die
Schlinge wird ein für allemal nur so fest angelegt, daß die
Blutgefäße zusammengepreßt werden und eine völlige Stockung
der Ernährungssäfte und brandiges
Absterben eintritt; oder endlich die
Schlinge wird in Pausen von einem oder zwei
Tagen fester
und fester angezogen, wodurch zuerst eine Säftestockung, weiterhin aber eine allmähliche Durchschnürung
des Gebildes erreicht wird.
Die erste Methode ist im allgemeinen die zweckmässigste und gefahrloseste.
Sie erfordert, wenn es sich nicht um sehr kleine und sehr weiche Gebilde handelt, ein besonderes
Instrument, den
Ecraseur
[* 1] (s. d.).
Eine ähnliche Wirkung erzielt man mit der galvanokaustischen Schneideschlinge (s.
Galvanokaustik). Die beiden andern Methoden
sind lästiger, weil bei ihnen die
Operation länger dauert, der Druck der
Schlinge (Ligatur) oder die
eintretende
Entzündung oft sehr schmerzhaft ist, auch jedes erneuerte
Anziehen der
Schlinge neue
Schmerzen verursacht.
Man wendet das Abbinden
[* 2] besonders an, wo der Reichtum des Gebildes an
Blutgefäßen bei der
Operation mit
Messer
[* 3] oder Schere
[* 4] eine starke und schwer zu stillende
Blutung herbeiführen würde (an
After,
Zunge), ferner an
Stellen des Körpers, die für
schneidende
Instrumente schwer zugänglich (Rachenhöhle,
Gebärmutter
[* 5] u. s. w.) sind, dann bei blutarmen
Personen, denen schon
eine geringe
Blutung schädlich sein könnte, endlich bei solchen, die
Scheu vor jeder blutigen
Operation haben. Sehr
geeignet für das Abbinden sind Gebilde, deren
Basis stielförmig ist, wie viele Polypen. - Bei
Cement, Mörtel,
Gips
[* 6] u. s. w. bedeutet
Abbinden soviel wie sich erhärten.
Widerruf, Ehrenerklärung,
Strafen fürBeleidigungen, die noch in neuern deutschen Partikularrechten
vorkamen und vom
Richter festzusetzen waren. Das geltende deutsche
Strafrecht hat sie beseitigt. Eine Klage auf Abbitte findet nicht
mehr statt. Die Abbitte kann noch vorkommen in der Form einer Erklärung des Beleidigers dem Beleidigten gegenüber,
durch welche jener die Anstellung der Klage abwendet, und es wird hierzu die Gelegenheit und Veranlassung
häufig durch die Sühneverhandlung gegeben sein, welche nach Vorschrift des §. 420 der Strafprozeßordnung der
Erhebung
der Privatklage wegen
Beleidigung vorhergehen muß. - Die Abbitte ist hervorgegangen aus dem Bedürfnis, die Genugthuung für Ehrenkränkungen,
welche nach röm.
Recht für diesen wie für jeden absichtlichen
Eingriff in die Privatrechtssphäre in
Geld zu leisten war, in der der deutschen Rechtsanschauung entsprechenden
Weise zu ergänzen. Der german.
Auffassung von der
Ehre und ihrer Kränkung erschien diese
Sühne nicht ausreichend. und
Fehde (s. d.) traten ergänzend ein.
Ausfluß
[* 7] dieser
Anschauung
ist der Zweikampf.
das
Abbrechen der
Blätter von Rüben und ähnlichen Knollengewächsen
vor der Ernte,
[* 8] um sie als Viehfutter
zu verwenden.
Durch das Abblatten leidet der Ertrag und bei
Zuckerrüben der Zuckergehalt. - Abblatten ist auch volkstümliche Bezeichnung
für das Abstehen des Ellbogens an derBrust
bei Haustieren.
