mehr
abgeführt: 9 927 900 M., darunter:
Zölle 1 300000 M., Rübenzuckersteuer 6 747 700 M.,
Branntweinsteuer 532 850 M.,
Brausteuer 301 950 M.,
Tabaksteuer 88 400 M., Salzsteuer 900
000 M. Der Landarmenverband unterhält im
Lande eine
Idioten-, eine Irren-,
Heil- und Pflegeanstalt,
ein Siechenhaus, eine Taubstummenerziehungsanstalt und hat für Unterbringung, Pflege und Erziehung der
Blinden, Epileptiker und verwahrloster
Kinder gesorgt. Die Waisenanstalten sind seit 1870 zu einem Landeswaisenfonds mit den
Rechten einer juristischen
Person zusammengeschlossen.
Eine Dienersterbekasse verpflichtet sämtliche anhalt.
Subalternbeamten zum Beitritt und zahlt beim Todesfalle des Versicherten 300 M.
Vierteljahresbeitrag 2 M. Außerdem stehen im Dienste
[* 1] des öffentlichen Wohles: ein Medizinalkollegium, 5 Kreisphysikate, 180 Bezirkshebammen
zum kostenlosen
Beistände bedürftiger Wöchnerinnen, eine Hebammenpensions- und
Unterstützungskasse, Bezirksimpfärzte, 1
Landes-, 5 Kreistierärzte,
Feuerkommissarien, ein Feuerlöschwesenfonds zur Unterstützung beim
Lösch- und Rettungsdienst Verunglückter, eine Landesbrandkasse
mit Versicherungszwang für sämtliche
Gebäude, 8 Deichverbände, eine landwirtschaftliche Versuchsanstalt, ein Landgestüt, 47 Stipendien
und 90 größere milde
Stiftungen sowie 22 auf
Stiftungen beruhende
Armen-,
Kranken- und Waisenanstalten.
Craik (Georgiana Mario
![Bild 54.576: Craik (Georgiana Marion) - Crambe [unkorrigiert] Bild 54.576: Craik (Georgiana Marion) - Crambe [unkorrigiert]](/meyers/thumb/54/54_0576.jpeg)
* 2
Cöthen.Geistige Kultur. Die obere Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens liegt der Regierung ob. Die öffentlichen Schulen sind Staatsanstalten. Der Aufwand der höhern Schulen wird ausschließlich vom Staate getragen, der der niedern in Gemeinschaft mit den Schulverbänden gegen Überlassung von 60 Proz. des Schulgeldes. Die Schulverbände tragen ein Sechstel der Kosten für Neubauten und Hauptreparaturen, die Gesamtkosten aller übrigen Bauten, der Beschaffung und Instandhaltung der Lehrmittel sowie der sonstigen Realbedürfnisse. 1895 gab es 290 Schulen mit 896 Lehrern, 339 Lehrerinnen, 25 505 Schülern, 24 720 Schülerinnen. Es bestehen 4 Gymnasien, 2 Realgymnasien, 1 Realprogymnasium, 1 Realschule, 1 staatlich subventioniertes privates Progymnasium mit Realklassen, 4 Vorschulen, 4 staatliche und 2 private höhere Mädchenschulen, 13 Mittel-, 17 Bürger-, 229 evang., 6 kath. Volksschulen; ein Lehrerseminar (Cöthen), [* 2] ein Lehrerinnenseminar (Dessau), [* 3] eine Bau- (Zerbst), [* 4] eine Handwerkerschule (Dessau), zahlreiche Fortbildungs-, Innungs- und Fachschulen, 1 höheres technisches und 1 Haushaltungsinstitut.
Der Staatszuschuß für Unterricht betrug (1895/96) 2 392 093 M. Bibliotheken: herzogl. Hofbibliothek und Behördenbibliothek in Dessau: herzogl. Bibliothek in Cöthen 20000 Bände. Aus den 5 Diöcesanbezirken wird eine Landessynode gewählt (5 Superintendenten, 10 geistliche, 10 weltliche, 5 vom Landesherrn ernannte Mitglieder und 9 angesehene, kirchlich erfahrene Abgeordnete). Auf Grund der Kirchenverfassung von 1879 wird die Landeskirche durch das herzogl. Konsistorium und die Landessynode regiert und vertreten.
Orden

* 6
Orden.
Oberste
Aufsichtsbehörde für die kath. und israel. Gemeinden ist das herzogl.
Staatsministerium. Die fünf kath. Pfarreien stehen unter dem
Bischof von
Paderborn.
