(1891) 62 391, als Gemeinde 72 669 E., in Garnison das 135. Infanterieregiment, ein
Kürassier-, ein Pontonierregiment, eine
zur
Akademie Rennes gehörige mediz. und pharmaceut. Schule, freie kath.
Fakultäten für Jurisprudenz, Mathematik und Naturwissenschaften
und
Philosophie, deren Unterricht dem der staatlichen Anstalten entspricht, ferner eine Kunst- und Gewerbeschule, ein theol.
Seminar, viele
Gebäude religiöser
Brüderschaften, ein Taubstummeninstitut, eine Reitschule, eine ökonomische Gesellschaft
und andere Gesellschaften; ferner eine öffentliche
Bibliothek (40000
Bände und 1153 Handschriften), eine
Volksbibliothek (6000
Bände), eine Gemäldegalerie, ein Skulpturenmuseum, ein für das
Studium der got.
Baukunst
[* 1] sehr wichtiges archäol.
Museum, zwei große
Krankenhäuser, von denen eins
(Ste. Marie) 1500
Betten besitzt, ein Naturalienkabinett,
einen botan.
Garten,
[* 2] zwei
Theater
[* 3] und ein großes Gestüt. Ferner bestehen eine Segeltuchfabrik,
Baumwollspinnerei, Taschentuch-,
Kattun- und Zwirnstrumpfmanufakturen sowie in der Nähe Schieferbrüche (3000
Arbeiter), außerdem eine
Glockengießerei und
großartige
Baumschulen sowie
Handel besonders mit Manufakten, Getreide,
[* 4] Hanf, Kleesamen, Öl,
Wein,
Branntwein, Essig, Senf,
Pferden u. s. w. Angers ist der Geburtsort des
Herzogs René von
Anjou, des Gelehrten Menage, des Publizisten J.
Bodin und des Bildhauers
David, dessen
Standbild auf der Place-de-Lorraine enthüllt wurde. - Ursprünglich Hauptort der
Andes oder Andecavi,
wurde Angers unter den röm.
Kaisern ein wichtiger Platz.
Seit dem 5. Jahrh. unter fränk. Herrschaft,
wurde es später Hauptstadt von
Anjou (s. d.). Nach dem
Tode des
Herzogs René von
Anjou (1480) kam es durch
Ludwig XI. endgültig
an die
KroneFrankreichs.
In den Hugenottenkriegen hielt es zur kath. Partei und öffnete erst 1598
Heinrich IV. die
Thore. Von
Ludwig XIV. erhielt es eine
Akademie der Wissenschaften. Am siegten hier die Royalisten unter
Charette über die Republikaner unter
Kleber und besetzten die Stadt.
Schon am 4. Dez. desselben Jahres wurden jedoch die
Sieger
wieder zurückgeschlagen, worauf der Konventsdeputierte
Tallien die Schreckensherrschaft in Stadt und Umgegend übte. -
derjenige, welcher in einer
Verwaltung des
Reichs, des
Staates, der
Kirche, der Gemeinde, einer öffentlichen
Anstalt oder Korporation u. s. w., oder in einem privaten Geschäftsbetrieb
eine
Stellung zugewiesen erhalten hat. Da die Anstellung die Ermächtigung seitens des Geschäftsherrn in sich schließt,
daß der Angestellter, wenn dies die Funktion mit sich bringt, mit dem Publikum innerhalb des ihm zugewiesenen Geschäftskreises
in
Beziehung trete, und da andererseits der Geschäftsherr des Angestellter als seines Organs
bedarf, von dessen Thätigkeit den Nutzen zieht, so hat sich früh die
Ansicht gebildet, daß der Geschäftsherr durch die
von dem Angestellter für
Rechnung des Geschäftsherrn abgeschlossenen
Verträge innerhalb der
Stellung, ja selbst durch dessen unerlaubte
Handlungen und Unterlassungen verpflichtet werde, wenn diese
Ansicht auch nicht mit voller Folgerichtigkeit
durchgeführt ist.
