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medizinische, veterinär-medizinische und philosophische Fakultät; Basel, Genf und Lausanne je eine theologische, juristische, medizinische und philosophische Fakultät; Freiburg und Neuenburg je eine theologische, juristische und philosophische Fakultät. Freiburg soll durch Angliederung einer medizinischen Fakultät zu einer vollständigen Universität ausgebaut werden. Die Schulen sind mit allen Hilfsmitteln zum Studium (Bibliotheken, Laboratorien, Kliniken, Sammlungen etc.; Sternwarten in Neuenburg und Genf) wohl ausgerüstet. Während die Gesamtzahl der immatrikulierten Studierenden im Jahr 1893 noch 2758 (wovon 275 Damen) betrug, zeigte der Besuch auf Schluss des Wintersemesters 1907/08 folgende Ziffern: 6905 Studierende (wovon 1353 Damen), sowie ferner 1846 Hörer, zusammen also 8751 Besucher. Für die einzelnen Anstalten stellen sich die Ziffern wie folgt:
Hochschulen | Studierende Männlich | Weiblich | Hörer | Total | Von den Studierenden sind Kantonsbürger | Andre Schweizer | Ausländer |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Zürich | 1105 | 384 | 448 | 1937 | 316 | 410 | 763 |
Bern | 1193 | 519 | 424 | 2136 | 501 | 329 | 882 |
Basel | 589 | 16 | 119 | 724 | 215 | 240 | 150 |
Genf | 1350 | - | 349 | 1699 | 111 | 99 | 1140 |
Lausanne | 656 | 385 | 280 | 1321 | 174 | 126 | 741 |
Freiburg | 554 | - | 107 | 661 | 45 | 127 | 382 |
Neuenburg | 105 | 49 | 119 | 273 | 72 | 44 | 38 |
1907-08 | 5552 | 1353 | 1846 | 8751 | 2809 | 4096 |
In Lausanne, Genf, Zürich und Bern besteht ein grosser Teil der Ausländer aus weiblichen Studierenden; an der Hochschule Freiburg werden keine Damen immatrikuliert, und Basel immatrikuliert nur solche, die die schweizerische Maturität besitzen. Man hat auch begonnen, Massregeln zur Bekämpfung der Ueberflutung unsrer Universitäten durch die Ausländer, namentlich die Russen, zu ergreifen (Rektorenkonferenzen), doch ist man bis jetzt einzig zur Aufstellung von strengeren Immatrikulationsbedingungen gelangt.
8. Privatschulwesen. Besonders stark entwickelt ist in der Schweiz auch das Privatschulwesen, über das an dieser Stelle nur einige wenige Angaben gemacht werden können. Es lassen sich unterscheiden: a) Freie evangelisch-theologische Fakultäten (je eine in Genf, Lausanne und Neuenburg). – b) Privatschulen für allgemeine Bildungszwecke (z. B. Vorbereitungsanstalten auf den Uebertritt an die Hochschulen, Stifts-, Kloster- und Ordensschulen, protestantische Schulen, Landerziehungsheime, Seminarien etc.). – c) Rettungs- (Erziehungs-) Anstalten. – d) Blinden- und Taubstummenanstalten. – e) Anstalten für Schwachsinnige. – f) Schulen in Waisen- und andern Anstalten (z. B. in der schweizer. Anstalt für Epileptische in Zürich). – g) Privatschulen für Missionszwecke (Basel mit 224 Schülern und 19 Lehrern). – h) Musikschulen (Konservatorium in Zürich I mit 540 Zöglingen und 29 Lehrkräften; Musikakademie in Zürich V; Musikschule in Winterthur; 2 Schulen in Luzern; allg. Musikschule in Basel mit 971 Zöglingen und 46 Lehrkräften; Musikschule im Imthurneum in Schaffhausen; Konservatorium in Freiburg; 2 Schulen (Konservatorien) in Genf mit zusammen 1716 Zöglingen und 101 Lehrkräften).
