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Verwaltungsbehörde des Kantons. Demgemäss handhabt und vollzieht er die Gesetze und die landrätlichen Verordnungen, wacht über die öffentliche Sicherheit und polizeiliche Ordnung; er ist die Untersuchungsbehörde in Straffällen, vollzieht die Urteile, ist Obervormundschaftsbehörde und führt die Oberaufsicht über das Betreibungs- und Konkurswesen, über Zivilstandswesen und alle Landesverwaltungen, Gemeinden und Korporationen.
Präsident der Landsgemeinde, des Land- und des Regierungsrates ist der Landammann. Dem Regierungsrat untergeordnet ist der Erziehungsrat, der das Primarschulwesen im Kanton leitet, und der Sanitätsrat, der die Oberaufsicht über das öffentliche Gesundheitswesen führt.
Unterwalden nid dem Wald hat folgende Gerichtsbehörden: a) Den Friedensrichter, der den Sühneversuch zu machen hat und Streitsachen, deren Wert Fr. 20 nicht übersteigt, endgiltig beurteilt. b) Das Kantonsgericht, bestehend aus 7 Mitgliedern. Es beurteilt alle Zivilstreitigkeiten 1) durch einen Ausschuss von 3 Mitgliedern diejenigen von 20-100 Fr. Wert und 2) im Plenum alle Streitfälle über Fr. 100, endgiltig diejenigen bis auf Fr. 300. Es ist ferner Strafbehörde.
Das Urteil, welches eine Freiheitsstrafe über 2 Monate oder eine Geldstrafe über 500 Fr. oder Einstellung im Aktivbürgerrecht über 5 Jahre erkennt, ist appellabel ans Obergericht. c) Das Obergericht besteht aus 9 Mitgliedern und beurteilt die appellierten Zivilstreitigkeiten, welche den Betrag von Fr. 300 übersteigen, ferner immerwährende Rechte und Ehrenhändel, sowie die appellierten Straffälle. Ein Ausschuss des Obergerichts beurteilt Provokationsklagen und amtet zugleich als Konkursgericht.
Mit Bezug auf das Gemeindewesen ist folgendes zu erwähnen: Der Kanton zerfällt 1) in die 7 Kirchgemeinden Stans, Buochs, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil, Emmetten und Ennetbürgen, welchen die Wahlen der römisch-katholischen Seelsorgegeistlichen und die Verwaltung der Pfarrkirchen zusteht;
2) in die 11 Bezirksgemeinden Stans, Ennetmos, Dallenwil, Stansstad, Oberdorf, Buochs, Ennetbürgen, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil und Emmetten, denen die Wahl der Landratsmitglieder und die politischen Geschäfte und polizeilichen Massregeln zustehen;
3) in die 15 Schulgemeinden Stans mit Oberdorf, Dallenwil, Wiesenberg, Stansstad, Obbürgen, Kersiten, Büren, Buochs, Ennetbürgen, Wolfenschiessen, Altzellen, Ober Rickenbach, Beckenried, Hergiswil und Emmetten, welchen die Sorge für die Primarschule laut Bundesverfassung obliegt;
4) in die 6 Armengemeinden Stans, Buochs mit Ennetbürgen, Wolfenschiessen, Beckenried, Hergiswil und Emmetten, welche das Vormundschafts- und Armenwesen der Gemeindebürger zu besorgen haben. Die Bezirks- und Kirchenräte werden auf 6 Jahre, die Schul- und Armenräte nur auf 3 Jahre gewählt.
Das Korporationswesen wird von den Genossen- oder «Uertegemeinden» verwaltet. Während sie früher die politischen Wahl- und Verwaltungsgemeinden bildeten, sind sie seit 1850 mehr Privatgesellschaften geworden, die ihr Vermögen verwalten und an Staat und Gemeinden versteuern. Den Korporationen ist jedoch ein eigenes Strafgericht zugestanden, das die Uebertretungen der Gesetze und die Frevel am Gut der Korporation bestraft. Appellation an den ordentlichen Richter ist vorbehalten.
[Landammann Wyrsch.]
