mehr
Fr. 160690, auf das landwirtschaftliche Bildungswesen Fr. 58864 und für allgemeine landwirtschaftliche Zwecke (wie Hagelversicherung, Melliorationen, Massnahmen gegen Schädlinge etc.) Fr. 226693.
7. Forstwesen.
Der Wald bedeckt eine Gesamtfläche von 44699 ha oder 35% des produktiven Areals und 31,75% des Gesamtareals. Die Verteilung auf den Besitzstand gibt folgendes Bild:
ha | |
---|---|
Staatswaldung | 3051 |
Gemeindewaldungen | 33713 |
Privatwaldungen | 7935 |
Total | 44699 |
Das Areal wird von 7 Staatsbeamten und 246 Gemeindeförstern verwaltet. Die Pflege der Forsten und ihre Bewirtschaftung ist eine sehr gute. Das zeigt sich in den grossen Nachforstungen und in den Ertragsziffern. Im Jahr 1906 wurden 1385299 Nadelholzsetzlinge und 326250 Laubholzsetzlinge zu Aufforstungen verwendet; dazu kommt noch der Verbrauch von 4910 kg Samen. Die Gesamtnutzung aus den Staatswaldungen gab 18443,67 m3 Holz zuzüglich 341,5 Ster Stockholz, die dem Staat eine Einnahme von 337754 Fr. brachten (1907), was abzüglich der Verwaltungsgebühren und verschiedener Servitute einen Reinertrag von 234327 Fr. oder Fr. 76,52 per ha abwirft.
Die Gemeindewaldungen spielen eine grosse Rolle in der Haushaltung der Gemeinden. Der Ertrag war im Jahr 1907: 198116 m3 (1906: 204639 m3) im Wert von Fr. 3287671 (1906 3424799). Die Forstgesetzgebung lehnt sich an die Bundesgesetze an.
8. Jagd.
Der Aargau hat das Reviersystem nach dem Grundsatz, dass das Jagdrecht prinzipiell dem Grundeigentum zusteht. Jede Einwohnergemeinde verpachtet ihr Areal und erhält den vollen Betrag der Jagdpacht mit der gesetzlichen Bestimmung, der Ertrag soll vorab zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Vor dem neuen Gesetz, das am in Kraft trat, waren die Reviere noch bezirksweise verpachtet worden. Das hat seinen Einfluss auch auf den Ertrag geltend gemacht, indem dieser aus Konkurrenzgründen gewaltig gestiegen ist. Die aargauischen Gemeinden lösen heute aus ihren Revierpachten Fr. 98140, und der Staat erhält mit seinen 15%, Fr. 14721.
Dank dem Reviersystem ist der Wildreichtum im Aargau gross. Allerdings sind die Reviere sehr verschieden in dieser Hinsicht, offene und an Patentkantone angrenzende Reviere weisen nicht gerade reichen Wildstand auf. Tritt aber die Wildhege mit einem weidgerechten Abschuss verbunden auf den Plan, so lassen sich auch in diesen Gebieten ansehnliche Wildstände heranziehen. Das Wild gehört der Niederjagd an. An Nutzwild finden wir am häufigsten Hase und Reh, nebst Enten und Fasanen.
Die Schnepfe kann im Frühjahr zur Zeit des Schnepfenstriches und auf dem Herbstzug geschossen werden. Unter dem Raubzeug sind gerade in den Jurapartien Fuchs und Dachs zu nennen; zu diesen gesellen sich an unsern Flüssen die Fischotter und im übrigen das kleine Haarraubzeug (Marder, Iltis, Wiesel) und wildernde Katzen und Hunde. Unter den gefiederten Räubern finden wir alle mitteleuropäischen Vögel, die Falken, Habichte, Bussarde und die Krähen. Hochwild existiert nur in einigen Landesgegenden. Es ist vertreten durch das Auerwild, das nicht abgeschossen werden darf, weil es unter eidg. Vogelschutz steht.
