Schutzrecht, bis denn zuletzt die Besitzungen solcher Hochstifter völlig unter die Landeshoheit ihrer Administrator kamen.
So gelangte der größte
Teil von
Magdeburg
[* 1] an
Brandenburg,
[* 2] ferner Meißen,
[* 3] Merseburg
[* 4] und
Naumburg
[* 5] an
Sachsen,
[* 6] Eutin und andere
Bestandteile des
Bistums Lübeck
[* 7] an das Oldenburger Haus.
der Oberbefehlshaber zur See. Das Wort, von dem
Arabischen Amir, Emir,
d. i. Fürst, Befehlshaber,
abgeleitet, verbreitete sich unter alle seefahrenden Nationen (frz. amiral; ital.,
span. und portug. almirante; die mittelgrch. Form amiralios
entstand aus dem
Französischen). Nur die
Türken nennen ihren Großadmiral
Kapudan Pascha. Früher, wo die Flotten hauptsächlich
mit Landtruppen bemannt wurden, besetzte man für den Fall eines
Krieges die Admiralstellen mit
Generalen.
Erst seit Beginn des 18. Jahrh. beförderte man ausschließlich Seeoffiziere zu Admiral. Es
giebt gegenwärtig in den Marinen der meisten Seestaaten drei Rangstufen unter den den den Viceadmiral und den
Konteradmiral.
Eine größere Flotte zerfiel früher gewöhnlich in drei
Abteilungen: das Gros, die
Vorhut und die Nachhut.
Der Admiral führte neben dem allgemeinen
Befehl über die ganze Flotte den besondern über das Gros, der Viceadmiral über die
Vorhut, der
Konteradmiral über die Nachhut. In neuerer Zeit werden jene
Abteilungen Divisionen oder
Geschwader genannt und oft
Flotten, die aus drei bis vier Divisionen bestehen, nur von einem Admiral befehligt. Im Range
steht der Admiral dem kommandierenden
General, der Viceadmiral dem Generallieutenant, der
Konteradmiral dem Generalmajor gleich.
Die Rangabzeichen sind die der
Generale, außerdem trägt der Viceadmiral zwei einfache und einen breiten, der
Konteradmiral
einen einfachen und einen breiten Goldstreifen unter der
Krone auf dem Ärmel. Die
Hüte der Admiral sind mit
breitem Goldstreif gefaßt. Die der verschiedenen
Klassen werden als Flaggoffiziere bezeichnet, weil sie an der
Spitze eines
Mastes ihres Schiffs eine viereckige
Flagge (weiß mit eisernem Kreuz,
[* 8] s.
Tafel:
Flaggen
[* 9] des
DeutschenReichs,
[* 10]
Fig. 13, beim
ArtikelDeutschland
[* 11] und
Deutsches Reich) führen.
Der Admiral setzt diese
Flagge im Großtop, der Viceadmiral im Vortop und der
Konteradmiral im Kreuztop. Ehedem gab es auch einen
Großadmiral, der ursprünglich der oberste Leiter des ganzen Kriegsseewesens eines
Staates sein sollte. Indessen verwandelte
sich dieses
Amt gewöhnlich in eine hoheStaats- oder Reichswürde, und gegenwärtig ist diese Bezeichnung,
wo sie noch vorkommt, nur ein Ehrentitel, mit dem fürstl.
Personen ausgezeichnet werden, ohne daß sich daran eine wirkliche
Führung der Flotte knüpft. In
Deutschland heißt seit 1889 der der das Oberkommando über die gesamte Marine führt, kommandierender
Admiral. In England besteht außer den drei genannten Abstufungen noch ein der
Flotte» (Admiral of the fleet).
