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übergeben sich gezwungen sah, und begannen die Belagerung von Zürich. Ihr Heer zählte 20000 Mann. Trotz ihrer grossen Tapferkeit wären die Zürcher in diesem ungleichen Kampf wohl unterlegen, wenn nicht ein anderes Ereignis die Eidgenossen gezwungen hätte, die Belagerung aufzuheben. Da Kaiser Friedrich nicht in der Lage war, den Zürchern persönlich beizuspringen, suchte er Frankreichs Hilfe. Karl VII., der eben mit England Frieden geschlossen hatte, wusste nicht, was er mit seinem vielen Kriegsvolk anfangen sollte, und sandte daher gerne eine Armee von 30000 Mann gegen die Schweiz.
Diese aus allen Ländern stammenden Abenteurer, die nach einem ihrer frühern Führer die «Armagnaken» genannt wurden, standen unter dem nominellen Oberbefehl des französischen Dauphin und spätern Königs Ludwig XI., wurden aber tatsächlich von Jean de Bueil befehligt. Am sahen die Basler von ihren Mauern aus mit Schrecken, wie ein Geschwader des feindlichen Heeres um das andere heranrückte. Am 26. August traf die Spitze der Armagnaken bei St. Jakob an der Birs auf 1500 Eidgenossen, welche die Vorhut des der Stadt Basel zu Hilfe eilenden eidgenössischen Heeres bildeten. Es entspann sich ein furchtbarer Kampf.
Die Eidgenossen fochten mit grossem Heldenmut, mussten aber der Ueberzahl der Feinde unterliegen. 1300 Mann wurden getötet, und bloss 200 konnten dem Blutbad entrinnen. Der siegreiche Dauphin, der ebenfalls grosse Verluste erlitten, bot den Eidgenossen voller Bewunderung ihrer Tapferkeit einen ehrenvollen Frieden an, der am unterzeichnet wurde. Die Eidgenossen hoben die Belagerung von Zürich auf; doch dauerte der Krieg noch zwei Jahre fort, ohne einen entscheidenden Schlag zu bringen, sodass sich die Parteien endlich dahin einigten, dem Streit durch einen Schiedsspruch ein Ende zu machen. Am fällte der Obmann der Schiedsrichter, der hochangesehene Berner Schultheiss Heinrich v. Bubenberg, den Spruch dahin, dass der Bund Zürichs mit Oesterreich unvereinbar mit dem eidgenössischen Bunde sei.
«Damit war der hauptsächlichste Stein des Anstosses beseitigt, und der eidgenössische Gedanke feierte einen Sieg. Zürich wurde wieder schweizerisch; nur wenige grollten.» Zürich behielt sein altes Gebiet, musste aber Uznach und Gaster an Schwyz und Glarus abtreten. Damit war der status quo ante bellum wieder hergestellt. Das Bündnis mit Oesterreich hatte Zürich nur Nachteile und keinen einzigen Vorteil gebracht. Das erfreulichste Resultat des alten Zürichkrieges war die Einsicht, dass dem Schweizerbund ein festerer Zusammenhalt und eine neue Politik nottue. Um sich vor den Folgen eines neuen Bruches mit Oesterreich zu schützen, schlossen nun die Eidgenossen ein Bündnis mit Frankreich, welcher Schritt in der Folge einen grossen Einfluss auf die Geschicke der Schweiz ausüben sollte. Weitere Bünde schlossen die Eidgenossen während des nämlichen Zeitabschnittes ferner noch mit Savoyen, dem Bischof von Sitten, dem Wallis, dem Fürstabt von St. Gallen, den Städten Schaffhausen, St. Gallen, Mülhausen und Rottweil, sowie mit dem Herzog von Burgund.
