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Savoyer Kreuz weichen musste. Am Abend seines Lebens versuchte der alte Herzog Berthold V. noch einmal das Glück der Waffen und drang über die Grimsel ins Wallis vor, wo er aber bei Ulrichen im Jahr 1211 geschlagen wurde. Des Kampfes müde, schloss er mit dem Grafen von Savoyen Frieden und zog sich auf seine Burg Zäringen zurück, wo er als letzter seines Geschlechtes im Jahr 1218 starb.
Das Haus Zäringen war den Städten in ihren Kämpfen gegen den Adel ein fester Rückhalt gewesen. Wenn es sich forterhalten hätte, wäre zwischen Alpen, Rhein und Jura wahrscheinlich ein monarchischer Staat wie Savoyen oder Baiern entstanden. So kam denn das Erlöschen des Geschlechtes gerade recht, um die Weiterentwicklung der helvetischen Freiheiten zu begünstigen.
7. Staatliche und gesellschaftliche Ordnung zur Ritterzeit.
Nach der alten germanischen Anschauung, die in dieser Hinsicht vom romanischen Standpunkt stark abweicht, bestand die Aufgabe des Staates einzig darin, den Frieden und die öffentliche Sicherheit zu wahren, während die Sorge um die Nationalwohlfahrt und die Hebung der geistigen Kultur nicht seines Amtes war. Daher erscheint denn auch im Mittelalter der soziale Fortschritt sozusagen der grössern oder geringern Gunst der Umstände anheimgestellt. Er fällt damit ins Gebiet des Wirkungskreises der Kirche, des Handelsstandes und einiger Fürsten, wie der Zäringer und des Hauses Savoyen.
Ein Uebergreifen des obersten Landesherrn auf dieses Tätigkeitsfeld lässt sich mit Ausnahme der Regierung von Karl dem Grossen zu keiner Zeit erkennen. Nachdem der grosse Frankenkaiser gleich den römischen Kaisern während der Blütezeit Roms eine feste politische Organisation geschaffen, wurde diese zu Ende des 9. Jahrhunderts vom aufkommenden Rittertum beseitigt. Die Herzoge, Grafen, Markgrafen etc. sind nun keine Beamte im römischen oder modernen Sinne des Wortes, d. h. keine Organe der obersten Macht mehr, sondern werden zu Vasallen, die dem König den Treueid leisten und zu Kriegszeiten ins Feld folgen. Mit der Zeit wurden alle Lehen erblich und vererbten sich gleich den Gütern auch die Aemter, Titel und Rechte vom Vater auf den Sohn.
Die politische Macht zerstückelte sich, indem die grossen Kronvasallen selbst wieder besondere Unter- oder Aftervasallen sich verpflichteten. Die Teilungen zwischen den einzelnen Gliedern der gräflichen Geschlechter und die Immunität, d. h. Befreiung von der gräflichen Gerichtsbarkeit, die sich die Kirche und zahlreiche Gemeinden zu verschaffen wussten, führten zu einer stufenweisen Machteinschränkung der grossen Kronvasallen. Der Graf durfte die Klöster und geistlichen Bezirke nicht betreten und musste «für Ausübung einer Amtsgewalt innerhalb dieses Territoriums der Vermittlung des mit Immunität ausgestatteten geistlichen Herrn sich bedienen.» Daraus ergab sich, dass diese geistlichen Herren innerhalb ihres Gebietes nach und nach selbst diejenigen staatlichen Befugnisse auszuüben begannen, die sonst in der Regel der weltlichen Macht zukamen. Da aber Bischöfe und Aebte die Gerichtsbarkeit nicht in Person auszuüben pflegten, betrauten sie mit derselben weltliche Herren, die nun den Titel von Kast- oder Schirmvögten (lat. advocati; französ. avoués) erhielten. Diese nahmen dann die weltlichen Interessen ihrer geistlichen Oberherren wahr. Kastvogteien wurden ¶