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Fr. | Fr. | Fr. | |
---|---|---|---|
Übertrag | 1555863 | ||
Fonds aus Bussen wegen Uebertretung der Gesetze und Verordnungen | 8475 | ||
Verfügbarer Ueberschuss der Betriebsrechnung | 257222 | ||
: | 1821560 | ||
Amortisationen | |||
Tilgung der festen Anleihe | 5900000 | ||
Einlagen in Baufonds | 495000 | ||
Verzinsung derselben | 63325 | ||
: | 558325 | ||
Ab: Bestand der Fonds Ende 1905 (-) | 129447 | 428878 | |
Tilgung der Kosten von Lagerhausbauten etc. | 283431 | 6612309 | |
: | 8482869 |
[Gefl. Mitteilung der Direktion der eidg. Alkoholverwaltung.]
6. Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.
Die den Handel, die Industrie und die Landwirtschaft betreffenden Verwaltungsgeschäfte sind seit der Gründung der Eidgenossenschaft in ihrer heutigen Gestalt von verschiedenen Departementen geführt worden, wie wir es im Folgenden ausführen wollen.
I. In Vollziehung der Bundesverfassung vom erliessen die eidgenössischen Räte unterm einen Bundesbeschluss über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrates, der neben andern ein Handels- und Zolldepartement schuf. Diesem wurden folgende Aufgaben zugewiesen:
1) Unterstützung des Handels und der Industrie im Allgemeinen, mit Inbegriff des auf Handelsverhältnisse bezüglichen Verkehrs mit den Handelskonsuln;
2) Aufrechterhaltung der Handelsfreiheit innerhalb des Gebietes der Schweiz;
3) Handelsverträge mit dem Ausland;
4) Feststellung der allgemeinen Handelsverhältnisse der Schweiz. Es erscheint als eigentümlich, dass zunächst kein besonderer Beamter mit der Erledigung der den Handel betreffenden Fragen beauftragt war, sondern dass diese von der Oberzolldirektion behandelt wurden. Mit der Zeit erkannte man dann allerdings, dass dieses Vorgehen den Verhältnissen nicht entspreche. Die Folge war ein im Juli 1861 aufgestelltes Postulat der eidgenössischen Räte, das den Bundesrat zur Prüfung der Frage einlud, ob es nicht am Platze wäre, die bestehende Organisation des Departementes im Interesse des schweizerischen Handels abzuändern.
Durch Botschaft vom schlug sodann der Bundesrat den Räten vor, beim selben Departement die Stelle eines eigenen Handelssekretärs neu zu schaffen. Dieser Antrag wurde angenommen und die vorgeschlagene Stelle durch Gesetz vom 1. August desselben Jahres errichtet. 1867 gab man dem Handelssekretär noch einen Registrator-Kanzlisten bei. Dies war der erste Keim einer besondern Verwaltungsabteilung für die Besorgung der den Handel betreffenden Geschäfte.
Organisation und Geschäftskreis des Departementes haben in dem von uns eben gezeigten Umfang bis Ende Juli 1873 bestanden. Neben der Erledigung von reinen Verwaltungsangelegenheiten und von Fragen innerer Natur - wie Unterhandlungen mit den kantonalen Regierungen über die Verbrauchsgebühren, den Handelsbetrieb an Messen und Märkten, das Hausierwesen, die Wegpolizei, Schiffahrt und Flösserei - sind entweder unter der Leitung oder mit Unterstützung des Departementes im Zeitraum 1849-1873 folgende Arbeiten durchgeführt worden: 1. Vorarbeiten und Unterhandlungen für den Abschluss von Handelsverträgen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika (1850), der Regierung von Sardinien (1851), Frankreich zur Regelung der internationalen Stellung des Pays de Gex (1852 und 1853), Grossbritannien (1855), Belgien (1861-1862), den Niederlanden (1862-1866), Japan (1861-1864), Frankreich (1862-1864), dem deutschen Zollverein (1862-1869), Italien (1862-1865), Hawaii (1864), Oesterreich (1867-1868), dem Kirchenstaat (1867-1868), Spanien (1868-1869), Portugal (1868-1873), Russland (1870-1872), Dänemark (1871-1873) und Persien (1873). - 2. Unterhandlungen mit Sardinien, Baiern ¶