(spr. äbbott),George, engl. Prälat, geb. zu
Guildford, studierte und lehrte zu Oxford,
[* 9] wo er 1609
Master
of
University College wurde, nachdem er 1608 mit dem Großsiegelbewahrer Lord Dunbar nach
Schottland gegangen war, um die
Vereinigung der
schott.
Episkopalkirche mit der englischen zu stande zu bringen. Im Jan. 1611 wurde Abbot zum
Bischof von
London
[* 10] und im November desselben Jahres zum Erzbischof von
Canterbury ernannt.
Jakob I. zog ihn in den wichtigsten
Staats- und
Kirchenfragen zu
Rate. Abbot starb zu Croydon; seine Vaterstadt, wo er ein Hospital gegründet, ließ ihm
ein
Denkmal errichten.
Robert Abbot,
Bischof von Salisbury, geb. 1560,
Bruder des vorigen, war gleichzeitig mit jenem Professor zu Oxford, erwarb sich
durch sein
Buch «Antichristi demonstratio» (Lond. 1603)
die besondere Gunst König
Jakobs I. und verteidigte in der
Schrift«De suprema potestate regia» (Lond. 1616) die königl.
Gewalt gegen
Bellarmin und
Suarez. Er starb
Charles Abbot,
Vater und Sohn, engl. Staatsmänner, s. Colchester (Lord).
(spr. äbbottsfohrd), der berühmte Landsitz des Dichters
Walter Scott, in der schott.
Grafschaft Roxburgh,
rechts am
Tweed, in der Nähe der
AbteiMelrose (5 km), 4 km im SO. von Galashiels, Jedburgh und Dryburgh,
war ehemals ein
Bauerngut, Cartley
Hole genannt.
Walter Scott kaufte 1811 das altertümliche Haus und gestaltete es allmählich
zu einem romantischen Wohnsitz im Schloßstil um, mit schönen
Anlagen, einer
Bibliothek, Altertümern und Gemälden.
Mehrere
Teile des
Gebäudes sind alten schott. Schlössern und
Palästen nachgeahmt. Hier starb der Dichter 1832. Das
Gut Abbotsford umfaßt 5 qkm. Der Baronetstitel der Familie war auf Abbotsford gegründet;
derselbe erlosch aber schon mit dem Ableben des letzten
Sohnes von
Walter Scott. Das Besitztum gehört seit 1858 der
einzigen Urenkelin des Dichters,
Mrs. Constable Maxwell-Scott (geb. 1852). Eine
Beschreibung von Abbotsford zu
Lebzeiten
Walter Scotts gab
Washington
[* 11]
Irving in «Abbotsford and Newstead Abbey» (Lond.
1835).
(spr. äbb-),Jacob, nordamerik. Jugendschriftsteller, geb. zu
Hallowell (Maine), gest. zu Farmington, studierte
Theologie, war 1825-29 Professor der Mathematik am
Amherst College,
1829-34 Direktor der
Mount-Vernon-Mädchenschule zuBoston,
[* 12] bis 1836 Geistlicher und privatisierte seit 1838 zu
Neuyork
[* 13] in freier Schriftftellerei. Seiner Feder entstammen an 200
Bände aus den verschiedensten Gebieten. Seinen Ruf begründeten
die
«Young christian series» (4 Bde.),
wie er auch mit dem nachgelassenen Werke «The young christian» (mit
Biographie und
BibliographieA.s von E. Abbott, Neuyork 1382) abschloß. Seine
«Rollo books» (28 Bde.) bilden den Gipfel der amerik.
Jugendlitteratur. Dazu kommen: «Harper's storybooks» (36 Bde.),
«Little learner series» (5 Bde.),
«The Franconia stories» (10 Bde.),
«The
August stories» u. a. Er suchte den Leseeifer der jungen Amerikaner durch einfache,
klare
Darstellung aller Wissenszweige zu befriedigen.
A.sRichtung fand zahlreiche Nachahmer.