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den Reallehrern beträchtliche Zulagen. Totalausgaben für die Realschulen im Jahr 1903 Fr. 124841. Für Elementar- und Reallehrer ist eine kantonale Patentprüfung eingeführt, die in der Regel von allen definitiv anzustellenden Lehrern gefordert wird. III. Die Fortbildungsschulen zerfallen in a) die obligatorische Fortbildungsschule. Sie hat die Aufgabe, das in der Elementar- bezw. in der Realschule Gelernte zu befestigen und im Hinblick auf das praktische Leben zu erweitern.
Der Eintritt ist obligatorisch für diejenigen Schüler, welche nicht 8 volle Schuljahre durchgemacht haben; diese sind im 18. und 19. Lebensjahr zum Besuch während zwei Wintern verpflichtet. Der Unterricht dauert vom 1. November bis Lichtmess und muss mit wenigstens 4 Wochenstunden abgehalten werden; er wird von Elementar- u. Reallehrern erteilt, die dafür besonders entschädigt werden, zur Hälfte vom Kanton, zur Hälfte von der Gemeinde. b) die freiwilligen Fortbildungsschulen.
Als solche bestehen zur Zeit die gewerblichen Fortbildungsschulen in Schaffhausen, Neunkirch und Stein a. R.; die Töchterfortbildungsschulen in Schaffhausen, Neunkirch, Schleitheim, Beggingen, Unterhallau (seit 1904), Stein a. R., Dörflingen und Beringen (seit 1905). Sie sind organisiert nach den Vorschriften des Bundes und beziehen ausser Gemeinde- und kantonalen auch jährliche Bundesbeiträge. Die Lehrpläne und die Ausdehnung der Unterrichtszweige richten sich nach den lokalen Bedürfnissen und sind begreiflicherweise sehr verschieden.
IV. Die Kantonsschule besteht aus a) der humanistischen Abteilung mit 6 ganzen Jahreskursen zur Vorbereitung auf das Universitätsstudium; b) der realistischen Abteilung mit 5½ Jahreskursen zur Vorbereitung auf das Polytechnikum; Eintrittsalter für diese beiden Abteilungen das zurückgelegte 13. Altersjahr; c) der Seminarabteilung zur Heranbildung von Elementarlehrern mit 4 ganzen Jahreskursen; Eintrittsalter das zurückgelegte 15. Altersjahr. Töchtern ist der Eintritt in alle 3 Abteilungen eröffnet.
Die Anstalt zählte im Schuljahr 1903/04 19 Lehrer (13 für die wissenschaftlichen, 6 für die Kunstfächer) und 202 ordentliche Schüler; seit 1902 hat sie die schönen Räume des neuen Kantonsschulgebäudes auf dem Emmersberg bezogen. Für die Schüler, deren Eltern auswärts wohnen, ist ein kantonales Konvikt eingerichtet. Die unmittelbare Aufsicht der 3 Abteilungen der Kantonsschule ist einem aus der Zahl der Lehrer durch den Regierungsrat gewählten Direktor übertragen.
Die Wahl der Kantonsschullehrer erfolgt durch den Regierungsrat auf Vorschlag des Erziehungsrates. Die Oberaufsicht über das gesamte Unterrichtswesen steht dem Erziehungsrat zu, der aus dem Erziehungsdirektor des Regierungsrates als Präsident und sechs vom Grossen Rat gewählten Mitgliedern besteht. Die Inspektion der Elementar- und Realschulen besorgen drei vom Erziehungsrat gewählte Schulinspektoren, diejenige der Kantonsschule zwei ebenfalls durch den Erziehungsrat ernannte «Ephoren».
Die 6 politischen Bezirke des Kantons sind zum Zwecke der Schulinspektion in 3 Schulbezirke zusammengezogen: 1. Schaffhausen (mit dem politischen Bezirke zusammenfallend), 2. Klettgau (aus den politischen Bezirken Oberklettgau, Unterklettgau und Schleitheim bestehend) und 3. Hegau (aus den politischen Bezirken Stein und Reiat bestehend). Jede Schulgemeinde wählt eine eigene Schulbehörde aus 5 oder 7 Mitgliedern zur unmittelbaren Aufsicht über die Elementar- und Realschulen und den Privatunterricht. Die Anzahl der Lehrer und Lehrerinnen, sowie der Schüler der einzelnen öffentlichen Schulanstalten ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
Das Kleinkinderschulwesen unterliegt vorläufig nicht der staatlichen Aufsicht. Kleinkinderschulen, zum Teil durch die Gemeinden, zum Teil durch gemeinnützige Vereinigungen eingerichtet, bestehen fast in allen Gemeinden. In Buch besteht die von einem besondern Verein gegründete und geleitete Rettungsanstalt Friedeck (1903/04 mit 33 Zöglingen [22 Knaben, 11 Mädchen]), die vom Kanton einen Beitrag erhält. Gegenwärtig wird durch die gemeinnützige Gesellschaft der Gründungsfonds für eine Anstalt für schwachsinnige, aber bildungsfähige Kinder gesammelt; die erfreulichen Ergebnisse dieser Sammlung, an welcher sich auch der Staat und die Gemeinden beteiligen, lässt die Eröffnung dieser wohltätigen Anstalt in baldiger Zukunft erhoffen. Privatschulen bestehen sonst im Kanton Schaffhausen nicht.
[Prof. Dr. K. Henking.]
Literatur: Bächtold, C. A. Schaffhauser Schulgeschichte bis 1645; Lang, Jak. Schulgeschichte (in der kantonalen Festschrift 1901).
Kirchliche Verhältnisse.
Im Jahr 1900 zählte der Kanton Schaffhausen 34046 protestantische (82% der Gesamtbevölkerung) und 7403 katholische (gegen 18%) Einwohner, sowie 22 Israeliten und 43 Anhänger anderer religiöser Bekenntnisse. Diesem Verhältnis entsprechend gilt die evangelisch-reformierte Kirche als Landeskirche. Sie besteht aus 28 Kirchgemeinden, worunter die Stadt Schaffhausen mit 3 und Stein a. Rh. mit 2 Kirchgemeinden vertreten ist; 6 Kirchgemeinden setzen sich aus 2 ¶