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aus: Gotthardbahn, mit Abzweigungen nach Zug, Pfäffikon, Einsiedeln und Wädenswil;
Luzern-Emmenbrücke-Hochdorf-Wildegg (Seethalbahn);
Luzern-Wolhusen-Willisau-Huttwil-Langenthal.
Der Dampfschiffverkehr auf dem Vierwaldstättersee ist vorzüglich eingerichtet.
Nutzbare Mineralien; Jagd und Fischerei.
Der Kanton Luzern ist nicht reich an nutzbaren Mineralien; eigentliche Bergwerke besitzt er nicht. In früheren Zeiten hat man in einigen Flüssen Gold gewaschen, das sich in kleinen Blättchen im Sande der Emme, Fontanne, Wigger und Luthern findet. Aus diesem Gold hat man einst die Luzerner Dukaten geprägt. Die Arbeit des Goldwaschens ist aber wegen des zu geringen Ertrages schon längst eingestellt worden. In der Menzigerweide und am Mühlerain am Pilatus wurde seiner Zeit auch Eisen gegraben. 1594 legte man bei Farnbühl ein Eisenbergwerk an, das aber durch den Rümligbach wieder weggerissen worden ist. Verschiedene Steinbrüche liefern eine reiche Ausbeute. Bekannt sind die Brüche von Dierikon. Horw und Luzern liefern gute Bruchsteine. Tuffablagerungen finden sich an mehreren Orten. Auch Torfmoore sind vorhanden; Torf wird ausgebeutet im grossen Wauwiler Moos, bei Rüediswil, im Kommler Moos und im Entlebuch. Verschiedene grosse Lehmgruben.
Jagd und Fischerei sind nicht von grosser Bedeutung, liefern jedoch immerhin einige Erträgnisse. Die Ausübung ist an die Bezahlung einer Patenttaxe gebunden. An Flugwild werden gejagt: Wildente, Wachtel, Rebhuhn, Auerhuhn, Schnepfe u. s. w. Die Laufjagd geschieht auf Hasen, Füchse, Rehe, Marder, Dachse u. s. w. Seitdem man begonnen hat, in die öffentlichen Gewässer massenhaft junge Fische einzusetzen, hat sich die Fischerei ordentlich gehoben. Nennenswert ist der Fang von Bach- und Bergforellen in den fliessenden und von Hechten und Balchen in den stehenden Gewässern.
[A. Erni.]
Wasserkraftanlagen.
Es bestehen zur Zeit im Kanton 322 Wasserkraftanlagen mit zusammen 4534 effektiven Pferdekräften. Diese verteilen sich auf die 5 Aemter wie folgt:
Amt | Wasserwerke | Effekt. Pferdekräfte |
---|---|---|
Luzern | 63 | 2550 |
Hochdorf | 53 | 375 |
Sursee | 91 | 671 |
Willisau | 75 | 722 |
Entlebuch | 40 | 216 |
Total | 322 | 4534 |
Von diesen Wasserwerken sind jedoch 265 nur ganz kleine und unbedeutende von unter 10 Pferdekräften. Sie dienen meist zum Betrieb von Sägen, kleinern Mühlen und Pochwerken (Knochenstampfen), Randschindelnfabriken etc. Wasserwerksanlagen von je 10-50 Pferdekräften gibt es 45 und solche von über 50 Pferdekräften 12 mit zusammen 2673 Pferdekräften. Die letztern sind der Grösse nach aufgezählt folgende:
Benennung des Werkes | Gewässer | Anzahl Pferdekr. |
---|---|---|
Elektrizitätswerk Rathausen A.-G. | Reuss | 974 |
Holzstoff- und Papierfabrik Perlen | Reuss | 535 |
Städtisches Elektrizitätswerk Luzern (Thorenberg) | Emme | 337 |
Von Moos'sche Eisenwerke A.-G. Luzern | Emme | 188 |
Kunstmühle Malters | Emme | 175 |
Reusswasserwerk der Korporation Luzern | Reuss | 101 |
Elektrizitätswerk d. Korporationsgemeinde Sursee | Gesammelte Quellwässer | 70 |
Baumwollspinnerei Reiden | Wigger | 68 |
Mechan. Ziegel- und Backsteinfabriken Nebikon-Gettnau-Horw A.-G. (Werk in Alberswil). | Wigger und Luthern | 59 |
Mühle und Säge in Altishofen | Wigger | 59 |
Elektr.-werk Schüpfheim A.-G. | Emme | 54 |
Möbel- u. Parkettfabrik im Rothen (Littau), A.-G. | Emme | 53 |
Zusammen | 2673 |
In obigen Angaben sind nur die effektiven Wasserkräfte der betreffenden industriellen Anlagen enthalten ohne die zum Teil sehr bedeutenden Dampfreserven, und zwar basieren dieselben auf den amtlichen Schätzungen resp. Messungen, denen nur der andauernde Kleinwasserstand der betreffenden Gewässer zu Grunde gelegt ist. Auch ist die effektive Pferdekraft nur zu 70% der theoretischen angenommen.
Gemäss kantonalem Wasserrechtsgesetz vom Jahr 1875 bedarf es zur Anlage eines Wasserwerkes einer Konzession des Regierungsrates und es ist von den Konzessionären für jede bewilligte Wasserkraft je nach der Klasse, in die das betreffende Werk eingereiht wird, ein Wasserrechtszins von Fr. 1-4 pro Jahr und Pferdestärke an den Staat zu bezahlen. Bei der Klassifizierung werden die für die Verwertung der gewonnenen Kraft mehr oder weniger günstige Lage des betreffenden Werkes, die grössere oder geringere Wasserbeständigkeit, sowie alle den Wert einer Wasserkraftanlage etwa noch sonst beeinflussenden Faktoren berücksichtigt.
Wasserrechte, die schon vor Inkrafttreten des neuen Wasserrechtsgesetzes bestanden haben, und bei denen nicht schon früher ein Wasserrechtszins vorbehalten war, werden als sog. «althergebrachte Rechte» anerkannt und sind zinsfrei. Für Umänderungen, die auf den Verbrauch des Wassers und auf die Höhe des Oberwasserspiegels einen Einfluss haben, müssen dagegen auch solche Werke eine Konzession einholen und für die durch die Umänderungen erzielte Kraftvermehrung einen Wasserzins bezahlen.
Von den oben aufgeführten und bisher ausgenutzten 4534 Pferdekräften mussten im Jahr 1903 deren 1828 versteuert werden, und zwar betrug die Abgabe hiefür Fr. 6555,50.
[Kantonsingenieur W. Pfyffer.]
Landwirtschaft.
Wenn man einen Luzerner nach den Sehenswürdigkeiten seines Kantons und nach den Gründen seines ausgeprägten Heimatsstolzes frägt, dann spricht er von reinen Naturschönheiten seines Geländes, von den wunderbar malerischen, vielgestaltigen, in ihrer ¶