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Die Bezirksgerichtsschreiber besorgen die Führung der Handelsregister. Jeder Kreis hat ein Friedensgericht, bestehend aus dem Friedensrichter als Präsidenten und vier Beisitzern, deren einer als Vizepräsident amtet. In den Kreisen Granges, Les Ormonts und Rougemont, die je in zwei Sektionen zerfallen, gibt es neun solcher Beisitzer. Kreise mit einer Bevölkerung von über 10000 Seelen können die Untersuchung der Straffälle einem besondern Untersuchungsrichter (juge informateur) übertragen, wie dies für die Kreise Lausanne und Montreux zutrifft. Neben ihrer gesetzlich geregelten Kompetenz in Zivil- und Strafsachen sind den Friedensgerichten noch die Kontrolle über das Vormundschaftswesen und andre Attribute zugeteilt.
Jeder Bezirk des Kantons bildet in der Regel einen eigenen Kreis für Schuldbetreibung und Konkurswesen. Im ganzen zählt man aber 23 solcher Kreise, da der Bezirk Aigle in drei (Bex, Aigle, Les Ormonts), der Bezirk Grandson in zwei (Grandson und Sainte Croix) und der Bezirk Vevey ebenfalls in zwei (Vevey und Montreux) Kreise zerfällt. Jedem Betreibungsamt steht ein «préposé aux poursuites» vor. Mit Ausnahme der Bezirke Lausanne, Vevey und Yverdon ist das Betreibungsamt überall mit dem Konkursamt vereinigt. Die Vorsteher dieser Aemter werden vom Kantonsgericht ernannt und müssen im Besitz eines Fähigkeitsausweises sein. Der Schuldbetreibungskreis Lausanne zerfällt in zwei Abschnitte: a) den östl. Teil der Gemeinde Lausanne mit dem Kreis Pully; b) den westl. Teil der Gemeinde Lausanne mit dem Kreis Romanel.
Gewerbliche Schiedsgerichte besitzen die Gemeinden Lausanne, Payerne, Yverdon, Vevey und Nyon. Sie werden von den Wählern ihrer Berufsgruppen auf eine Amtsdauer von je zwei Jahren bestellt. Jedes einzelne Gericht zerfällt in ein Bureau de conciliation (Vermittlungsbureau), das eigentliche Schiedsgericht und eine Rekurskammer. In jeder der genannten Gemeinden amtet für die Gesamtheit der gewerblichen Schiedsgerichte ein vom Kantonsgericht ernannter Gerichtsschreiber.
Die gewerblichen Schiedsgerichte erkennen über alle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Arbeitern, Angestellten und Lehrlingen) vorkommenden und den Wertbetrag von 3000 Fr. nicht überschreitenden Anstände betr. Dienst- und Arbeitsverträgen, Ausführung der übertragenen Arbeiten und betr. Lehrverträgen, ferner über die aus den eidg. Gesetzen über Haftpflicht sich ergebenden Entschädigungsforderungen. Das Gerichtsverfahren ist unentgeltlich.
18. Militaer.
Die Waadtländer Truppen sind zumeist dem 1. Armeekorps und zwar speziell der 1. Armeedivision, ein Teil auch der 2. Division und den Befestigungen von Saint Maurice zugeteilt. Folgendes ist deren Etat:
Auszug. | Offiziere | Unteroffiziere | und Soldaten |
---|---|---|---|
Infanterie : Füsiliere | 225 | 1080 | 8945 |
Schützen | 25 | 120 | 913 |
Feldartillerie | 54 | 189 | 1266 |
Gebirgsartillerie | 3 | 12 | 89 |
Positionsartillerie | 14 | 76 | 296 |
Festungsartillerie | 48 | + | 688 |
Train | 6 | + | 190 |
Kavallerie : Dragoner | 16 | 68 | 466 |
Guiden | 4 | + | 121 |
Mitrailleure | 5 | + | 76 |
Genie : Sappeure | 12 | 51 | 331 |
Pontoniere | 4 | 15 | 146 |
Pioniere | 4 | + | 119 |
Sanität | 60 | + | 181 |
Verpflegungstruppen | 6 | + | 135 |
Radfahrer | - | + | 45 |
Total Auszug | 486 | 1611 | 14007 |
Landwehr | |||
Infanterie : Füsiliere | 60 | 360 | 3956 |
Schützen | 10 | 60 | 449 |
Artillerie : Kanoniere und Train | 33 | + | 1067 |
Festungsartillerie | 9 | + | 92 |
Kavallerie : Dragoner und Guiden | 15 | + | 553 |
Genie | 11 | + | 276 |
Sanität | 40 | + | 91 |
Verpflegungstruppen | 7 | + | 45 |
Radfahrer | - | + | 11 |
Total Landwehr | 185 | 420 | 6510 |
Landsturm. | |||
Füsiliere | 4325 | ||
Schützen | 534 | ||
Artillerie | 497 | ||
Total Landsturm | 5356 |
19. Erziehung und Unterricht.
Vom Berner Regiment übernahm der neu erstandene Kanton Waadt 1803 eine Akademie mit Gymnasium, einige recht mittelmässig organisierte Gemeindelateinschulen und einen rudimentären Ansatz zur Volksschule. Seither haben alle die aufeinanderfolgenden Regierungen der Volksbildung ihr ganz besondres Augenmerk gewidmet. Abwechselnd standen dabei das einemal Mittel- und Hochschulwesen, das andremal dagegen die Primarschule im Vordergrund des Interesses.
Die von der Regierung Berns 1537 gestiftete Akademie war ursprünglich nichts als eine einfache Theologieschule. Gegen Ende des alten Régime bahnte sich dadurch eine Aenderung an, dass man je einen Lehrstuhl für Physik und Statistik (Geographie nach alter Auffassung) schuf und den Unterricht in Mathematik vom Philosophieunterricht abtrennte. Die Akademie zählte damit 10 Lehrstühle, worunter einen für Rechtswissenschaft. Ohne Organisation und Zweckbestimmung der Akademie wesentlich zu ändern, fügten dann die kantonalen Waadtländer Regierungen nach und nach einen zweiten und dritten Lehrstuhl für Rechtswissenschaft, einen solchen für französische Literatur und einen für Chemie hinzu.
Dabei bildeten die Professoren der Akademie immer noch zugleich den obersten Kirchenrat des Kantons. Unter der freisinnigen Verfassung von 1831 wurde die Schule dann von Grund aus umgestaltet, indem man sie ihrer kirchlichen Befugnisse entkleidete und sie zu einer wirklichen Anstalt für das Hochschulwesen umwandelte (1838). Man schuf eine theologische, juristische und philosophische Fakultät mit zusammen 12 ordentlichen Professoren, sowie einer Anzahl von ausserordentlichen Professoren und Privatdozenten. Während die Verfassung von 1845 der Akademie weniger günstig war, brachte das Gesetz vom dem höhern Unterrichtswesen einen neuen ¶