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Das Gemeindevermögen betrug pro im Polizeiwesen Fr. 689368, im Armenwesen Fr. 11715004. Die Schulfonds der Gemeinden beliefen sich auf Fr. 3832559. Das Guthaben der Korporationsgemeinden betrug Fr. 11785533. An Armenunterstützungen verabfolgten die Gemeinden an Ortsbürger Fr. 730494, an Nichtortsbürger Fr. 14734. Der Staat bezahlte für Armenarztkosten im gleichen Jahr Fr. 79767. Die kantonale Armenkasse wies auf einen Bestand auf von Fr. 804174,94.
Der Kanton hat ein staatliches Bankinstitut, die Luzerner Kantonalbank, mit Hauptbank in Luzern und Filialen in Willisau, Schüpfheim und Sursee. Die Jahresrechnung pro 1900 erzeigte einen Reingewinn von Fr. 420133,47, der folgendermassen verwendet worden ist:
Fr. | |
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Verzinsung des Dotationskapitals | 115000 - |
Einlage in den Reservefonds | 61000 - |
Ablieferung an die Staatskasse | 65000 - |
Ablieferung an die Anstalt Rathausen | 28000 - |
Ablieferung an die kant. Armenkasse | 151133.47 |
Total | 420133.47 |
Neben diesem staatlichen Bankinstitut bestehen im Kanton noch mehrere private.
Armenpflege.
Die Armenpflege ist gesetzlich geregelt. Die Sorge für die Armen ist teils Aufgabe der gesetzlichen Behörden (öffentliche Armenpflege), teils Sache der Privatwohltätigkeit (freiwillige Armenpflege). Während den ersten 20 Tagen im gleichen Kalenderjahr hat die Wohngemeinde, im weitern die Heimatsgemeinde für die Verpflegung von Armen aufzukommen. Die Armenarztkosten werden vom Staat bezahlt.
Im Jahre 1900 bezahlten die Gemeinden an
Fr. | |
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Unterstützungen für Ortsbürger | 730494 |
Unterstützungen für Nichtortsbürger | 14734 |
Total | 745228 |
Sehr viele Gemeinden haben eigene Armenanstalten, die unter staatlicher Aufsicht stehen.
Wohltätige Anstalten.
Der Staat hat eine kantonale Irrenheilanstalt in St. Urban, die über 400 Patienten aufnehmen kann und im Jahr 1900 443 Patienten mit 161720 Pflegetagen verpflegt hat. Die durchschnittlichen Kosten pro Tag und Kopf beliefen sich auf Fr. 1,47. In Luzern besteht eine kantonale Krankenanstalt mit 230 Betten, in Rathausen eine vom Staat unterstützte Erziehungsanstalt für arme Kinder. Auf dem Sonnenberg bei Luzern hat die schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft eine Rettungsanstalt für verwahrloste Knaben gegründet. In Mariazell bei Sursee befindet sich eine von Pfarrer Räber in Sursee gestiftete Erziehungsanstalt für arme Kinder. Die Taubstummenanstalt in Hohenrain haben wir bereits erwähnt.
Schulwesen.
Die obligatorische Primarschule für Knaben und Mädchen umfasst 6 Ganzjahreskurse. Daran schliesst sich die obligatorische zweijährige Wiederholungsschule mit jährlich 60 Halbtagen für die Knaben, während die Mädchen noch wöchentlich 1-2 Halbtage die Arbeitsschule zu besuchen haben. Jünglinge, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und nicht eine zweiklassige Sekundarschule oder eine andere höhere Schule mit gutem Erfolg besucht haben, sind zum Besuch der Rekrutenschule verpflichtet, welche 2 Kurse von je 40 Unterrichtsstunden umfasst.
Für höhere Bedürfnisse sorgt die 2-4 klassige Sekundarschule, die ebenfalls direkt an die Primarschule anschliesst. Auf zählte der Kanton 353 Primarschulen mit 17140 Schülern und 39 Sekundarschulen mit 1246 Schülern. Neben diesen öffentlichen Schulanstalten bestehen 8 Privatschulen, nämlich in Luzern die Stiftsschule und das Institut St. Agnes, die Anstaltsschulen auf Sonnenberg, in Rathausen und Maria Zell (Sursee), Stiftsschule Münster, Institut Marienburg und die Schule in Hopöschen (Ruswil).
Diese zählten zusammen 461 Schüler. Für die Heranbildung der Lehrkräfte sorgen das staatliche Lehrerseminar in Hitzkirch und das Lehrerinnenseminar des Institutes Baldegg. Der höhere Bildung dienen die Mittelschule in Willisau, die Mittelschule mit Progymnasium in Sursee, das Progymnasium in Beromünster und die Kantonsschule in Luzern. Diese umfasst eine siebenklassige Realschule (technische Abteilung) mit Anschluss ans Polytechnikum, eine dreiklassige ¶