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Verhandlung aufgezeichnet wurden, und Berichte von Zeitgenossen. Viel zahlreicher aber sind die erdichteten, gefälschten oder doch in späterer Zeit überarbeiteten Märtyrerakten. Einen vortrefflichen, wenn auch nicht ganz genügenden Versuch, Echtes von Unechtem zu scheiden, machte der Mauriner Ruinart in den «Acta primorum martyrum sincera» (Par. 1689 u. ö.; zuletzt Regensb. 1859). Neben den Acta Martryrum sind zu erwähnen die Kalendarien, Verzeichnisse der Todes- und Gedenktage der Märtyrer nach der Ordnung des Kalenders.
Das älteste ist das römische vom J. 354. Eine Erweiterung dieser Kalendarien sind die aus dem siebenten und den folgenden Jahrhunderten stammenden Martyrologien, in welche auch Heilige, die nicht Märtyrer waren, mit teilweise unzuverlässigen biogr. Notizen, aufgenommen wurden. Das älteste trägt mit Unrecht den Namen des Hieronymus; andere sind von Beda, Ado, Usuardus, Hrabanus Maurus, Notker. Das «Martyrologum Romanum» ist das amtliche Verzeichnis aller in der röm.-kath. Kirche anerkannten Heiligen, 1584 im Auftrage Gregors XV. revidiert und herausgegeben von Baronius, 1748 nochmals revidiert unter Benedikt XIV. In die spätern Ausgaben wurden die neu kanonisierten Heiligen eingefügt. Den Martyrologien entsprechen in der griech. Kirche die Menäen und Menologien.
Vom 4. Jahrh. an erschienen immer zahlreicher Biographien einzelner Heiligen, später auch Sammlungen von solchen. Eine große Verbreitung fanden namentlich die des Griechen Simeon Metaphrastes um 900 (abgedruckt in «Patrologia graeca», Bd. 114-116) und die «Legenda aurea» des Jakobus (s. d.) de Voragine. Seit Ende des 15. Jahrh. wurden solche Sammlungen mit etwas mehr, freilich noch sehr unzulänglicher Kritik herausgegeben von Boninus Mombritius («Sanctuarium», 2 Bde., Vened. 1474),
Aloys Lippomani («Vitae Sanctorum», 8 Bde., Rom 1551-60) und Laurenz Surius («Vitae Sanctorum», 6 Bde., Köln 1570-75). Für eine größere und wissenschaftlich genügendere Sammlung der Art sammelte der Jesuit Heribert Rosweyd (geb. 1569 zu Utrecht) Materialien. Mit deren Bearbeitung wurde nach seinem Tode (1629) von dem Ordensobern Johann von Bolland (geb. 1596 im Limburgischen, gest. 1665) beauftragt. Er erweiterte Rosweyds Plan und veröffentlichte zu Antwerpen von 1643 an in Verbindung mit Gottfr. Henschen und Daniel Papebroek 5 Bände «Acta Sanctorum», welche nur die Heiligen der Monate Januar und Februar enthalten.
Das Werk wurde von andern Jesuiten (den Bollandisten) in immer zunehmender Ausführlichkeit (später in Brüssel) fortgesetzt. Bis 1786 erschienen 52 Bände, bis zum 7. Okt. gehend. Die Prämonstratenser zu Tongerloo gaben 1794 den 53. Band heraus. Dann geriet das Werk ins Stocken. 1837 übernahmen einige Jesuiten (die neuen Bollandisten) mit Unterstützung der belg. Regierung die Fortsetzung. Von 1845 an sind acht weitere Bände erschienen (der letzte, 1887, umfaßt den 1. bis 3. Nov.), ferner 1875 ein Registerband und seit 1882 sieben Bände «Analecta Bollandiana». Bei B. Palmé in Paris erschien 1863-83 ein neuer Abdruck der ältern Bände. Die Acta Sanctorum der Bollandisten sind die verdienstvollste Leistung der Jesuiten, ein nicht nur für die Heiligengeschichte, sondern auch für die Kirchengeschichte, sowie für Profan- und Kulturgeschichte wichtiges Quellenwerk. -
Vgl. Gachard, Mémoire historique sur les Bollandistes et leurs travaux (Gent 1835);
Pitra, Études sur la collection des actes des saints par les Bollandistes (Par. 1850);
Tougard, De l'historie profane dans les actes grecs des Bollandistes (ebd. 1850).