Jagdzeiten sind, für Flugjagd 1. Sept, bis 28. Februar; für Hasen, Rehe etc. 1. Oktober bis 30. Dezember; für Rehbock 1. Mai bis 31. Dez.; für Schnepfen 8. März bis 8. April und Herbstjagd.
Der aargauische Jagdschutzverein arbeitet rastlos an der Verbesserung der Jagdverhältnisse und an der Förderung der weidgerechten Jägerei.
9. Fischerei.
Die Fischerei ist durch das Bundesgesetz vom sowie die Vollziehungsverordnung des Kantons Aargau vom und einige weitere Beschlüsse geregelt. Der Staat als Besitzer der öffentlichen Gewässer verpachtet diese zur Ausübung der Fischerei, sofern nicht einzelne Korporationen und Personen erwiesenermassen das Recht dazu besitzen. Zu diesem Zweck hat der Staat sein Gebiet in eine entsprechende Anzahl von Revieren einzuteilen. Die Pachtdauer ist auf 8 Jahre bemessen.
Der Staat vereinnahmte aus den Staatsfischenzen 1907 Fr. 16973. Für das Gedeihen unsrer Fischerei sorgen 23 Brutanstalten, die im Jahr 1907 zusammen 9168950 Eier einsetzten und 8095140 Fischchen ausbrüteten. Der Bundesbeitrag an diese Fischzuchtanstalten betrug 3915 Fr. In der aargauischen Fischerei war der Lachsfang von jeher von Bedeutung. Das Resultat dieser Fischerei ergibt sich aus folgenden Zahlen: Im Rhein und in der Aare wurden 1907 796 Stück Lachse und Salm gefangen mit einem Gesamtgewicht von 5778,5 kg (ausserhalb der Schonzeit). Im Gesamten betrug der Fang aber zuzüglich der Fische zur künstlichen Fischzucht (in der Schonzeit gefangen) 1290 Stück mit 9086,5 km Gewicht. Oberhalb des Stauwehrs der Beznau werden keine Lachse mehr gefangen.
[Prof. A. Hirt.]
10. Bevœlkerung.
Die Rassenverhältnisse sind schwer zu ergründen. Der brünette Typus kann von mehr als einer Art Urbevölkerung, aber auch von Römern und Romanen herstammen, der helle und die Grossschlachtigkeit von Kelten und Germanen. Nur äusserste Oberflächlichkeit konnte sich für die deutsche Schweiz und so auch für den Aargau mit dem Dogma durchgängig alemannischer Herkunft der Bevölkerung abfinden lassen. Die bereits aus hellem und dunklem Typus gemischte keltoromanische Mischrasse ist von den blonden Alemannen auch bei uns (nach zuverlässigen Analogien) nur hinsichtlich der Gutsbesitzer und der wohlhabenden Städter ausgemerzt worden. Im gesamten schweizerischen Mittelland geriet sie in die Knechtschaft der Sieger, mit denen sie nach und nach verschmolz.
Wenn zahlreiche Ortsnamen deutsch sind, so beweist das nicht dagegen, denn sie kommen von den neuen Herren des Landes. Seine Besitzergreifung durch diese geschah übrigens wohl allmählich, wie etwa bei den Longobarden in Italien, den Dorern im Peloponnes, den Juden in Palästina. Namentlich muss es im Jura und in den südl. Kantonsteilen so gewesen sein, wo man auffällig romanischen Typen begegnet, deren Zahl im benachbarten Solothurn und Luzern zunimmt. Der Rückgang der fränkisch-alemannischen Nasalierung, die sich auf aargauischem Gebiet nur in den nördl. Grenzstrichen einigermassen erhalten hat, kann auf die burgundische Herrschaft (900-1000), die bis an die Reuss einigermassen romanisierend gewirkt haben wird, oder auf rätoromanischen Einfluss zurückgehen. Umgekehrt wird die österreichische Herrschaft im Frickthal, in der Grafschaft Baden aber die ausgesprochen alemannische Nachbarschaft im nördl. Teile des Kantons Zürich die Alemannisierung begünstigt haben, so wie etwa heutzutage ¶