17. Militærwesen.
Der Kanton Unterwalden stellt mit ganz geringer Ausnahme seine sämtlichen Truppen zur Gottharddivision. Dort bilden sie das Infanteriebataillon 47 Auszug ganz, und zwar stellt hiezu Obwalden die 1.-3., Nidwalden die 4. Kompagnie. Ferner Bataillon 129 Landwehr ebenfalls ganz in der gleichen Einteilung. Ausserhalb des Verbandes der Gottharddivision stellt Nidwalden zum Schützenbataillon 4 die 4. Kompagnie. Die Gebirgsartillerie ist der 2. Abteilung des Gebirgsartillerieregimentes zugeteilt. Auf stellte der Kanton Unterwalden zur eidg. Armee folgende Truppen:
Auszug | Obwalden | Nidwalden |
---|---|---|
Infanterie | 633 | 630 |
Kavallerie | 4 | 9 |
Artillerie | 54 | 39 |
Genie | 33 | 24 |
Sanität | 14 | 27 |
Verwaltung | 5 | 11 |
Stäbe | 6 | 35 |
Total | 749 | 775 |
Landwehr | ||
Infanterie 1. Aufgeb. | 272 | 350 |
Infanterie 2. Aufgeb. | 165 | 227 |
Kavallerie | 2 | 1 |
Artillerie | 40 | 27 |
Genie | 15 | 21 |
Sanität | 19 | 5 |
Verwaltung | 4 | 2 |
Stäbe | 1 | 13 |
Total | 518 | 646 |
Es stellt also Obwalden in Auszug und Landwehr 1267, Nidwalden 1421 Mann. Da Ob- und Nidwalden ungefähr den gleichen Prozentsatz (jeweilen einen der besten in der ganzen Schweiz) militärtauglicher Rekruten haben, sollte Obwalden gemäss der Bevölkerungsziffer einen bedeutend grössern Mannschaftsbestand aufweisen als Nidwalden. Das gegenwärtige umgekehrte Verhältnis wird hauptsächlich bewirkt durch die in Obwalden viel stärkere Auswanderung. Im Jahr 1903 z. B. befanden sich aus Obwalden nahezu 700 Militärpflichtige auswärts, darunter mehr als die Hälfte in Amerika.
In Sarnen und Stans befindet sich je eine Kaserne. Während aber jene nur noch als Waffen- und Ausrüstungsdepot dient, erhält diese noch von Zeit zu Zeit militärische Einquartierung. Das Schiesswesen pflegen in Obwalden 13 und in Nidwalden 9 Schützenvereine.
18. Kirchliches.
Als die ältesten christlichen Kultstätten in Unterwalden werden durch die Ueberlieferung Maria zum Sonnenberg in der Schwende ob Sarnen, St. Niklausen am Schattenberg ob Kerns und St. Jakob zu Ennetmoos bei Stans bezeichnet. Die Ueberlieferung ist so allgemein und bestimmt, und es sprechen die in St. Niklausen und in Ennetmoos bei Restaurationsarbeiten aufgedeckten und von Dr. Rob. Durrer in Stans als ins 14. und 15. Jahrhundert gehörig bezeichneten Wandgemälde dafür, dass dort vielleicht schon in einer frühere Zeit als die Urkunden melden, Kirchen bestanden haben.
Die ältesten nachgewiesenen Pfarreien in Unterwalden sind: Sarnen 1036, Stans 1122, Buochs 1157, Kerns 1173. Fast sicher aber sind alle diese Kirchen noch älter als ihre erste urkundliche Erwähnung. Früher zum Priesterkapitel der Vierwaldstätte und zum Bistum Konstanz gehörig, stellte sich Unterwalden 1814 unter die Leitung des Generalvikars Göldlin in Münster (Kt. Luzern) und schloss sich nach dessen Tod provisorisch an das Bistum Chur an. Bei diesem Provisorium ist es bis heute geblieben. Die Geschäfte mit dem bischöflichen Ordinariat werden durch je einen bischöflichen Kommissar für Obwalden und für Nidwalden besorgt. Grosse Verdienste um das kirchliche Leben Unterwaldens haben sich im 16. Jahrhundert Kardinal Karl Borromäus und dessen Freund und Gesinnungsgenosse Ritter Melchior Lussi von Stans, der Vertreter der katholischen Schweiz auf dem Konzil zu Trient, ¶