[* 5] Für den israel.
Kultus
sorgt ein Landesrabbiner.
Der Staatszuschuß für den evang.
Kultus betrug (1895/96) 118 085, für den katholischen 9241, für den israelitischen 4345 M.
An
Vereinen bestehen je
einer für Geschichte und
Altertumskunde, Landeskunde,
Industrie, Kunst; ferner ein Landeslehrer-,
Landwirtschaftlicher
Verein, mehrere
Gewerbe-,
Turn-, Schützen-, Gesangvereine. An
Orden
[* 6] besteht der herzoglich anhalt.
Anhalt (Geistige Kultu

* 10
Anhalt (Geistige Kultur. Geschichte).Hausorden Albrechts des Bären (s. Albrechtsorden). Das Landeswappen ist in 12 Felder geteilt, drei senkrechte und vier Querrreihen. Die 12 Schilderstellen gehören an: 1) dem Herzogtum Sachsen, [* 7] 2) der Pfalz zu Sachsen, 3) dem Herzogtum Engern, 4) dem Beringer Geschlecht, 5) Mittelschild, 6) der Herrschaft Ballenstedt, 7) der Grafschaft Askanien, 8) der Grafschaft Waldersee, 9) der Grafschaft Warmsdorf, 10) der Grafschaft Mühlingen, 11) den Regalien, 12) der Herrschaft Bernburg. [* 8] Das Mittelschild ist senkrecht geteilt und enthält links den halben roten brandenb. Adler [* 9] mit goldenem Schnabel und Faun, rechts fünf schwarze Querbalken im goldenen Felde mit dem sächs. Rautenkranze. (S. Tafel: Heraldische Typen II, [* 10] Fig. 2.) Als Landesfarben gelten Rot, Grün und Weiß, jedoch wird meistens (z. B. bei Portepees, Schilderhäusern, Schlagbäumen u. s. w.) nur Grün und Weiß gebraucht. Die Kokarden sind grün.
[* 10] ^[Abb.]
Geschichte. Die ältern Einwohner
A.s waren neben deutschen
Stämmen
Slawen
(Wenden,
Sorben). Die Germanisierung derselben fand
Ende des 13. Jahrh. ihren
Abschluß; 1293 wurde die Benutzung der wend.
Sprache
[* 11] vor Gericht verboten. In
karoling. Zeit zur sorb. Grenzmark gehörig, bildete das links von
Saale und
Elbe gelegene Anhalt
späterhin den Ausgangspunkt
für die Ausbreitung der deutschen Herrschaft
bis in die Odergegend. Die größten Erfolge errang hier der Markgraf Gero (s. d.).
Nachkomme einer Schwester Geros (Hidda) war
Graf Esiko von
Ballenstedt, der erste beglaubigte Ahnherr des
askan.
Fürstengeschlechts. (S.
Askanien.) Sein Enkel,
Otto der
Reiche, erwarb durch Vermählung mit Eilika, der Erbtochter des letzten
Herzogs aus dem Geschlechte der
Billunger (s. d.) in
Sachsen, den Schein eines
Anspruchs auf die
Nachfolge im Herzogtum
Sachsen.
Ihm folgte 1123
Albrecht der
Bär (s. d.). Sein Verdienst für Anhalt
besteht darin, daß er die
wend. Gebiete zwischen
Saale und
Elbe mit holländ. und flamländ. Kolonisten besiedelte. Nach
Albrechts
Tod (1170) zerfiel seine
Herrschaft durch
Teilung unter seine
Söhne.
Die Stammlande am Harze erhielt
Albrecht, nach dessen frühem
Tode
Bernhard (s. d.), dem bei der Erbteilung
Aschersleben,
[* 12] Plötzkau und das Land zwischen
Saale und
Elbe zugefallen war. Er wird zuerst
Graf von Anhalt
, auch von
Aschersleben
genannt, erhielt 1180 (nach
Heinrichs des Löwen
[* 13]
Ächtung) einen
Teil des Herzogtums
Sachsen und den Herzogstitel, den schon
König Konrad III.
Albrecht dem
Bären verliehen hatte, auf den dieser aber zu Gunsten
Heinrichs des Löwen
hatte verzichten müssen.
Bernhard starb 1212. Während der
Jüngere seiner
Söhne,
Albert oder
Albrecht, die Herrschaft an der
Elbe (Wittenberg-Lauenburg) übernahm, trat der
Ältere,
Heinrich, die Erbschaft der askan. Stammlande an und
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