Historischer und noch heute oft gebrauchter Name für den Kreis
Maienfeld, der während drei Jahrhunderten eine gemeinsame Herrschaft oder Untertanenland der drei
Bünde gewesen ist und unter
der unmittelbaren Hoheit des Zehngerichtebundes stand.
Die Herrschaft stand unter einem
im SchlossMaienfeld
wohnenden Vogt, der von den
Bünden abwechselnd auf eine Amtsdauer von je 2 Jahren ernannt wurde.
Maienfeld,
das zwar auch den 3
Bünden unterstand, aber in den Zehngerichtebund aufgenommen worden war und deshalb gewisse Vorrechte
vor den andern Orten der Herrschaft hatte, besass ebenfalls das Recht, sobald es an der Reihe war, einen Vogt zu ernennen.
Der letzte dieser Vögte war ein Bürger von
Maienfeld. 1803 wurde die Herrschaft in einen Gerichtsbezirk
umgewandelt, der dieselben Rechte genoss wie alle übrigen des Kantons.
(Ober und Unter) (Kt. Thurgau,
Bez. und Gem. Frauenfeld).
528 und 500 m. Zwei
Weiler mit zusammen 37
Häusern; 1,2 km von einander entfernt
und 2 bezw. 3,2 km ö. vom Bahnhof
Frauenfeld. Postablage. 207 reform. Ew. Wein-, Acker-, Obst-,
Wiesen-
und Waldbau, Viehzucht. Käserei. Ein Teil der Bewohner arbeitet in den Fabriken von
Frauenfeld. Von dem im Sommer von Spaziergängern
oft besuchten Aussichtspunkt Blättli (w. über den Weilern) kann man ganz
Frauenfeld und Umgebung überblicken.
Bildet seit der kirchlichen Trennung von Ober und
Unter Iberg (1870) mit
Stöcken zusammen den Siedelungsmittelpunkt
der Gemeinde.
Der Name Herti, richtiger Herti geschrieben, von hart;
bezeichnet ein Stück wenig erträgliches Land, das
schwierig (hart) zu bebauen ist und oft einen Teil der
Allmend bildete. (Vergl. Schweizer. Idiotikon. Bd II.)
608 und 592 m. Zwei Gruppen von zusammen 5
Häusern,
im Thal des
Ron, 1 km n.
Rain und 5,8 km wnw. der Station
Eschenbach der Seethalbahn. 35 kathol. Ew. Acker- und Obstbau, Viehzucht und Milchwirtschaft.
1306: Herzingen;