Absolutismus, diejenige Regierungsform, bei welcher die Gewalt des
Regenten nicht verfassungsmäßig beschränkt
ist. Der monarchische A.
war in den europ. Kontinentalstaaten während des 17. und 18. Jahrh.
die herrschende
Staatsform geworden, begünstigt von den Theologen, welche der Obrigkeit eine göttliche Gewalt zuschrieben,
und von den röm. Juristen, die den Landesfürsten die absolute Gewalt des
altröm.
Kaisers zuerkannten. Den Höhepunkt erreichte diese
Staatsform unter
Ludwig XlV. von
Frankreich durch konsequente Verwirklichung
des bekannten «L'Etat c'est moi!» (der
Staat bin ich).
Die verschärfte Form des A. ist der
Despotismus (s. d.). Neben dem
A. der
Staatsgewalt giebt es auch einen A. des
Staates selbst, den sog. Staatsabsolutismus, der darin besteht, daß die
Staatsgewalt auch solche Angelegenheiten
an sich zieht,
welche entweder der Privatthätigkeit und der freien
Association, oder den Gemeinden,
Kreisen u.s.w. besser überlassen bleiben.
Doch haben über die Grenzen
[* 1] der Staatsthätigkeit die Meinungen in verschiedenen Zeitepochen sehr gewechselt. Am weitesten
ausgedehnt war die Staatsthätigkeit im 18. Jahrh., als dessen typischer
Vertreter hier
KaiserJoseph II. (Josephinismus) erscheint. Im 19. Jahrh. folgte eine Epoche weitgehender
Beschränkung der Staatsaufgaben
zu Gunsten der individuellen
Freiheit.
Die neueste Zeit dagegen bewegt sich unter dem starken Einfluß socialistischer Ideen wieder unverkennbar nach der
Richtung
großer Erweiterung der Staatsthätigkeit unter Einschränkung der
Sphäre individueller
Freiheit.
Daß
Staatsabsolutismus und absolutistische Regierungsform nicht notwendig zusammenfallen, geht daraus hervor, daß in
Frankreich
der dort aufs höchste getriebene Staatsabsolutismus (gleichbedeutend mit Centralisation, s. d.)
ebensowohl unter der konstitutionell beschränkten Regierung
Ludwig Philipps wie unter dem Militärdespotismus des ersten
und auch des dritten Napoleon bestand. Wohl aber bedingen sich beide insofern, als die absolutistische
Form der Regierung leicht auch zu einer quantitativen Erweiterung der
Staatsgewalt, also zum Staatsabsolutismus, verleitet,
während umgekehrt, wo dieser herrscht und es also an Gemeindefreiheit, Associationsgeist u.dgl. fehlt, der
A. der
Staatsgewalt
am ersten
Wurzeln schlägt.
in der Geologie
[* 2] die in vielen Gesteinsmassen auftretenden Zerklüftungen und
Spalten, wodurch jene in
Gesteinskörper von verschiedener oft regelmäßiger Gestalt und verschieden angeordneter Gruppierung getrennt werden. Die
allgemeine
Ursache ist die innere Kontraktion, die bei den glutflüssigen
Eruptivgesteinen durch das bei
der Erstarrung eintretende Schwinden der
Masse, bei den aus dem Wasser abgesetzten Sedimenten durch Eintrocknung erfolgt.
Die bezeichnendsten Formen der sowohl von der mineralog. als chem. Zusammensetzung der Gesteine
[* 3] ganz unabhängigen Absonderung sind: die kugelige oder sphäroidische (z. B. bei
Diabas,
Basalt, Porphyr, Granit), die plattenförmige (Phonolith, Porphyr), die säulenförmige (namentlich bei
Basalt), die
parallelepipedische oder quaderförmige (Granit, Sandstein) und unregelmäßig-polyedrische (bei den verschiedensten
Eruptivgesteinen,
Grauwacken, Sandsteinen). Bei der säulenförmigen Absonderung pflegen die
Säulen
[* 4] mit ihrer Längsachse allemal senkrecht auf der
Erkaltungsfläche zu stehen, weshalb sie in einem horizontal ausgebreiteten Lavastrom vertikal, in einem
senkrecht das
Gebirge durchschneidenden Basaltgang horizontal gerichtet sind.