C. Förderung des Unterrichtswesens durch den Bund.
Dem Bund gehört nur eine einzige Unterrichtsanstalt, das eidg. Polytechnikum in Zürich, an. Daneben beteiligt er sich aber durch Subventionen etc. in weitgehendem Masse am Unterrichtswesen der Kantone. Eine grosse Aufgabe ist ihm durch den in der Volksabstimmung vom der Bundesverfassung von 1874 angegliederten Artikel 27bis zugefallen, der folgendes bestimmt: «Den Kantonen werden zur Unterstützung in der Erfüllung der ihnen auf dem Gebiet des Primarunterrichtes obliegenden Pflichten Beiträge geleistet». In Ausführung dieses Artikels, sowie des auf ihn sich gründenden Bundesgesetzes vom betr. die Unterstützung der öffentlichen Primarschule sind den Kantonen durch das eidg. Departement des
Innern pro 1906 folgende Bundesbeiträge (60 Rappen pro Kopf der Wohnbevölkerung) ausgerichtet worden:
Kanton | Fr. |
---|---|
Zürich | 258621.60 |
Bern | 353629.80 |
Luzern | 87911.40 |
Uri | 15760,- |
Schwyz | 44308,- |
Obwalden | 12208,- |
Nidwalden | 10456,- |
Glarus | 19409.40 |
Zug | 15055.80 |
Freiburg | 76770.60 |
Solothurn | 60457.20 |
Basel Stadt | 67336,- |
Basel Land | 41098.20 |
Schaffhausen | 24908.40 |
Appenzell A. R. | 33168.60 |
Appenzell I. R. | 10799.20 |
St. Gallen | 150171,- |
Graubünden | 83616,- |
Aargau | 123898.80 |
Thurgau | 67932.60 |
Tessin | 110910.40 |
Waadt | 168827.40 |
Wallis | 91550.40 |
Neuenburg | 75767.40 |
Genf | 79565.40 |
Total | 2084137.60 |
Verwendet wurden diese Summen von den Kantonen für Errichtung neuer Lehrstellen, Bau und Umbau von Schulhäusern, Errichtung von Turnhallen und Turnplätzen und Anschaffung von Turngeräten, Ausbildung von Lehrkräften, Bau von Lehrerseminarien, Aufbesserung von Lehrerbesoldungen, Aussetzung und Erhöhung von Ruhegehalten, Beschaffung von Schulmobiliar und allgemeinen Lehrmitteln, Abgabe von Schulmaterial und obligatorischen Lehrmitteln an Schulkinder, Nachhilfe bei Ernährung und Bekleidung armer Schulkinder, Erziehung schwachsinniger Kinder.
Der Bund hat den Schweizer Schulen mit der Schulwandkarte der Schweiz von H. Kümmerly «nicht nur ein wundervolles kartographisches Bild der Heimat, sondern auch ein treffliches Lehrmittel geschenkt». Dazu hat sich im Jahr 1910 noch der Atlas für schweizerische Mittelschulen gesellt, der von der Erziehungsdirektoren-Konferenz mit Bundesunterstützung herausgegeben wird und unter der Redaktion von Prof. A. Aeppli in Zürich von der Kartographia A. G. in Winterthur hergestellt wurde. Andre Lehrmittel hat der Bund bis zur Stunde weder bearbeiten lassen noch herausgegeben.
Neuerdings wird auch eine Unterstützung der kantonalen Hochschulen (Universitäten) durch den Bund angeregt und durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren kräftig unterstützt.
Der Bund regelt und leitet die eidg. Medizinalprüfungen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am eine «Verordnung betr. den Maturitätsausweis für die Kandidaten der medizinischen Berufsarten» erlassen. Damit übt der Bund auch auf die Organisation der Mittelschulen einen massgebenden Einfluss aus.
Von der weitern Betätigung des Bundes auf dem Gebiete des Unterrichtswesens seien genannt: die Veranstaltung der eidg. Rekrutenprüfungen;
die Unterstützung der gewerblichen und industriellen Berufsbildung, der hauswirtschaftlichen und beruflichen Bildung des weiblichen Geschlechtes, des landwirtschaftlichen Unterrichtswesens und des kommerziellen Bildungswesens;
die Förderung des militärischen Turnunterrichts und des Vorunterrichts;
die Subventionierung der schweizer. permanenten Schulausstellungen in Zürich (Pestalozzianum), Bern, Luzern, Freiburg, Neuenburg und Lausanne;
die Leitung und Verwaltung des schweizer. Lehrerasyls (Berset-Müller-Stiftung) auf dem Melchenbühl bei Bern; die Unterstützung der Jugendschriftenkommission des schweiz. Lehrervereins und derjenigen des Lehrervereins der französischen Schweiz.
Nähere Angaben über die Tätigkeit der Bundesorgane auf einzelnen dieser Gebiete werden wir bei der Betrachtung der eidg. Verwaltung (Departemente) zu machen Gelegenheit haben.
D. Gesamtausgaben für das schweizer. Schulwesen. ¶