Auf jenen
Gedanken beruht es, daß schon im
röm.
Recht der einem
Gewerbebetrieb vorgesetzte
Faktor (der Institor) den Geschäftsherrn
durch seine den
Gewerbebetrieb betreffenden
Verträge verpflichtete, ebenso der Schiffer (magister navis). Nach dem
Deutschen
Handelsgesetzbuch Art. 50 gilt, wer in einem
Laden oder einem offenenMagazin oder Warenlager angestellt
ist, für ermächtigt, daselbst Verkäufe und Empfangnahmen vorzunehmen, welche in einem derartigen
Laden,
Magazin oder Warenlager
gewöhnlich geschehen.
Nach Art. 496 verpflichtet der Schiffer (s. d.) den
Reeder in weitem
Umfang. Andererseits ist der
Reeder mit Schiff
[* 5] und Fracht
für den Schaden verantwortlich, welchen eine
Person der Schiffsbesatzung einem Dritten durch ihr Verschulden
in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen zufügt (Art. 451, 452). Nach dem
Code civil Art. 1384 haftet der Geschäftsherr
für den Schaden, welchen ein Angestellter (préposé) in Ausübung der ihm übertragenen Funktion einem Dritten verursacht
hat.
Auf demselben
Gedanken beruht die Haftung des
Betriebsunternehmers für den Schaden, welcher durch
Tötung
oder Körperverletzung eines
Menschen zufolge Verschuldung der dort genannten in ihren Dienstverrichtungen entstanden ist,
aus dem durch das Unfallversicherungsgesetz vom §. 95, allerdings erheblich eingeschränkten, aber nicht gänzlich
unpraktisch gewordenen §. 2 des Haftpflichtgesetzes vom Der
Entwurf des
DeutschenBürgerl.
Gesetzbuchs hat diese
Gedanken unzureichend gewürdigt. Es ist nur in §. 234 ausgesprochen, daß ein Schuldner in Ansehung
der
Erfüllung wegen des Verschuldens der
Personen haftet, deren er sich zur Bewirkung der Leistung bedient; dagegen soll nach
§. 754 derjenige, welcher einen andern zu Verrichtungen bestellt, aus dessen unerlaubten Handlungen
nur haften, wenn er eine ungeeignete
Person ausgewählt oder die erforderliche
Aufsicht unterlassen hat.
bedeutet in der Heraldik, daß bei einem Heroldsbilde, das einen der Schildränder berührt, z. B.
bei einem Schildeshaupte, Schildesfuße,
Pfahle oder dergleichen, Metall an Metall oder
Farbe an
Farbe zu stehen kommt.
Pietro Martire d', latinisiert gewöhnlich
Petrus Martyr Anglerius, Geschichtschreiber, geb. zu
Arona, lebte seit 1477 zu
Rom
[* 7] im Verkehr mit den berühmtesten Dichtern und Gelehrten seiner Zeit und ging 1487 an den
Hof
[* 8] Ferdinands des
Katholischen und der Isabella, wo er 1492-1502 mit dem Unterricht der jungen Adligen betraut war. 1501 führte
ihn ein Gesandtschaftsauftrag zum
Sultan von
Ägypten.
[* 9]
Bald darauf vom Papst zum apostolischen Protonotar ernannt, nahm er 1504 die
priesterlichen
Weihen, erhielt die
Stellung eines Priors an der
Kathedrale von Granada
[* 10] und wurde 1510 zum
Chronisten für die Ereignisse in der
Neuen Welt ernannt. 1518 wurde er Mitglied des ind.
Rates, 1524
Abt von Jamaika und starb 1526 zu
Granada.
Über die neuen oceanischen Entdeckungen erhielt er stets zuverlässige Mitteilungen. Sein wichtigstes
histor. Werk ist
«De rebus oceanis et orbe novo decades», von dem die drei ersten
Dekaden 1516 erschienen, während das ganze
Werk in acht
Dekaden erst nach seinem
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