Absonderungsrecht, im Konkurs, s.
Abgesonderte Befriedigung. ^[= A. B. aus Gegenständen, die zu einer Konkursmasse gehören, können solche Personen verlangen, ...]
in der
Medizin die im menschlichen oder tierischen Körper vielfach vorkommende Ausscheidung flüssiger
oder luftförmiger
Stoffe aus dem
Blute; daneben wird auch das Produkt dieser Ausscheidung, d. h. also das Gemisch
der ausgeschiedenen
Stoffe, als Absonderung bezeichnet. Da das
Blut in einem geschlossenen Röhrensystem den Körper durchkreist, so
können Ausscheidungen aus dem
Blute nur dadurch vor sich gehen, daß die Blutbestandteile durch unsichtbar feine Poren der
Blutgefäßwände durchschwitzen.
Die äußerst zarten Wandungen der
Haargefäße (s. d.) sind jenem Durchtritt von Blutbestandteilen besonders
günstig und daher im Leben der ausschließliche Sitz dieses Prozesses. Da die
Wand der
Haargefäße nicht in allen Organen
gleich gebaut und für verschiedene
Stoffe verschieden leicht durchgängig ist, da ferner das
Blut in verschiedenen Organen
ein verschiedenes ist und unter verschiedenem Drucke steht, da endlich auch die chem. Zusammensetzung
der einzelnen Organe verschieden ist und demnach auf die einzelnen Blutbestandteile eine verschiedene
Anziehung ausüben muß,
so erklärt sich schon hieraus einigermaßen die große Verschiedenheit der zahlreichen Absonderung, welche im Körper
stattfinden.
Diejenige Absonderung, welche lediglich in dem
Austritt von Blutbestandteilen aus den
Haargefäßen besteht, pflegt man Transsudation,
und das ausgetretene wasserhelle, alkalisch reagierende, mehr oder minder eiweißhaltige Stoffgemisch
Transsudat zu nennen. Als solches ist der Saft zu bezeichnen, welcher in alle Organe stetig aus dem
Blute ausgeschieden wird,
und aus welchem sich die Organe ernähren (sog. Parenchym- oder
Ernährungsflüssigkeit). Ferner gehören hierher die im gesunden
Zustande sehr spärlichen, in
Krankheiten oft sehr reichlichen Flüssigkeiten, welche sich in den natürlichen
Höhlen des Körpers vorfinden, z. B. in der
Brusthöhle, der Bauchhöhle, dem
Herzbeutel, den Gelenkhöhlen u. s. w. Die
Transsudate
sind im
Grunde nichts weiter als ein verdünntes
Blut mit
Abzug der
Blutkörperchen.
[* 5]
Von diesen einfachsten Absonderung oder
Transsudaten, welche nur
Bestandteile enthalten, die sich auch im
Blute vorfinden,
unterscheidet man diejenigen, welche eine ganz besondere chem. Zusammensetzung, d. h.
Bestandteile zeigen, die man im
Blute nicht findet, die also auch nicht bloß aus dem
Blute ausgetreten sein können, sondern
welche aus den ausgetretenen Blutbestandteilen erst durch chem. Umwandlungen erzeugt sein müssen.
Diese Absonderung, welche man auch als Sekretionen bezeichnet, werden sämtlich in besondern Absonderungsapparaten,
den sog.
Drüsen (s. d.), zubereitet. Die Drüsenzellen sind nun der Ort, in welchem
die aus dem
Blute ausgetretenen und in die Schläuche hindurchgeschwitzten Blutbestandteile eigentümlich umgewandelt werden,
um dann entweder durch Zerfall der Zellen (welche von neu nachwachsenden ersetzt werden) frei oder von
der durchströmenden Flüssigkeit ausgewaschen zu werden und sich durch die Ausführungsgänge der
Drüse an ihren
Bestimmungsort
zu ergießen. Obwohl die erwähnten
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