Doch behagte dieser Friedenszustand dem kriegerischen Sinn vieler Eidgenossen der damaligen Zeit, denen Kampf und Fehde in Fleisch und Blut übergegangen und gleichsam zum Beruf geworden waren, nur wenig. Als auf einem Schiessen zu Konstanz 1458 ein von einem Luzerner gesetzter Berner Plappart (Scheidemünze) höhnisch zurückgewiesen wurde, sahen sich die Eidgenossen beleidigt und zogen alsobald mit 4000 Mann vor Konstanz, das ihnen eine beträchtliche Entschädigung bezahlen musste (Plappartkrieg).
Durch ihre Verbindung mit den Eidgenossen hatten sich die beiden Städte Mülhausen und Schaffhausen den in ihrer Nachbarschaft sitzenden Adel zum Feinde gemacht. Da Herzog Sigmund nicht in der Lage war, sie gegen die Uebergriffe dieser fehdelustigen Herren zu schützen, riefen sie den Beistand der Eidgenossen an. Es kam nun zu einem Scharmützelkrieg. Die Eidgenossen griffen zu den Waffen und zwangen die adeligen Herren des Klettgaues, Hegaues, Sundgaues und des Elsass, die sich mehr durch kühne Reden als durch wirkliche Taten auszeichneten, im Städtchen Waldshut Schutz zu suchen. Am begann die Belagerung von Waldshut, das sich aber wacker verteidigte, sodass am 26. August der Waldshuter Friede zu stande kam. Herzog Sigmund musste «den Eidgenossen für den Schaden und die Kriegskosten» die (kleine) Summe von 10000 Gulden gutschreiben. Sollte diese Summe nicht auf Johanni des folgenden Jahres bezahlt sein, so sollten die Bürger von Waldshut und des Herzogs Leute auf dem Schwarzwald Eigentum der Eidgenossen werden.
19. Politische Lage des Welschlandes.
Während sich in der deutschen Schweiz der Bund der acht alten Orte bildete und seine Unabhängigkeit errang, verblieb das Welschland unter der Herrschaft verschiedener kirchlicher oder weltlicher Herren, die ihre Untertanen durch Gewährung von Freiheiten und Rechten an sich zu fesseln vermocht hatten. Dank dieser Freigebigkeit ihrer Fürsten war die rechtliche Lage der westschweizerischen Gemeinden schon im 13. Jahrhundert eine vorteilhaftere geworden als diejenige der Gemeinden der deutschen Schweiz.
Jede Stadt hatte ihren Grossen und Kleinen Rat, sowie ihre Bürgerversammlung. Zuweilen schlossen die Städte unter sich auch Bündnisse, so z. B. 1339 Avenches mit Freiburg; Payerne 1343 mit Bern, 1349 mit Freiburg, 1355 mit Neuenburg und 1364 mit Murten. Die Abgeordneten der dem Haus Savoyen unterstehenden Städte vereinigten sich zusammen mit den Angehörigen des Adels und der hohen Geistlichkeit in Moudon zur Waadtländer Ständeversammlung (États de Vaud). In den Städten sprachen die Bürger und in den Landgemeinden der Herr des Ortes Recht.
Gegen diese Urteile konnte beim savoyischen Vogt in Moudon und in letzter Instanz am Hof zu Chambéry, der sich in dieser Hinsicht nach dem im Waadtland üblichen Brauch zu richten hatte, appelliert werden. Das Einkommen des Fürsten bestand aus einigen Zöllen und dem Erträgnis der Kronländer. Zu Zeiten von Ebbe in der herzoglichen Kasse übermittelte der Vogt der Waadt seine Wünsche der Ständeversammlung, die dann die Erhebung von Steuern bewilligte. Die Grafen von Savoyen, die vom Kaiser Sigmund 1416 in den Herzogstand erhoben wurden, waren mit Bezug auf diejenigen ihrer Güter, die in der Freigrafschaft lagen, Vasallen des Herzogs von Burgund. Die Herrschaft Savoyens erstreckte sich aber nicht auf die Stadt Lausanne, deren Bischof zugleich auch ihr weltlicher Oberherr war und zudem noch über die ¶