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Wert der Gebäude (Verwaltungsgebäude etc.) im Betrage von ca. 700000 Fr. nicht berücksichtigt. Die Schulgemeinden besassen Ende 1900 ein Gesamtvermögen von 1956000 Fr. und die Armengüter betrugen 2056000 Fr.
Die Einnahmen der Bürger- und Ortsgemeinden betrugen 906000 Fr. (darunter Gemeindesteuer 220000 Fr., Ertrag der Liegenschaften 277000 Fr., Ertrag der Waldungen 195000 Fr.); die Ausgaben beliefen sich auf 891000 Fr.
Bei den Schulgemeinden betrugen die Einnahmen 314000 Fr., die Ausgaben 378000 Fr. Die Armengemeinden hatten 219000 Fr. Einnahmen und 257000 Fr. Ausgaben. Das Gesamtsteuertreffnis per Einwohner schwankte zwischen 67,55 Fr. (Gemeinde Glarus) und 3,80 Fr. (Bilten). Im ganzen dürfen die Finanzverhältnisse der Gemeinden als günstige bezeichnet werden.
Militärwesen.
Der Kanton Glarus stellte auf zur schweizerischen Armee:
Die Truppen des Kantons Glarus gehören zur 8. Division und zum 4. Armeekorps. Seine Infanterie bildet das Bataillon 85 des Auszugs, die 3. und 4. Kompagnie des Landwehrbataillons 116, I. und II. Aufgebot, die 3. Kompagnie des Schützenbataillons 8 des Auszugs und die 3. Kompagnie des Schützenbataillons 12, Landwehr I. und II. Aufgebot. Für die eidgenössischen Korps der Spezialwaffen liefert der Kanton keine vollständigen Truppeneinheiten, sondern nur kleinere Anzahlen von Offizieren und Mannschaft.
Schule und Kirche.
Das Schulwesen darf als ein gut geordnetes bezeichnet werden. Die Primarschule umfasst 7 Schuljahre und nimmt die Kinder nach dem vollendeten 6. Altersjahre auf. Daran schliesst sich für diejenigen Schüler, die nicht in die Sekundarschule übertreten, die Repetierschule an mit 2 Jahreskursen und 2 halben Schultagen per Woche Trotzdem Glarus ein Gebirgskanton ist, konnten die Primarschulen mit einer Ausnahme als Ganzjahr- und Ganztagschulen organisiert werden, da sich die Ortschaften fast ganz auf die Thalsohle konzentrieren. Die Schulmaterialien und Lehrmittel werden unentgeltlich verabfolgt. Im Jahr 1900 wurden in 30 Schulgemeinden 4928 Primar- und Repetierschüler von 92 Lehrern unterrichtet.
Für den höhern Volksschulunterricht sorgen 10 Sekundarschulen mit je 3 Jahreskursen und die höhere Stadtschule in Glarus, welche 4 Jahreskurse umfasst und die Aufgaben eines untern Gymnasiums und einer untern Industrieschule erfüllt. Eine vollständig ausgebaute Mittelschule zur Vorbereitung auf das akademische Studium ist nicht vorhanden. Der Uebertritt in die Sekundarschule kann aus der 6. oder 7. Primarklasse erfolgen. Die Unentgeltlichkeit der Lehrmittel und Schulmaterialien ist auf dieser Schulstufe noch nicht durchgeführt. Im Jahr 1900 betrug die Zahl ihrer Lehrer 24, die Zahl der Sekundarschüler 444 = 8,3% aller Schüler, die Zahl aller Primar- und Sekundarschüler 5372 = 16,6% der Bevölkerung.
Die Fortbildungsschulen haben im Jahr 1900 eine neue Organisation erhalten und zerfallen in allgemeine, gewerbliche und hauswirtschaftliche Fortbildungsschulen. Ihr Besuch ist freiwillig; ihre Schülerzahl betrug im Jahr 1900 1065. Der gewerblichen Bildung dient auch die seit 1899 bestehende, an die 7. Primarklasse sich anschliessende Handwerkerschule in Glarus. In mehreren Gemeinden sind Knaben-Handarbeitskurse eingerichtet.
Die durchschnittliche Besoldung eines Primarlehrers beträgt 1750 Fr., die durchschnittliche Sekundarlehrerbesoldung 2500 Fr., diejenige der Lehrer der höhern Stadtschule Glarus 3200-3700 Fr. Die vom Staate unterstützte Lehrer-Alters-, Wittwen- und Waisenkasse besass 1900 ein Vermögen von 146000 Fr. und gewährte Unterstützungen im Betrage von 7800 Fr.
Die Wahl der Lehrer und der Schulbehörden ist Sache der Gemeinden. Der Staat übt die Oberaufsicht über das Schulwesen durch das Mittel des Schulinspektorates aus. Er subventioniert die Sekundarschulen mit je 2000 Fr. per Lehrstelle, leistet der höhern Stadtschule Glarus überdies einen besonderen Jahresbeitrag von 10000 Fr., bezahlt ½-¾ der Kosten der Fortbildungsschulen und der Handarbeitskurse, leistet an Schulhausbauten bis 20% der Kosten und übernimmt des Defizits der Schulgemeinden.
Im Jahr 1901 betrugen die finanziellen Leistungen
(Fr.) | für die Primar- u. Fortbildungsschulen | für die Sekundarschulen | Total |
---|---|---|---|
der Gemeinden | 249695 | 38178 | 287873 |
des Kantons | 63376 | 52535 | 115911 |
Total | 313071 | 90713 | 403784 |
Es gibt im Kanton Glarus 15 reformierte und 5 katholische Kirchgemeinden. Die oberste Behörde der reformierten Landeskirche ist die Synode, welche aus den reformierten Mitgliedern des Regierungsrates, den im Amte stehenden Geistlichen und den Abgeordneten der Gemeinden besteht und sich ordentlicherweise nur alle 3 Jahre versammelt. Sie wählt die aus 7 Mitgliedern bestehende evangelische Kirchenkommission, welche mit der Leitung der kirchlichen Angelegenheiten betraut ist. Uebrigens sind die reformierten Kirchgemeinden mit weitgehender Autonomie ausgestattet; die Wahl der Geistlichen, der Behörden und Angestellten, die Bestreitung aller Ausgaben, selbst die Bestimmung der Liturgie ist ausschliesslich Sache der Gemeinden. Die Katholiken sind dem Bistum Chur unterstellt.
Wohlfahrtseinrichtungen.
Die öffentliche Unterstützung der Armen ist Sache der Armengemeinden, welche an den meisten Orten mit den Bürgergemeinden zusammenfallen. Konfessionelle Armengemeinden besitzen nur noch Glarus, Mitlödi und Linthal. Die Ausgaben der Armengemeinden werden gedeckt durch Armensteuern, die Zinsen der Armengüter und direkte Staatsbeiträge, letztere namentlich für Versorgung von Armen in Anstalten. Am wiesen die Armengüter der 30 Armengemeinden einen Vermögensbestand von 2056288 Fr. auf. Der öffentlichen Armenunterstützung dienen überdies noch eine Reihe von Anstalten und Spezialfonds mit einem Vermögen von ebenfalls mehr ¶