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einige zur Verfertigung ihrer Waffen besonders geeignete, dauerhafte Gesteinsarten zu erhalten.
Dieses erste uns bekannte Volk kam dann unter die Herrschaft der Helvetier, die offenbar auf dem festen Land wohnten und sich nur ausnahmsweise in Pfahlbauten ansiedelten. Nachdem ihnen ihr Wandertrieb im Jahre 58 v. Chr. die Niederlage von Bibracte (Autun) eingetragen hatte, kamen die unter Julius Caesar stehenden Römer ins Land, wo sie sich nun als Herren festsetzten. Diese Zeit hat auch im Kanton Neuenburg noch ziemlich zahlreiche Spuren und Ueberreste hinterlassen.
Die grosse Völkerwoge des Einbruches der germanischen Stämme machte der Herrschaft der Römer ein Ende und liess von 443 an die Burgunder zu Herren des ganzen Gebietes von der Reuss bis zu den Vogesen und zum Mittelmeer werden. Zur Zeit des so entstandenen ersten Burgunderreiches wurde das Volk zum christlichen Glauben bekehrt und von König Gundobad die lex Gundobada erlassen, die die Grundlage der ältesten Rechtsverfassung der welschen Schweiz bildet. 534 wurde das Reich von den Franken erobert, die sich jedoch mit der Militärherrschaft begnügten und dem Volk seine bisherigen Rechte und Freiheiten unangetastet liessen.
Unter den Nachfolgern Karls des Grossen zerfiel die Frankenherrschaft immer mehr, so dass sich ein zweites Burgunderreich bilden konnte. Dieses war aber nicht mehr einheitlich, sondern zerfiel in zwei getrennte Stücke, das zisjuranische oder arelatische Reich (Gebiet der untern Saône und der Rhone unterhalb Lyon) unter Graf Boso und das transjuranische oder hochburgundische Reich (Westschweiz und Franche Comté) unter Graf Rudolf I., der 888 zum König gekrönt wurde.
Unter dessen Sohn Rudolf II. ist dann aller Wahrscheinlichkeit nach das Castrum Novum (d. h. das heutige Neuenburg) als ein Bollwerk gegen die Einfälle der Hunnen errichtet worden. Hier soll einer allerdings nicht verbürgten Ueberlieferung nach die Gemahlin Rudolfs, Bertha die Gute, oft und mit Vorliebe geweilt haben. Sicher ist dagegen, dass Rudolf III., Bertha's Enkel, die regalissima sedes Neuenburg seiner Gemahlin Irmingard als Witwensitz hinterliess. In dieser aus 1011 stammenden Urkunde erscheint der Name dieses Ortes überhaupt zum erstenmal. Neuenburg bestand damals ohne Zweifel blos aus wenigen Wohnstätten, die sich um die damalige feste Burg (nachher Tour des Dames, heute Tour des Prisons geheissen) angesiedelt hatten.
Nach dem Tode Rudolfs III. (1032), des letzten seines Geschlechtes, fiel Burgund durch Erbvertrag an das deutsche Reich, dessen Kaiser Konrad II. der Salier zuerst den widerspenstigen burgundischen Adel sich unterwerfen musste. So belagerte er u. a. auch Neuenburg, das er 1034 einnahm und dann mit Erlach, Büren und Aarberg zu einem grossen Lehen unter Ulrich von Fenis, dem Ahnherrn der ersten Neuenburger Dynastie (1034-1395), vereinigte. Zur Grafschaft wurde dieses Lehen vielleicht schon unter seinem ersten Herrn, wahrscheinlicher aber unter Ulrich II. (1190) erhoben, der als erster Neuenburg zu seiner Residenz erkor und dessen Nachfolger sich fortan Grafen von Neuenburg nannten. Zu dieser Zeit umfasste die Grafschaft die Gegend zwischen dem Neuenburgersee (Ebene der Zihl) und dem Chaumont (Cormondrèche) einerseits und von der Schüss bis zum Mont Vuilly andererseits.
Boudry gehörte zur Baronie de Vaud, Bevaix und Cortaillod zum Priorat Bevaix und Gorgier und Colombier eigenen Herren. Die Herrschaft Colombier umfasste ausser dem Ort dieses Namens noch Auvernier, die Hälfte von Cormondrèche, Bôle und vielleicht auch Rochefort, dessen Schloss jedoch Reichslehen war. Das unter der Kastvogtei der Grafen von Châlon stehende Priorat Môtiers beherrschte das Val de Travers, mit Ausnahme von Les Verrières, welcher Ort der Herrschaft Joux angegliedert war. Ein erstes Geschlecht derer von Valangin regierte im Val de Ruz, das erst 1232 an die Grafen von Neuenburg kam, obwohl diese hier schon lange vorher Hoheitsansprüche geltend gemacht hatten.
Als Kastvögte von Biel verpfändeten die Grafen von Neuenburg diese Stadt dem Bischof von Basel, konnten sie aber in der Folge nie wieder zurückkaufen. Eine Teilung der Grafschaft zwischen Ulrich III. und seinem Neffen Berthold (um 1221) überliess dem ersteren alle deutschen Gaue, die sich dann unter seinen Söhnen zu den selbständigen Herrschaften Nidau, Aarberg und Strassberg auswuchsen. Es blieb also Berthold das Gebiet zwischen der Zihl und der Areuse, da sich unterdessen auch die Herren von Colombier ihrem mächtigeren Nachbarn unterworfen hatten.
Nachdem dann Berthold von den Grafen von Châlon 1237 mit der Hut des Priorates Môtiers betraut worden war, zog er nach und nach dessen Rechte an sich und brachte damit auch das Val de Travers unter seine Herrschaft. Dieser Politik der umsichtigen Verwertung aller günstigen Gelegenheiten zur Vergrösserung ihres Staates folgten die meisten der Nachfolger von Berthold. So wollte Graf Rudolf IV. die damaligen Herren von Valangin aus dem Hause Aarberg zum Treueid zwingen; als diese sich dessen weigerte, sagte er ihnen Fehde an und schlug sie 1296 bei Coffrane, worauf er sich zur Deckung der Kriegskosten das Dorf Boudevilliers abtreten liess. Der gleiche Rudolf kaufte 1306 dem verschuldeten Peter von Vaumarcus Schloss und Herrschaft (inkl. Pontareuse und Les Vermondens vor Boudry) ab. Dann liess sich Graf Ludwig, ein Neffe des Grafen Ludwig von Savoyen und Herrn der Waadt, von seinem Onkel das Lehen von Gorgier abtreten, dessen bisherige Inhaber, die Herren von Estavayer, er 1358 mit Gewalt vertrieb. Bei der gleichen ¶