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Die Berechnung des Betreffnisses der eidgenössischen Staatsschuld pro Kopf der Bevölkerung jeweils am Ende einer zehnjährigen Periode, sowie auf Ende 1905, ergibt folgende Zahlen:
Jahr. | Reine Staatsschuld der Eidgenossenschaft nach Abzug der jeweilen bestehenden Amortisationsfonds. Fr. | Bevölkerung der Schweiz. | Belastung pro Kopf. Fr. |
---|---|---|---|
1850 | 4643485 | 2390116 | 1.94 |
1860 | 4250000 | 2510494 | 1.69 |
1870 | 20450000 | 2655001 | 7.70 |
1880 | 34754000 | 2831787 | 12.27 |
1890 | 54150000 | 2938009 1) | 18.43 |
1900 | 64437000 | 3299939 | 19.52 |
1905 | 82248000 | 3463609 1) | 23.74 |
1) berechnet.
Von 1850 auf 1860 war die Staatsschuld zurückgegangen; seither aber hat sie, namentlich von 1860 bis 1870, von 1870-1880, von 1880-1890 und von 1900-1905 ziemlich gleichmässig zugenommen. Man könnte also versucht werden, zu glauben, es hätte sich die Finanzlage der Eidgenossenschaft im Laufe der Zeit erheblich verschlimmert. Dies ist aber durchaus nicht der Fall, wie aus der früher gebotenen Zusammenstellung über das reine Staatsvermögen der Eidgenossenschaft hervorgeht.
Nach Abzug sämtlicher Passiven, also auch der Staatsschulden, beträgt das eidgenössische Staatsvermögen laut jener Tabelle auf Ende 1905 110 Mill. Fr. oder etwa Fr. 32 pro Kopf der Bevölkerung, nachdem es im Jahre 1873 seinen tiefsten Stand, d. h. nahezu 4 Millionen Franken unter Null erreicht hatte.
Einen Schatten auf das sonst nicht ungünstige Bild der eidg. Staatsschuld wirft die Tatsache, dass dieselbe zu etwa zwei Drittel bis drei Viertel im Ausland (namentlich in Frankreich) untergebracht ist. Unser Land besitzt nicht wie z. B. Frankreich eine grosse Zahl kleiner Kapitalisten, die sich mit einer bescheidenen Staatsrente begnügen, sondern unsere Leute ziehen es vor, ihre Ersparnisse auf die Sparkasse zu tragen oder sonst irgendwo zu einem höhern Zinsfuss anzulegen. Man hat überdies die Nachteile der Verschuldung ans Ausland vielfach übertrieben. Zudem besitzt auch die Schweiz fremde Staatspapiere, hatte doch der Bund allein auf Ende 1905 für rund 36 Mill. Fr. ausländische Wertschriften in seinem allgemeinen Portefeuille und in seinen Spezialfonds.
Die Staatsschulden des Bundes sind bekanntlich nicht die einzigen der Schweiz. Neben der Eidgenossenschaft haben auch die Kantone den öffentlichen Kredit in Anspruch genommen, und ausserdem bestehen die Bundesbahn-Anleihen. Die Gesamtverschuldung der Schweiz stellt sich somit folgendermassen dar:
Mill. Fr. | |
---|---|
Staatsschulden des Bundes (ohne Amortisationsfonds), rund | 94 |
Bundesbahn-Anleihen (feste und schwebende) | 1128 |
Staatsschulden der Kantone, etwa | 426 |
Zusammen rund | 1648 |
oder nicht ganz Fr. 500 pro Kopf der Bevölkerung.
Es wäre jedoch nicht richtig, diese Summe als Massstab zur Vergleichung mit den Staatsschulden anderer Länder zu gebrauchen. Bezüglich der Eisenbahnschulden ist zu wiederholen, dass es sich bei denselben nicht um eigentliche Staatsschulden handelt, indem sie das Budget der Eidgenossenschaft in keiner Weise belasten und ihr ganzer Gegenwert in abträglichen Anlagen vorhanden ist.
Was die Schulden der Kantone anbetrifft, so sind ein grosser Teil derselben ebenfalls zu produktiven Zwecken verwendet worden. Ferner erfüllen die Kantone vermöge ihre eigenartigen Stellung in unserm Bundesstaat und bei ihrer relativ geringen territorialen Ausdehnung vielfach Aufgaben, die anderswo kleinern Selbstverwaltungskörpern wie Provinzen, Departementen, Grafschaften etc. zufallen, deren Schulden gewöhnlich nicht zu denjenigen ihres Staates gerechnet werden.
Die Schulden der verschiedenen Staaten können übrigens nicht ohne weiteres nur nach der Grösse der Beträge verglichen werden, da zu ihrer richtigen Würdigung noch andere Faktoren, wie z. B. das vorhandene Staatsvermögen, die Steuerkraft u. s. w. in Betracht gezogen werden müssen. Immerhin ist die Verschuldung der Schweiz keine unbeträchtliche, und ein kluges Masshalten bei der Aufnahme neuer Anleihen scheint sowohl für den Bund als für die Kantone angezeigt zu sein.
E. Eidgenössische Spezialfonds.
Neben dem eigentlichen Staatsvermögen besitzt der Bund noch eine Reihe von Spezialfonds, die zwar sein Eigentum sind, aber besondern Zwecken zu dienen haben und deshalb nicht mit seinen übrigen Aktiven vermengt sondern in der Staatsrechnung am Schlusse getrennt aufgeführt werden.
Deren Vermögen belief sich auf Ende 1905:
Die fünf ersten dieser Fonds sind zu Militärzwecken bestimmt. Diejenigen sub Ziffer 6 bis und mit 12 sind zu gunsten der eidg. polytechnischen Schule (jedoch mit besondern Zweckbestimmungen) gestiftet worden. Die Gottfried Keller-Stiftung bezweckt die Unterstützung der schweizerischen Künste; in Kriegszeiten können die verfügbaren Mittel auch für die Pflege der verwundeten und kranken Wehrmänner verwendet werden. Die Berset-Müller-Stiftung gestattete die Errichtung und den Unterhalt eines Asyls für alte Lehrer und Lehrerinnen, Erzieher und Erzieherinnen, sowie für Witwen von Lehrern und Erziehern. Der Spezialfonds für Versicherungswecke wird seine Bestimmung bei der Errichtung einer allgemeinen Volksversicherung finden. Der Münzreservefonds wird geäuffnet aus den Reinerträgnissen der Münzverwaltung und ist zur Erhaltung der schweizerischen Münzen in zirkulationsfähigem Zustande bestimmt. Die Zweckbestimmung der beiden Anleihensamortisationsfonds bedarf keiner nähern Erläuterung.
Daneben verwaltet der Bund noch einige sogenannte Depots, die in der Staatsrechnung nach den Spezialfonds figurieren. Es sind dies auf Ende 1905:
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