Dieser hat den Rang eines Feldmarschalls und führt eine besondere
Flagge am
Top des Großmastes. In
Holland führt der
Konteradmiral
den
TitelSchout bij Nacht (Wächter, Aufseher während der Nacht), weil diesem Offizier in frühernZeiten
die Sicherheit der Flotte zur Nachtzeit oblag. Die Nordamerikaner hatten anfänglich keine in ihrer Flotte, sondern übertrugen
bei Aussendung eines
Geschwaders oder einer Flotte den Oberbefehl derselben zeitweilig und für die
Dauer der Expedition
dem
ältesten
Kapitän. Dieser erhielt alsdann für diese Zeit den
Titel Kommodore. Seit demAusbruche des Bürgerkrieges
ernannten jedoch sowohl die Nord- als die Südstaaten fest angestellte und auch nach dem Frieden behielt die
Union diese
Charge
bei.
Über die dem Admiral zustehenden Ehrenbezeigungen s. Salut und Seeceremoniell, über
seinen Chargengehalt s. Diensteinkommen.
(VanessaAtalantaL.,Tafel:
Schmetterlinge
[* 12] I,
[* 10]
Fig. 27), einer der schönsten
Tagschmetterlinge
Centraleuropas, der auch in Nordamerika
[* 13] und Südasien vorkommt und mit dem großen und kleinen Fuchs,
[* 14] dem Pfauenauge und
Distelfalter zu den Eckflüglern gehört, die durch ihre zottigen, verkümmerten Vorderbeine, die eckig ausgeschweiften Außenränder
der Flügel sowie durch die mit sechs Reihen ästiger, spitziger
Dornen besetzten Raupen und die meist
goldglänzenden, auf dem Rücken mit nasenförmiger
Erhöhung versehenen, mit der Schwanzspitze frei aufgehängten
Puppen sich
auszeichnen.
Die Grundfarbe des Admiral ist braunschwarz mit schiefer, roter Mittelbinde, weißen Vorderflecken und blauer Randlinie
auf den Vorderflügeln, während die Hinterflügel feuerrot gesäumt sind, blaue
Augen am innern Rande tragen und auf der
marmorierten Unterseite die Zahl 8118 in schwarzen Zügen zeigen. Die kurze, meist braune oder schwarze Raupe hat gelbe,
ästige
Dornen und einen gelben Seitenstreif, wodurch sie sich leicht von der Raupe des
Tagpfauenauges unterscheidet. Sie lebt
im
Mai und dann wieder im September auf
Brennnesseln in zusammengezogenen
Blättern. Der Falter fliegt im
Spätsommer; das Weibchen überwintert und legt im
Frühjahr seine
Eier.
[* 15]
ein Kollegium, welches aus den
Spitzen der Seebehörden eines
Staates zusammengesetzt, als höchste Instanz
für die nautischen Angelegenheiten des
Landes thätig ist. In England ist die Admiralität zugleich das Marineministerium,
und in den Bereich ihrer Wirksamkeit gehört außer der Kriegsmarine auch das
Lotsen-,
Leuchtfeuer-, Navigationsschulen- und
Betonnungswesen sowie die Fischerei
[* 16] auf offenem
Meere. Ähnlich in
Holland,
Frankreich,
Italien,
[* 17]
Spanien,
[* 18]
Norwegen-Schweden und
Dänemark.
[* 19] In
Deutschland ist seit 1889 die Admiralität aufgelöst durch
Trennung in eine oberste Kommandobehörde,
das Oberkommando der Marine, und eine unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers stehende Verwaltungsbehörde, das
Reichsmarineamt.
(S.
Deutsches Heerwesen.)
der einer
Admiralität oder einem Marineministerium beigeordnete Gerichtshof, welcher über die
beim Seewesen entstehenden Streitigkeiten entscheidet. In
Staaten, welche eine Kriegsmarine besitzen, ist dieses Gericht hauptsächlich
nur in Kriegszeiten thätig, um über die Wegnahme von Schiffen, Rechtskräftigkeit und
Bruch einer
Blockade
u. s. w. abzuurteilen.
Das Gericht führt dann auch den
Namen Prisengericht. (S. Prise.) über die Zusammensetzung der Prisengerichte
in
Deutschland wird nach dem Reichsgesetze vom durch kaiserl. Verordnung bestimmt.
zum
Bismarck-Archipel gehörige Inselgruppe des
Großen Oceans, Besitztum der
Deutschen Neuguinea-Compagnie, liegt nördlich vom östl.
Teile Neuguineas und zerfällt in
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