofsekretär an der ungar.
Kanzlei zu
Wien,
[* 3] wurde 1844 zum zweiten, 1847 zum obersten ungar. Hofkanzler ernannt und war Führer
der konservativen Partei auf dem
Reichstage 1843–44. Vor allem suchte er in den
Komitaten eine geordnete
Verwaltung herzustellen,
scheiterte aber mit seinen
Absichten.
Nach den Märztagen, die auch die
Auflösung der Hofkanzlei herbeiführten, lebte in Zurückgezogenheit,
wurde aber 1859 als lebenslängliches Mitglied in den verstärkten Reichsrat zu
Wien berufen, trat hier als Verteidiger der
Selbständigkeit
Ungarnsauf und wurde einer der einflußreichsten Führer der sog. nationalen Partei. Als mit der
Neugestaltung
Österreichs durch das
Diplom vom die königl. Kurie als höchster Gerichtshof
in
Ungarn
[* 4] wiederhergestellt wurde, kam Apponyi als
JudexCuriae nach
Pest, wo er den
Judex-Kurialkonferenzen zur Reorganisierung der
ungar. Rechtspflege präsidierte, legte aber bald nach
Auflösung des Landtags 1862 das
Amt des
JudexCuriae nieder. 1865 trat
er als Abgeordneter ins
Unterhaus und bildete die vermittelnde Partei der «gemäßigten
Konservativen», die auch nach dem Feldzuge 1866 die Ausgleichsverhandlungen mit
Wien abermals in
Gang
[* 5] brachten. Apponyi schloß
sich dann der
Deák-Partei an; seit 1869 lebt er zurückgezogen in
Preßburg. – Sein Sohn,
AlbertGeorgApponyi, geb.
gehört als Abgeordneter dem ungar.
Reichstage an und zählt zu dessen bedeutendsten Mitgliedern. Während
er anfangs als Führer der «gemäßigten Opposition», die 1891 den
Namen «Nationalpartei» annahm, konservative
Tendenzen vertreten
hatte, trat er später in enge
Verbindung mit der extremen
Unabhängigkeitspartei, näherte sich aber nach
Tiszas Rücktritt
(1890) wieder
der Regierung; 1894 war er der Führer der klerikal-konservativen Opposition gegen die
Civilehe.
(frz., spr. appóhr), bei der Gründung von
Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf
Aktien diejenigen
Einlagen, welche nicht in barem
Gelde, sondern in
Anlagen oder sonstigen Vermögensgegenständen, wie Fabriken, bestehenden
Geschäften u. s. w., bestehen und ganz oder teilweise gegen Gewährung vonAktien geleistet werden.
in der
Grammatik die Hinzufügung eines Substantivs oder eines substantivisch aufzufassenden
Adjektivs zu einem
Substantiv, um dies näher zu bestimmen: z. B.
«MeinBruder, der
Arzt»;
Kant nennt so die successive
Aufnahme einer Reihe gegebener sinnlicher
Inhalte in die vorstellende Thätigkeit, welche
die erste Vorbedingung dafür bildet,
daß wir sie zur Einheit des
Bewußtseins und damit zu
Begriff bringen, sie begreifen, appercipieren. (S.
Synthesis.) – Juristisch
heißt Apprehension Besitzergreifung (s.
Besitzeinweisung).
(frz.), zubereiten, zurichten,
Appretur (s. d.) ^[= Zurichtung, Ausrüstung (frz. apprét; engl. finishing), in der Technologie alle die Arbeiten, ...] geben.
Zurichtung,
Ausrüstung (frz. apprét; engl. finishing), in der
Technologie alle die
Arbeiten, durch die gewisse
Fabrikate, wie Leder, Pelzwerk,
[* 12] Papier, insbesondere aber die Gewebe,
[* 13] sowohl in der äußern Erscheinung
(Farbe,
Glanz, Griff)
als auch im innern Gefüge
(Dichte) derart umgeändert werden, daß sie bestimmte Gebrauchseigenschaften,
einen höhern Gebrauchswert oder die für den Handelsverkehr geeignetste Form erlangen. Auch die durch die
Zurichtung erteilte
neue Beschaffenheit heißt Appretur. Während die Appretur bei Leder, Papier und andern Fabrikaten sich unmittelbar
an die Herstellung dieser Fabrikate anschließt und daher auch an dem Herstellungsort derselben ausgeführt wird,
wird die der Gewebe, ihrer großen Mannigfaltigkeit wegen, meist von der Fabrikation getrennt und besondern
Zurichtungs- oder
Appreturanstalten überwiesen. Im engsten
Sinne umfaßt die der Rohgewebe deren Behandlung mit
Kleb- und Füllstoffen, um ihnen
Glätte,
Glanz und Steifheit sowie den Anschein größerer
Dichte zu geben. Im weiternSinne werden zu derselben
aber auch noch zahlreiche andere
Arbeiten gerechnet, über welche im nachfolgenden eine allgemeine Übersicht gegeben ist.
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