nachdem er in dem «Monologium» das
DaseinGottes aus der Zufälligkeit des
Endlichen
und die
Trinität aus bloßen Vernunftgründen erwiesen hatte. Diese beiden
Schriften wurden zuletzt von
Haas (als erster
Teil
von «Sancti Anselmi opuscula philosophia-theologica selecta», Tüb.
1863) herausgegeben.
In denSchriften«De concordia praescientiae et praedestinationis» und «Cur
Deus homo»
(letztere hg. von Lämmer, Berl. 1857 und Fritzsche, 2. Aufl., Zür.
1880; deutsch von Schirlitz, Quedlinb. 1861) suchte er die Prädestinationslehre und die
Lehre
[* 1] von der Genugthuung Christi
für uns (Satisfaktionslehre) dogmatisch zu begründen. Die beste
Ausgabe von
A.s Werken besorgte Gerberon
(2 Bde., Par. 1675; neue Aufl.
1721; auch Vened. 1744; in Mignes
«Patrologie», Bd. 155, Par.
1852-54). -
der
Geschosse,
[* 2] beim
Laden von Hinterladungskanonen das Vorschieben des
Geschosses bis zu der
Stelle, wo die Felder
beginnen sich in das Führungsmaterial der
Geschosse einzuschneiden. Es geschieht meist mit einem besondern kolbenartigen
Instrument, dem Ansetzer, und bezweckt, dasGeschoß festzulegen und namentlich zu verhindern, daß die
Pulvergase im ersten Augenblick ihrer
Entwicklung um das
Geschoß herumschlagen.
Geschütze,
[* 3] wie die Schnellfeuergeschütze
mit Fertigmunition, bei denen die
Geschosse nicht angesetzt werden, schießen daher aus letztern
Gründen selten so regelmäßig
wie
Geschütze mit d. G.
auch
Anskar und
Anscharius, der
Apostel des Nordens, geb. in der Picardie 8. Sept. 801, in der
Abtei Corbie unweit
Amiens
[* 4] erzogen, legte 815 die Mönchsgelübde ab, wurde 823 in das neu begründete
Kloster Korvei in Westfalen
[* 5] versetzt und 826 von
Ludwig dem Frommen dem eben getauften König Harald von Jütland mitgegeben. Er predigte mit
seinem Freunde Autbert in
Schleswig
[* 6] das Evangelium, wurde aber trotz mancher Erfolge aus dem
Lande vertrieben, machte dann 829 eine
Missionsreise nach
Schweden,
[* 7] wurde 831 der erste
Bischof von
Hamburg,
[* 8] dessen
Sprengel damals den ganzen Norden
[* 9] umfaßte und 847,
nachdem das
BistumHamburg aufgehoben war, Erzbischof von
Bremen.
[* 10]
Von hier aus setzte er sein Bekehrungswerk in
Dänemark
[* 11] und
Schweden mit
Glück fort und gewann den König
Erich II. von Jütland für das
Christentum. Ansgar starb 3. Febr. 865 zu
Bremen. Die kath.
Kirche versetzte ihn unter die
Heiligen.
Erhalten ist noch eine von ihm verfaßte
Lebensbeschreibung des heil. Willehad und eine Sammlung kurzer
Gebete u. d. T. «Pigmenta», d. h.
Balsam. Sein Leben beschrieb sein
Schüler Rimbert, der ihm auch auf dem erzbischöfl.
Stuhle folgte (hg. von Pertz in den «Monumenta
Germaniae historica», Bd. 2; deutsch von Laurent, 2. Aufl.
von
Wattenbach, Lpz. 1889). -
Neugründung einer menschlichen Wohnstätte außerhalb einer im Zusammenhange gebauten
Ortschaft. Einzelansiedelungen bedürfen in
Preußen,
[* 12]
Württemberg,
[* 13] Hessen,
[* 14]
Braunschweig
[* 15] und
Schwarzburg-Rudolstadt der ortspolizeilichen
Genehmigung. Mehrere im Zusammenhange liegende Ansiedelung bilden eine
Kolonie. Eine besondere gesetzliche Regelung des Ansiedelungswesens
ist nur in
Preußen erfolgt. Nach dem für die ältern
Provinzen mit
Ausschluß der Rheinprovinz
[* 16] geltenden
Gesetze vom dem Gesetze für Hannover
[* 17] vom für Lauenburg
[* 18] vom und für Hessen-Nassau
[* 19] vom muß
die Anlegung einer
Kolonie vom Kreisausschusse genehmigt werden.
Außerdem wurde in
Preußen durch Gesetz vom der Staatsregierung einFonds von 100 Mill. M.
zur
Verfügung gestellt, um zur Stärkung des deutschen Elementes in den
Provinzen Westpreußen
[* 20] und
Posen
[* 21] gegen polonisierende
Bestrebungen durch Ansetzung deutscher
Bauern und
Arbeiter auf
Stellen von mittlerm oder kleinerm
Umfange Grundstücke in diesen
Provinzen zu erwerben und die Kosten der ersten Einrichtung solcher
Stellen zu bestreiten. Die Ausführung
des Gesetzes ist der königl.
Ansiedelungskommission übertragen, über deren Thätigkeit dem Landtage der Monarchie alljährlich
Rechenschaft
zu legen ist.
Sie besteht aus den Oberpräsidenten der
Provinzen Westpreußen und
Posen, fünf Ministerialkommissarien und neun sonstigen
vom König auf drei Jahre ernannten Mitgliedern einschließlich des Präsidenten, dem die nötigen
Beamten,
Techniker und landwirtschaftlichen Sachverständigen zugeordnet sind. Die Überlassung der einzelnen
Stellen an deutsche Ansiedler
erfolgt zu Eigentum gegen
Kapital oder (in der Hauptsache) gegen eine feste, nach
Kündigung ablösliche Geldrente (Rentengut,
s. d.) oder auch in Zeitpacht.
Die Geldrente wird unter Gewährung von ein bis drei Freijahren in der Regel auf 2-3 Proz.
der fiskalischen Selbstkosten festgesetzt. Ein Zehntel der
Rente darf nur mit Zustimmung des Fiskus und des Stellenübernehmers
abgelöst werden. Die
Ablösung der übrigen neun Zehntel darf ohne Zustimmung des letztern von dem Fiskus vor
Ablauf
[* 22] von 50 Jahren
nicht gefordert werden. Bis Ende 1894 hatte dieAnsiedelungskommission 81 638 ha für 49 566 446 M. erworben,
hiervon 24 781 ha zum Werte von 15 827 441 M. gegen
Rente, 3387 ha zum Werte von 1 911 035 M. zu
Pacht an 1606 Familien vergeben, 66 Ortschaften
begründet und 62 Schulen, 4
Kirchen, 7 Bethäuser, 5 Pfarreien und 12
Armenhäuser erbaut.