Buße predigend das Land durchzog, um die apostolische Einfachheit in der Kirche wiederherzustellen. Das Einschreiten der Päpste
trieb die Apostoliker zu immer schärferer Opposition, so daß sie nach den Bildern der Apokalypse den Untergang des Papsttums voraussagten.
Segarelli ward 1294 gefangen und 1300 verbrannt. An die Spitze der Partei trat jetzt Fra Dolcino aus Mailand
und seine Freundin Margarete. In seinen prophetischen Sendschreiben verkündete er für das Jahr 1303 den Beginn der durch
ihn eingeleiteten vierten Weltperiode, die bis ans Ende der Welt dauern solle; sie kehrt zurück zur apostolischen Ordnung
des Lebens, allem irdischen Besitz wird entsagt, die Ehe durch rein geistige Gemeinschaft von Mann und
Frau, alle äußern Vorschriften und Gebräuche durch den freien Geist der Liebe ersetzt. Gegen die Inquisition hielt Dolcino
die Lüge wie die Gewalt der Waffen für erlaubt und unternahm 1304 mit etwa tausend Mann einen kühnen Raubzug durch Oberitalien,
bis er einem Kreuzheer des Bischofs von Vercelli 1307 erlag und den Feuertod erlitt. Bis 1368 zeigten sich
in der Lombardei und im südl. Frankreich Reste der Apostoliker; auch verbanden sie sich oft mit den Fraticellen (s. Franziskaner) und
Begharden (s. Beghinen). -
Vgl. Krone, Fra Dolcino und die Patarener (Lpz. 1844);
Döllinger, Beiträge zur
Sektengeschichte (Münch. 1889-90).
alles was von den Aposteln unmittelbar herkommt oder deren Charakter an sich trägt.
Beides vermag die Eigenschaft der Apostolicität zu begründen. Die kath. Kirche nennt sich in diesem doppelten Sinne apostolische Kirche;
in neuern Urkunden, so im bayr. und österr. Konkordat, ist der offizielle Titel: ecclesia catholica apostolica romana. Die
apostolische Tradition (s. Tradition) leitet sich als Überlieferung ebenfalls von den Aposteln her; ihre
ersten Urkunden, doch nur teilweise direkt apostolischen Ursprungs, liegen vor in den apostolischen Briefen des Neuen Testaments
(den 13 Paulinischen Briefen, dem Hebräerbriefe und den 7 sog. kath. Briefen), von denen die Echtheit der Briefe an die Römer,
Korinther und Galater von der überwiegenden Mehrzahl der kritischen Theologen anerkannt und erst
ganz neuerdings nach dem Vorgange Bruno Bauers von einer holländ. Theologenschule bezweifelt wird.
Gemeinden, diejenigen christl. Gemeinden, die ihren Ursprung auf
unmittelbare apostolische Stiftung zurückführten, unter den größern und einflußreichern namentlich die von Jerusalem,
Antiochia, Ephesus, Korinth, Rom und Konstantinopel. Doch ist die apostolische Stiftung von Rom und Konstantinopel
jedenfalls, von Antiochia wenigstens in dem Falle zu bestreiten, wenn man den Apostelnamen auf die Zwölf und auf Paulus beschränkt.
Gemeinden, die von Petrus, Johannes, Andreas oder irgend einem andern der Zwölf gestiftet worden wären, sind außerhalb Palästinas
überhaupt nicht nachweislich.
Doch hat die spätere Tradition, welche die Bischöfe als Nachfolger im apostolischen Amte betrachtete,
mehrern Gemeinden Apostel zu ihren erstem Bischöfen gegeben, sie also zu apostolischen Sitzen
gemacht. Namentlich die schon
im 2. Jahrh. auftauchende Behauptung, daß Petrus erster Bischof in Rom gewesen, hat die Bischöfe dieser Gemeinde vorzugsweise
mit apostolischem Ansehen geschmückt, und mit dem zunehmenden kirchlichen Einflusse Roms im Abendlande
wurde der Name «apostolisch» immer ausschließlicher auf dieses übertragen.
Als Apostolische Gemeinden bezeichnen sich auch die Irvingianer (s. d.).
Kirchenordnung, zur Pseudo-Clementinischen Konstitutionenlitteratur (s.
Apostolische Konstitutionen und Clemens Romanus) gehörige, zuerst von Bickell griechisch in «Geschichte
des Kirchenrechts», Bd. 1 (Gieß.
1843) herausgegebene, für die Quellenkritik nicht unwichtige Schrift, deren Grundlage in ihrem ersten Teile die Didache (s. d.)
und zwar in einer ältern ägypt. Form ist, während ihr weitere Quellen aus älterer Zeit als Bearbeitungsstoff vorgelegen
zu haben scheinen. -
Vgl. Harnack, Die Quellen der sog. Apostolische Kirchenordnung (Lpz.
1886).
Konstitutionen und Kanones, Aufzeichnungen der für apostolisch gehaltenen kirchlichen Ordnungen in der
Form apostolischer Vorschriften. Dahin gehören die Bestimmungen über Rangverhältnisse, Rechte und Obliegenheiten der Kleriker,
ihre Wahl und Weihe, über kirchliche Festzeiten, Fasten, Gebete und Gottesdienstordnung, über die Verwaltung
der Taufe und des Abendmahls, über die Katechumenen, Witwen, Waisen und Märtyrer u. s. w. Alle diese Anordnungen gehen auf die
Traditionen der ältesten Kirche zurück, wurden aber im Laufe der Zeit vielfach umgestaltet und erweitert.
Die gewöhnliche, unter dem Namen «Constitutiones apostolicae» verbreitete, der Sage nach von Clemens Romanus
herrührende Sammlung ist in acht Bücher eingeteilt; sie besteht aus drei selbständigen Sammlungen, von denen die erste das
erste bis sechste, die zweite das siebente, die dritte in einem sehr verderbten Texte überlieferte das achte Buch umfaßt.
Ähnliche Sammlungen sind in kopt., äthiop. und
syr. Sprache erhalten. Der Grundstamm ist jetzt in der sog. Didache (s. d.)
wieder entdeckt. Sie liegt dem siebenten Buche vielfach wörtlich zu Grunde. Die größere griech. Sammlung (Buch 1-6) ist Bearbeitung
der sog. «Didaskalia der Apostel», welche wahrscheinlich in einer syr. Übersetzung (hg. von Lagarde, Lpz. 1854) noch erhalten
ist und aus dem 3. Jahrh. stammt.
Ihre gegenwärtige Gestalt können wenigstens die griech. Konstitutionen nicht vor der Mitte des 5. Jahrh. erhalten haben.
Die «Canones apostolici» fassen die Bestimmungen der Kirchenordnung in kurzen Sätzen zusammen. Von der jetzigen Sammlung sind
die ersten 50, namentlich unter Zugrundelegung der in der Kirche von Antiochia gültigen Verordnungen,
um die Mitte des 5. Jahrh. entstanden und wurden Ende des 5. oder 6. Jahrh.
von Dionysius Exiguus ins Lateinische